Feelblue
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Ich war bis 31.3. diesen Jahres in einem Arbeitsverhältnis, in dem ich fast ausschließlich nachts arbeitete und fast täglich mit Beleidigungen und Bedrohungen zu kämpfen hatte. Letztendlich gab es sogar eine, gegen mich gerichtete, Straftat. Die Täter wurden nicht gefasst. Ich konnte kaum noch angstfrei arbeiten gehen. Ich beendete das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen mit Attest vom Hausarzt und meldete mich arbeitslos. Dort bekam ich dann einen Fragebogen für den MDA und musste meine Ärztin von der Schweigepflicht befreien. Das ganze dauerte 5 Wochen. Inzwischen habe ich nach einer neuen Arbeit gesucht und erstmal eine geringfügige Beschäftigung (10 h/wö) angenommen, in der ich mich sehr wohl fühle und auch gute Chancen auf eine spätere Vollzeitbeschäftigung habe. Ich bekam auch keine Sperre vom Amt.
Heute hatte ich dann Termin bei meiner Beraterin und es wurde mir das Gutachten des MDA (ohne Kundenkontakt) vorgelegt: Ich darf für ca. 6 Monate nur noch eine Tätigkeit von unter 3 h/tgl bzw. unter 15 h/wö ausüben, eine stationäre Reha wird angeraten. Meine Beraterin erklärte mir, ich sei nun nicht mehr vermittelbar und müsse bis zum Dienstag einen Krankenschein vorweisen, da ansonsten die Leistungen eingestellt werden. Auf meine Frage, was denn dann mit meiner geringfügigen Tätigkeit wird, zuckte sie mit den Schultern und sagte: "Sie dürfen ja bis 15 h wöchentlich arbeiten, was sie machen geht mich nichts an, das ist nur arbeitsrechtlich relevant." Ich fühle mich inzwischen als gesund, meine Hausärztin empfindet das ebenso. Ich möchte auch keine Krankschreibung und empfinde es als furchtbar, nach 3 Wochen Einarbeit dem neuen Betrieb so lange zur Last zu fallen.
Muss ich nun meine geringfügige Beschäftigung kündigen? Kann ich sie trotz Krankschreibung ausüben? Wenn ich sie kündige, werde ich dann vom AA gesperrt, denn das AA muss ja dann wieder das volle ALG1 zahlen. (momentan werden mir 413 Euro aus dem Nebenjob gegengerechnet) Muss ich an einer stationären Reha teilnehmen oder kann ich auch eine ambulante Reha machen? Wer entscheidet das, bzw. hat darauf Einfluss?
Ich hoffe, ich hab mich ausreichend klar ausgedrückt und bedanke mich für Ratschläge und Tips!
Heute hatte ich dann Termin bei meiner Beraterin und es wurde mir das Gutachten des MDA (ohne Kundenkontakt) vorgelegt: Ich darf für ca. 6 Monate nur noch eine Tätigkeit von unter 3 h/tgl bzw. unter 15 h/wö ausüben, eine stationäre Reha wird angeraten. Meine Beraterin erklärte mir, ich sei nun nicht mehr vermittelbar und müsse bis zum Dienstag einen Krankenschein vorweisen, da ansonsten die Leistungen eingestellt werden. Auf meine Frage, was denn dann mit meiner geringfügigen Tätigkeit wird, zuckte sie mit den Schultern und sagte: "Sie dürfen ja bis 15 h wöchentlich arbeiten, was sie machen geht mich nichts an, das ist nur arbeitsrechtlich relevant." Ich fühle mich inzwischen als gesund, meine Hausärztin empfindet das ebenso. Ich möchte auch keine Krankschreibung und empfinde es als furchtbar, nach 3 Wochen Einarbeit dem neuen Betrieb so lange zur Last zu fallen.
Muss ich nun meine geringfügige Beschäftigung kündigen? Kann ich sie trotz Krankschreibung ausüben? Wenn ich sie kündige, werde ich dann vom AA gesperrt, denn das AA muss ja dann wieder das volle ALG1 zahlen. (momentan werden mir 413 Euro aus dem Nebenjob gegengerechnet) Muss ich an einer stationären Reha teilnehmen oder kann ich auch eine ambulante Reha machen? Wer entscheidet das, bzw. hat darauf Einfluss?
Ich hoffe, ich hab mich ausreichend klar ausgedrückt und bedanke mich für Ratschläge und Tips!