Hallo:
Mir steht ein Besuch von Gerichtsvollzier bevor, weil ich es versäumt hatte, die letzte Seite des Bescheids an die GEZ Zentrale zu schicken.
Jetzt will ich das nachträglich seit 01.01.2013 tun und die letzte Seite des Bescheids zu GEZ schicken.
Es wird eine nachträgliche Befreiung geben, las ich im Netz :
Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag
meine Frage ist:
bei einigen Bescheiden fehlt mir die letzte Seite. Wurde damals keine letzte Seite ausgestellt oder habe ich sie doch verloren.
Kann man die letzte Seite nachträglich beim Jobcenter bekommen?
Oder muss ich doch die erste Seite des Bescheids hinschicken, was mir große Bauchschmerzen macht!
Danke
Peter
Mir steht ein Besuch von Gerichtsvollzier bevor, weil ich es versäumt hatte, die letzte Seite des Bescheids an die GEZ Zentrale zu schicken.
Jetzt will ich das nachträglich seit 01.01.2013 tun und die letzte Seite des Bescheids zu GEZ schicken.
Es wird eine nachträgliche Befreiung geben, las ich im Netz :
Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag
meine Frage ist:
bei einigen Bescheiden fehlt mir die letzte Seite. Wurde damals keine letzte Seite ausgestellt oder habe ich sie doch verloren.
Kann man die letzte Seite nachträglich beim Jobcenter bekommen?
Oder muss ich doch die erste Seite des Bescheids hinschicken, was mir große Bauchschmerzen macht!
Danke
Peter