Geringere Nebenkosten = höherer "Eigenanteil" bei

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Finale

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Hallo,

ich muss mich jetzt leider auch mal hilfesuchend melden. KdU sind hier anscheinend ein Dauerbrenner, so langsam kann ich nachvollziehen warum.

Kürzlich erhielt ich meine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter. In dessen Bescheid wird praktischerweise immer eine Gegenüberstellung alte Miete/neue Miete gemacht.

Hier zunächst die alte Berechnung:
Grundmiete: 254,33 Euro
Vorauszahlung Betriebskosten: 77,47 Euro
Vorauszahlung Heizung/Warmwasser: 38,20 Euro (dieser Posten wird stets zusammengefasst)
Insgesamt: 370,00 Euro

Hier die KdU -Zahlung des Jobcenters: 357,08 Euro
Mein "Eigenanteil" also: 12,92 Euro

Nun die neue Berechnung der Miete, wie sie künftig gilt:
Grundmiete: 254,33 Euro
Vorauszahlung Betriebkosten: 74,30 Euro
Vorauszahlung Heizung/Warmwasser: 18,56 Euro
Insgesamt: 347,19 Euro

Jetzt die KdU -Zahlung des Jobcenters: 329,18 Euro
Mein "Eigenanteil" also: 18,01 Euro

Obwohl die Nebenkosten also deutlich gesenkt wurden, soll ich also mehr vom Regelsatz dafür zahlen! Das ist für mich weder logisch noch nachvollziehbar. Analog zur Senkung der Nebenkosten müsste eigentlich auch mein "Eigenanteil" sinken, das wäre für mich logisch. Es sei denn, ich bin über (KdU -)Änderungen nicht informiert.

Erwähnenswert ist noch, dass sowohl der alte Bescheid vom Jobcenter als auch dieser neue vom gleichen Bearbeiter bearbeitet wurde. Dieser muss also wissen, dass er mir mehr "Eigenanteil" aufbürdet. Ich frage mich nun, ob das rechtens ist.

Kann jemand was dazu sagen?

Viele Grüße
Finale

:?
 

wolliohne

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Widerspruch einlegen

ja,ich würde genau diese Aufschlüsselung dem Sachbearb.vorlegen.
mit der Androhung (auch wenn es sich nur um ein paar € handelt)vors SG zu ziehen.
 
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Arco

Gast
hi finale :stern: ( :mrgreen: aber wohl ohne Deutschland ;) )

also nach deinen Zahlen dürfte wirklich da was nicht stimmen ..... Wolli... hat recht - mal nachfragen und sich zeigen lassen wie der SB gerechnet hat .....

:pfeiff: allerdings muß man ja beim ersten Nachfragen nicht immer gleich drohen - das verschlechtert doch gleich das Klima - ich bin erst mal immer freundlich :pfeiff: :pfeiff:
 

Finale

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Danke für die Antworten :klatsch: !

Also ich denke auch, ich werde mal einen Brief schreiben und das ganze als Missverständnis des Bearbeiters auslegen. Auch werde ich ihn direkt anschreiben, damit das gar nicht erst in die Aktenkörbe der Widerspruchstelle landet. Da liegt es sonst monatelang unbearbeitet. Die Rechnung kann so gar nicht aufgehen, ist doch recht merkwürdig.

Da ist allerdings noch eine kleine zweite Sache, die im gleichen Zusammenhang steht:

Die Betriebskostenabrechnung bezieht sich auf einen Zeitraum 2004/2005, genau gesagt 2. Halbjahr 2004/ 1. Halbjahr 2005. Insgesamt entstand ein Guthaben von rund 300 Euro. Diese 300 Euro wurden voll als Einkommen angerechnet. Ich bin jedoch der Meinung, dass davon nur die Hälfte angerechnet werden dürfte, da 2004 dem Jobcenter nichts angeht. Ich bezog 2004 Arbeitslosenhilfe und da war nichts mit Zahlung von KdU . M. M. steht mir da die Hälfte zu.

Oder wie seht ihr das?
 
A

Arco

Gast
Finale meinte:
Danke für die Antworten :klatsch: !

Also ich denke auch, ich werde mal einen Brief schreiben und das ganze als Missverständnis des Bearbeiters auslegen. Auch werde ich ihn direkt anschreiben, damit das gar nicht erst in die Aktenkörbe der Widerspruchstelle landet. Da liegt es sonst monatelang unbearbeitet. Die Rechnung kann so gar nicht aufgehen, ist doch recht merkwürdig.

