algfranz
Elo-User*in
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Hallo, man liest überall, dass bei einem Minijob im Privathaushalt die vom Arbeitnehmer abgeführten freiwilligen RV-Beiträge als Pflichtbeiträge gelten.
Explizit habe ich das jedoch im SGB VI nirgendwo gefunden. Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen ?
Was passiert mit den AG-Beiträgen gemäß § 173 3a), wenn der AN selbst nichts abführt. Gelten die Arbeitgeberbeiträge dann als Pflichtbeiträge ?
Wäre toll wenn jemand helfen könnte das "aufzudröseln".
Explizit habe ich das jedoch im SGB VI nirgendwo gefunden. Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen ?
Was passiert mit den AG-Beiträgen gemäß § 173 3a), wenn der AN selbst nichts abführt. Gelten die Arbeitgeberbeiträge dann als Pflichtbeiträge ?
Wäre toll wenn jemand helfen könnte das "aufzudröseln".