Gerichtsgutachtertermin verschieben - Gutachter reagiert nicht

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MoniS

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Hallo lieber Mitforisten,
das Sozialgericht hat per Beweisbeschluss nun einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter hat mir einen Termin mitgeteilt.
Problem: ich kann genau an dem Tag nicht.

Ich habe vor 8 Tagen dem Gutachter per Fax mitgeteilt, dass der Termin verschoben werden muss und um einen neuen Termin gebeten.
Bisher keine Reaktion. Telefonisch ist der Gutachter nicht erreichbar. Lediglich AB

Problem: Gutachtermin ist am Dienstag 21.11 (also in 6 Tagen).

Meine Befürchtung: er ignoriert mein Fax und meldet am 21.11. dem Sozialgericht mein Nichterscheinen.

Frage: was würdet ihr machen? sagt das Gericht, Kläger hat nicht mitgewirkt, Klage abgewiesen. Oder was passiert da?
bin etwas verzweifelt
Danke
Eure Moni
 

MoniS

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um die Verhinderunsgründe
- Ortsabwesenheit von mir
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soll hier es nicht gehen, sondern um das Thema was machen wenn der Gutachter nicht reagiert und der Begutachtungstermin immer näher rückt
 

MissRuhrpott

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.... was machen wenn der Gutachter nicht reagiert und der Begutachtungstermin immer näher rückt

Den Verhinderungsgrund dem Gutachter möglichst sofort benennen und darauf hoffen,daß er akzeptiert wird.
Falls nicht,kannst Du folgendes machen: auf die Klageabweisung warten.

Ein hieb- und stichfester Verhinderungsgrund kann in derartigen Verfahren m.M. nach nur aus gesundheitlichen Gründen entstehen.
Und selbst da wird noch genau hingeschaut.
Wäre mir auch nicht im Traum eingefallen,aus anderen Gründen um Terminverschiebung zu bitten.

Du willst was von denen,nicht umgekehrt.Also überlege Dir noch einmal genau,ob du den Termin nicht vielleicht doch wahrnimmst.
 

TazD

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um die Verhinderunsgründe
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soll hier es nicht gehen, [...]
Du scheinst nicht zu verstehen, dass es genau darum geht und das genau die Verhinderungsgründe der Knackpunkt sind.
Nur wenn es akzeptable Verhinderungsgründe sind, dann hast du die Chance, dass dir bei Nichterscheinen keine negativen Folgen drohen.
Uns musst du die Hinderungsgründe auch nicht mitteilen, aber eine Glaskugel, die einwandfrei funktioniert, hat hier auch keiner.

Ich kann aber auch sagen, dass Gutachter in der Regel sehr ausgelastet sind, was die Termine angeht und wenn du den Termin verschoben bekommst, kannst du froh sein, wenn in 6 oder 8 Wochen der nächste Termin möglich ist. Wenn du Pech hast, dann wartest du noch länger.
Wenn Gericht und Gutachter das überhaupt mitmachen.

Ansonsten schließe ich mich an:
Du willst was von denen,nicht umgekehrt.
 
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MoniS

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Ein Zwingender Grund liegt bei mir vor und kann auch belegt werden. Der Gutachter ist definitiv nicht ausgelastet, dies ist mir bekannt und mir sind auch diverse Schlechtgutachten bekannt.

Es muss ja doch eine Reaktion des Gutachters auf mein Fax kommen oder soll ich Schweigen als Zustimmung zu meiner Terminverschiebung werten?
 

MoniS

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Daher ja auch meine Frage, was machen wenn Gutachter nicht reagiert????
weder Ablehnung und Bestehen auf den festgelegten Gutachtertermin, noch Vorschlag eines neuen Gutachter-Termines.
Das große Schweigen und dazu noch ist er telefonisch nicht erreichbar.
 

Doppeloma

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Hallo MoniS,

das Sozialgericht hat per Beweisbeschluss nun einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter hat mir einen Termin mitgeteilt.
Problem: ich kann genau an dem Tag nicht.

