Hallo
Ich habe mal eine Frage. Wir haben bei unserer Arge ein Mehrbedarf
für Kostenaufwendige Ernährung gestellt. Der wurde abgelehnt. Ich habe mir dann aus dem Netz ein Urteil vom Bundessozialgericht gezogen und das dort vorgelegt. Da mußte ich mir sagen lassen,daß
sie ein Anweisung hat vom Vorgestzten und Urteile nicht relevant sind. Ist sowas rechtens. es geht um Laktoseintoleranz hier ist das Aktenzeichen B 14 AS 166/07 B 04.01.2008. Achja und noch eine Frage habt ihr Erfahrung mit Wiedersprüchen? Soll heissen wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Wiedersprüchen.
Über eure Hilfe freue ich mich
Ich habe mal eine Frage. Wir haben bei unserer Arge ein Mehrbedarf
für Kostenaufwendige Ernährung gestellt. Der wurde abgelehnt. Ich habe mir dann aus dem Netz ein Urteil vom Bundessozialgericht gezogen und das dort vorgelegt. Da mußte ich mir sagen lassen,daß
sie ein Anweisung hat vom Vorgestzten und Urteile nicht relevant sind. Ist sowas rechtens. es geht um Laktoseintoleranz hier ist das Aktenzeichen B 14 AS 166/07 B 04.01.2008. Achja und noch eine Frage habt ihr Erfahrung mit Wiedersprüchen? Soll heissen wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Wiedersprüchen.
Über eure Hilfe freue ich mich