Hallo
Ich habe mit zwei Freundinnen eine UG nach Musterprotokoll gegründet. Wir drei sind Gesellschafterinnen und ich auch die Geschäftsführerin.
Frage: Können wir nachträglich per Gesellschafterbeschluss auch die anderen beiden Gesellschafterinnen zur Geschäftsführerinnen ernennen? Wenn ja sind die beiden dann auch
1. nach außen hin zum Finanzamt offiziell Geschäftsführerinnen?
2. Allein vertretungsberechtigt (falls es in ihren Verträgen stehen wird) und von 181§ BGB befreit.
3. Ergeben sich dann bei den anderen beiden Steuerrechtliche unterscheide zu mir auf?
Vielen vielen Dank
Zicky
Ich habe mit zwei Freundinnen eine UG nach Musterprotokoll gegründet. Wir drei sind Gesellschafterinnen und ich auch die Geschäftsführerin.
Frage: Können wir nachträglich per Gesellschafterbeschluss auch die anderen beiden Gesellschafterinnen zur Geschäftsführerinnen ernennen? Wenn ja sind die beiden dann auch
1. nach außen hin zum Finanzamt offiziell Geschäftsführerinnen?
2. Allein vertretungsberechtigt (falls es in ihren Verträgen stehen wird) und von 181§ BGB befreit.
3. Ergeben sich dann bei den anderen beiden Steuerrechtliche unterscheide zu mir auf?
Vielen vielen Dank
Zicky