Der Gutachter hat den Auftrag vom Gericht bekommen dich zu begutachten, es ist in der Regel nicht vorgesehen, dass der Kläger dann mit dem Gutachter einen anderen Termin ausmachen möchte, weil es am Tag X gerade nicht passt. :icon_evil:

Daher ja auch meine Frage, was machen wenn Gutachter nicht reagiert????

Ich denke mal du musst dich an das Gericht, den Richter wenden, wenn du den Termin nicht wahrnehmen kannst / willst ... das wurde ja in deinem Interesse so vom Richter "angeordnet".

weder Ablehnung und Bestehen auf den festgelegten Gutachtertermin, noch Vorschlag eines neuen Gutachter-Termines.
Das große Schweigen und dazu noch ist er telefonisch nicht erreichbar.

In meiner Information dazu vom Gericht stand damals drin, dass es nicht erwünscht ist, selbst Kontakte zum Gutachter aufzunehmen, das soll der "Neutralität" dienen, ebenso wie der Gutachter dann auch keine Auskunft zu seinen Erkenntnissen geben darf, darauf hat zunächst NUR der Richter einen Anspruch.

Ich fürchte du verkennst ein wenig die Lage, es geht auch darum gegenüber der DRV eine gewisse Neutralität aufrecht zu erhalten, damit es später nicht heißt der Kläger hätte versucht den Gutachter des Gerichtes in seinem Sinne zu beeinflussen. :icon_kinn:

Es kann also durchaus passieren, dass man dein Fax an den Gutachter negativ wertet, es ist zumindest nicht üblich bei gerichtlichen Gutachten um Termin-Verschiebungen zu bitten.
In der Regel möchte man das Verfahren zur EM-Rente ja möglichst schnell und erfolgreich hinter sich bringen.

MfG Doppeloma
 

MoniS

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Danke Doppeloma für Deinen Beitrag.
Das Sozialgericht hat in einer schriftlichen Information mitgeteilt, dass Terminverschiebungen mit dem Gutachter zu machen sind, unter Angabe des Grundes und eines neuen Zeitpunktes.
Daher habe ich eben direkt das Fax an den Gutachter geschrieben.
Das der Gutachter keine reguläre Praxis mehr führt und nur noch sporadisch tätig ist, keine E-Mail hat, nur einen AB laufen lässt,ist eben ein weiterer Punkt.

Daher meine Frage, was soll ich machen, wenn keine Reaktion vom Gutachter wegen Terminverschiebung kommt? er mein Fax ignoriert?
 

Goldfield

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Hallo MoniS,
Schwierig diese Frage, da es schon ein sehr guter Grund sein muss zb.Klinikaufenthalt, im Endeffekt wird das eine Einzelfallentscheidung des Richters sein, wenn dort nicht auftauchst, ob er deinen Grund Aktzeptiert oder nicht, daher kann dir das hier niemand Beantworten, viel Infos haste ja auch nicht gegeben ausser OAW , das kann vieles sein, Bekannte zb. Besuchen zählt bestimmt nicht als guter Grund.

Die weitere Frage wird sein, wie der Gutachter dann auf dich zu sprechen sein wird.

Ich würde beim SG schriftlich nachfragen, was wäre wenn der Gutachter sich nicht meldet und du dort nicht erscheinst, dann haste es Schwarz auf Weiß.

Wenn das kein wichtiger Grund ist zb.Krankenhausaufenthalt, Beerdigung oder im Sterben liegend eines nahen Verwandten, glaube ich das du dich weiter rein Reitest, aber wie gesagt kommt letztendlich dann auf den Richter an, die einen lassen Gnade vor Recht, andere sind strenger.

Mir Persönlich wäre das Spiel zu heiß, da wie hier schon erwähnt wurde man ja von denen etwas möchte, nicht umgekehrt, da könnte kein Termin wichtiger sein ausser meine Bespiele.

Grüße
 
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