Martin Behrsing
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Die BA gibt m.E. eine völlig rechtswidrige Geschäftsanweisung zur Umsetzung des BSG-Urteils bezügl. der Rechtswidrigkeit des Abzuges der Regelleistungen bei einem stat. Klinikaufenthalt raus. Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X sollen abgelehnt werden.
Wir können hier nur jeden raten, die Sachen durchzu klagen.
Wir können hier nur jeden raten, die Sachen durchzu klagen.
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...lgemein/GA-SGB-II-NR-28-08-Verpflegung-KH.pdf
Geschäftsanweisung Nr. 28 vom 20.07.2008Anrechnung von Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes[FONT=Arial,Arial]1 — —
Mit Urteil vom 18. Juni 2008 (AZ: B 14 AS 22/07 R) hat das BSG entschieden, dass bei be-reitgestellter Vollverpflegung in einem Krankenhaus die praktizierte Absenkung der Regel-leistung um den Verpflegungsanteil (Bedarfsminderung) unzulässig ist.
Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Die Entscheidung des BSG ist wie folgt umzusetzen:Bestandskräftige Fälle aus der Zeit bis zum 31.12.2007 (die nach der alten AlgII-V zu be-handeln waren) werden gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III nicht mehr geändert. Erst mit dem Urteil des BSG gab es eine ständige Rechtsprechung, die von der bisherigen Rechtsauslegung abwich.
- 1.
Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte war nicht einheitlich. Sie kann schon aus diesem Grund nicht bereits als ständige Rechtsprechung betrachtet werden.
- 2.
Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X sind aus den vorgenannten Gründen abzulehnen (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III).
- 3.
Fälle aus dieser Zeit, die noch im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren sind, werden klaglos gestellt. Ihnen wird also im Rahmen des jeweiligen Rechtsbehelfsverfah-rens entsprochen.
- 4.
. Neufälle seit dem 1.1.2008 werden von der Rechtsprechung nicht erfasst. Diese sind nach derzeitiger Rechtslage (§ 2 Abs. 5 Alg II-V) zu entscheiden.
- — 5
gez. Sauer
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