Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen / Tipps geben
Ich habe momentan eine gesetzliche Betreuung und am Dienstag eine Anhörung ob die Betreuung weitergeführt werden soll und falls ja ob ein Betreuerwechsel stattfinden soll.
Nun ist es bei mir so, dass ich durch meine psychische Erkrankung vieles zwar nicht machen kann, allerdings die Aufgaben die die Betreuerin übernehmen sollte alle selbst erledigen kann, also ich nehme selbstständig und zuverlässig Termine wahr, bearbeite meine Post selbst, mache Anträge usw. Kurz gesagt ich erledige alles anfallende selbst und treffe auch meine Entscheidungen selbst, was mir auch sehr wichtig ist! Im Grunde genommen habe ich mir die Betreuung während einer suizidalen Krise in der Klinik aufschwatzen lassen, aber mittlerweile bemerkt, dass sie eigentlich nur ein Hindernis und keine Hilfe für mich persönlich ist. Deswegen möchte ich die Betreuung eigentlich aufheben lassen.
Nun habe ich aber Anfang Juli einen Antrag auf EU-Rente gestellt (hatte bis Ende 18 volle EU-Rente) und frage mich nun was die Rentenversicherung denkt wenn ich die Betreuung nun aufheben lasse. Also ob sie quasi denken, dass wenn ich keine Betreuung mehr brauche und soweit selbstständig bin ich ja auch arbeiten könnte. Sorry für den blöden Gedankengang, aber ich frage mich das gerade ständig.
Ich finde ab und zu mal einen Amtstermin zu haben (bekomme momentan ALG 2) und ab und zu etwas schriftliches erledigen zu müssen kann man nicht mit einer Arbeitsstelle vergleichen...
Ok sorry für den langen Text
Was meint ihr dazu? Betreuung aufheben lassen oder jemanden aus dem persönlichen Umfeld dafür einsetzen? Meine jetzige Betreuerin ist halt auch sehr unzuverlässig und sie bekommt die Post die von der RV (ich nicht obwohl ich meine andere Post auch selbst bekomme)
Hoffe mir kann jemand etwas weiterhelfen
Liebe Grüße
Lena
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen / Tipps geben
Ich habe momentan eine gesetzliche Betreuung und am Dienstag eine Anhörung ob die Betreuung weitergeführt werden soll und falls ja ob ein Betreuerwechsel stattfinden soll.
Nun ist es bei mir so, dass ich durch meine psychische Erkrankung vieles zwar nicht machen kann, allerdings die Aufgaben die die Betreuerin übernehmen sollte alle selbst erledigen kann, also ich nehme selbstständig und zuverlässig Termine wahr, bearbeite meine Post selbst, mache Anträge usw. Kurz gesagt ich erledige alles anfallende selbst und treffe auch meine Entscheidungen selbst, was mir auch sehr wichtig ist! Im Grunde genommen habe ich mir die Betreuung während einer suizidalen Krise in der Klinik aufschwatzen lassen, aber mittlerweile bemerkt, dass sie eigentlich nur ein Hindernis und keine Hilfe für mich persönlich ist. Deswegen möchte ich die Betreuung eigentlich aufheben lassen.
Nun habe ich aber Anfang Juli einen Antrag auf EU-Rente gestellt (hatte bis Ende 18 volle EU-Rente) und frage mich nun was die Rentenversicherung denkt wenn ich die Betreuung nun aufheben lasse. Also ob sie quasi denken, dass wenn ich keine Betreuung mehr brauche und soweit selbstständig bin ich ja auch arbeiten könnte. Sorry für den blöden Gedankengang, aber ich frage mich das gerade ständig.
Ich finde ab und zu mal einen Amtstermin zu haben (bekomme momentan ALG 2) und ab und zu etwas schriftliches erledigen zu müssen kann man nicht mit einer Arbeitsstelle vergleichen...
Ok sorry für den langen Text
Hoffe mir kann jemand etwas weiterhelfen
Liebe Grüße
Lena