AW: Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtliche
@ Muzel
Ich hatte dem Gericht mitgeteilt gehabt, dass ich den im Termin vorgegebenen Vergleich des Beklagten, wegen der Vorspiegelung eines falschen Tatsachenverhalts, nicht annehmen könne, ich aber dennoch zu einer gütlichen Verfahrensbendigung willens bin.
Hatte alsdann dem Beklagten über das Gericht einen Gegenvorschlag unterbreiten wollen, mit dem Hinweis, dass, wenn der Beklagte meinen Gegenvorschlag nicht annehmen wolle, der im Termin unterbreitete Vergleichsvorschlag des Beklagten ausdrücklich durch mich als widerrufen gilt.
Schriftliche Reaktion des Gerichts, so wörtlich:
"Unter Bezug auf Ihre Erklärung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Prozesserklärungen bedingungsfeindlich und damit solche Erklärungen mit Bedingungen unwirksam sind."
Fristwahrend habe ich nun aber den Vergleichsvorschlag des Beklagten ausdrücklich widerrufen; ohne die Stellung von irgendeiner Bedingung in meinem Antwortschreiben!
Weiter erwähnte das Gericht, dass der Vergleich des Beklagten "offenkundig das ""letzte Wort" des Beklagten sei.
In meinem Antwortschreiben gab ich zum Ausdruck, dass ich über diesen Hinweis seitens des Gerichts (!) sehr erstaunt bin. Wer, wann und ob jemand "offenkundig das letzte Wort" abgegeben haben möchte, dass kann nur vom Betreffenden selbst so dargelegt werden. Eigentlich neutrale Stellen, wie es das Gericht eigentlich sein sollte, können lediglich vermuten (!), dass es sich evtl. um ein wahrscheinlich "letztes Wort" des Beklagten handeln könnte.
Habe noch einiges mehr geantwortet.
Mich ärgert es maßlos, dass selbst die Sozialgerichtsbarkeit Partei pro Jobcenter ergreift und Hilfesuchende allein dastehen läßt.
Ich weiss, ich könnte mich ggf. auch anwaltlich vertreten lassen. Erstinstanzlich hatte ich aber eine komplette Null als "rechtlichen Beistand" erwischt. In der jetzt zweiten Instanz kam ich an einen Rechtsanwalt, der nach Akteneinsicht das Mandat mit den Worten niederlegte, dass ihm das Verfahren zu schwierig und zu komplex sei und er sich stattdessen lieber ein paar leichteren Sachen zuwenden werde, als mir zu helfen.