Ja in dem Sinne hast auch du Recht, dass ein Zeitpunkt genannt wird. Laut deiner Definition und der des Dudens also sofort. Dieser Definition schließe ich mich auch gerne an. Aber du merkst schon, sofort ist was anderes als 3 Tage oder so. Die zitierten Gesetze greifen also wie gesagt bei einem solchen Zeitpunkt, anders als bei einer definitiv genannten & bestimmten Frist (z.B. 3 Tage, 1 Woche, 1 Monat nach Erhalt), nicht unbedingt zwangsweise. So nach dem Motto: Sofort, sofern sofort nicht auf einen Sonntag oder Feiertag fällt

Und selbst wenn wir das annehmen würden, ergibt sich daraus nicht dass man einen gesetzlichen Anspruch von 3 Tagen hat. Sofort, Umgehend & Unverzüglich sind also eher Zeitpunkte, keine Fristen und wenn, dann nicht unbedingt gesetzlich garantiert 3 Tage. Ich selbst habe übrigens auch mal irgendwo ein Urteil gelesen, dass unverzüglich sehr wohl von einem Gericht mal als maximal 3 Tage interpretiert wurde, aber um sich in einem Rechtsstreit darauf berufen zu können, müsste man es erstens benennen können (also nicht: hab ich mal im Internet gelesen) und zweitens sollte es dann nach Möglichkeit auch schon von einem etwas gewichtigeren Gericht kommen. Sollte jemand in der Tat dieses Urteil hier benennen können, und sollte es tatsächlich auf diese Fragestellung anwendbar sein, wäre es allerdings trotzdem nicht richtig zu sagen: Es gibt ein Gesetz, oder einen garantierten Rechtsanspruch. Man könnte dann in einem solchen Fall sagen: Es ist der allgemeine Kontext und wurde auch so von dem oder jenem Gericht bestätigt. Aber wie gesagt: nur für den Fall dass hier überhaupt jemand dieses Urteil zugänglich machen kann.
Mein Interesse habe ich bereits erklärt. Mir ging es einerseits darum, wie sich die Sache nun verhält. Andererseits bin ich als ehemals unregistrierter User der hier fleissig mitgelesen hat, mehrmals über die Aussagen von CH gestolpert. Da es in der Tat so ist, dass vom JC in EGV/VA oft Punkte (EAO,AU) mit einbezogen werden, die wirklich eigenständig gesetzlich geregelt werden, hätte dieses Argument in dieser Sache meinem Intellekt fast einen Streich gespielt. So nach dem Motto: Genau, stimmt schon. Erst als ich neulich gegen meinen eigenen VA vorgegangen bin und ich diesen Punkt ebenfalls bemängeln wollte, fiel mir auf dass diese Aussagen von CH nun mal falsch sind. Dadurch habe ich erstens wirklich sinnlos, viel Zeit mit Suchen nach diesem ominösen Gesetz im Internet, Leitfäden und den PK's verbracht. Und zweitens ist es wie gesagt im Gegenteil sogar sehr wichtig, dass diese Sache hinreichend bestimmt wird, da man sonst der willkürlichen Auslegung des Mobcenters in dieser Sache unterworfen ist.
Ich bin mir auch sehr sicher dass CH diesen Fehler nie absichtlich gemacht hat, aber es war nun mal im Interesse der User wichtig, diesen Sachverhalt aufzuklären, um es in der Zukunft berücksichtigen zu können. Zumal das hier geschriebene (im Internet) auf eine unbestimmte, eventuell sehr lange Zeit von vielen Hilfesuchenden gelesen wird. Es ist ja wichtig zu wissen, dass man sich unter Umständen nicht allzu viel Zeit lassen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein. Und es ist wichtig zu wissen, dass diese Regelung eigentlich unbedingt in eine

EGV/VA (sofern es sich nicht vermeiden lässt) gehört.
Auf keinen Fall aber kann man es als Rechtswidrigen Inhalt bemängeln, sofern es so da drin steht. Denn es ist definitiv
nicht eigenständig gesetzlich geregelt, und muss somit sogar hinreichend bestimmt werden, selbstverständlich möglichst nicht unter 3 Tagen.
LG TT