Da ist allerdings noch eine kleine zweite Sache, die im gleichen Zusammenhang steht:

Die Betriebskostenabrechnung bezieht sich auf einen Zeitraum 2004/2005, genau gesagt 2. Halbjahr 2004/ 1. Halbjahr 2005. Insgesamt entstand ein Guthaben von rund 300 Euro. Diese 300 Euro wurden voll als Einkommen angerechnet. Ich bin jedoch der Meinung, dass davon nur die Hälfte angerechnet werden dürfte, da 2004 dem Jobcenter nichts angeht. Ich bezog 2004 Arbeitslosenhilfe und da war nichts mit Zahlung von KdU . M. M. steht mir da die Hälfte zu.

Oder wie seht ihr das?

Ja dann will ich dir mal schreiben wie ich das so sehe ;)

Beim Alg2 gilt das Zuflußprinzip, das heißt grobgesagt, fast alles was an Geld reinkommt wird von den Geiern angerechnet ....

In diesem Fall ist es der Arge vollkommen egal wann das Guthaben für die Nebenkosten angefallen sind, die Summe wird als Einkommen angerechnet. Allerdings werden die 300 Euro dann auf (12 ? oder weniger) Monate aufgeteilt und von den Leistungen abgezogen.

Ist leider so .....

So mit den offenen Fragen würde ich zum meinem Leistungsberechner gehen und das versuchen persönlich zu klären. Bei uns in Kassel geht das und die machen das auch ...... So wie ich das gehört habe und ich schon mehrmals durchgezogen habe wenn was nicht stimmte...

Selbstverständlich würde ich den Widerspruch in schriftlicher Form mitnehmen ... um ihn im Notfall auf den Tisch legen zu können.
 

Finale

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Die 300 Euro wurden komplett mit einem Mal, also einem Monat, angerechnet, was aber nicht weiter schlimm ist, denn die Miete reduzierte sich dadurch auch um 300 Euro.

Um was es mir geht, ob es überhaupt rechtens oder zumindest gesetztlich klar geregelt ist, wie mit Betriebskostenguthaben aus dem Jahre 2004 zu handhaben ist. Das kann doch nicht jeder Bearbeiter machen wie er will. Mein Nachbar z. B. hat einen anderen Bearbeiter. Der wiederrum will nur die Betriebskosten von 2005 sehen, ist doch komisch oder. Ich nehme stark an, dem interessiert das Guthaben aus 2004 nicht, weil er das nämlich nicht anrechnen will. Und ich Depp, nur weil ich einen anderen Bearbeiter habe, der meint, das wird angerechnet, soll leer ausgehen. M. M. nach stimmt da was nicht. Das müsste einheitlich geregelt werden, weil es sonst zu Ungleichbehandlungen kommt.

Das mit dem Zuflußprinzip ist mir bekannt und wird normal so geregelt, aber ich bin nicht sicher, ob das in so einem speziellen Fall wie Guthaben aus 2004 eigentlich anwendbar ist. Ab 2005 natürlich ja........
 
E

ExitUser

Gast
Schau mal in den Beitrag von Euklid und die Antwort von Quirie

https://www.elo-forum.org/search/7462.html

Dort wurde ein ähnliches Problem behandelt: Rückzahlung von Guthaben.

Da von den Gerichten unterschiedlich geurteilt wird, würde ich auf alle Fälle die Chance wahrnehmen und Widerspruch einlegen. Es kann ja durchaus sein, dass dein zuständiges SG die Sache so sieht wie wir logisch denkenden Menschen.

Um die Aufschlüsselung der KdU -Zahlungen deiner Arge zu erhalten, würde ich zunächst zum zuständigen SB gehen und ihn um detaillierte Aufschlüsselung der KdU und Korrektur bitten. Du hast doch 4 Wochen Zeit für den Widerspruch . Weigert der SB sich, dies zu tun, kannst du es immer noch in den Widerspruch einfließen lassen. Vielleicht ist er auch bereit, gleich die Korrektur vorzunehmen, weil es nur ein Irrtum war.

Erst wenn dieser Versuch erfolglos war, würde ich Widerspruch einlegen. Die dauern ja ewig. Hier im Barnim bekommt man immer eine Eingangsbestätigung und dann monatelang nichts mehr. Daher immer Fristsetzung. Vielleicht hilft es ja.
 
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