KristinaMN
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Geretsriederin attackiert Arbeitsvermittlerin | Stadt Wolfratshausen
Geretsried - Es ist der Albtraum jedes Arbeitsvermittlers: Ein verärgerter Arbeitssuchender rastet aus und wird handgreiflich. Genau das ist einer Vermittlerin des Jobcenters Arge in Wolfratshausen Anfang 2012 passiert.
Die 32-Jährige leidet bis heute darunter, dass eine Frau aus Geretsried sie am Haarzopf packte und ihr den Kopf in den Nacken riss. Das Amtsgericht verurteilte die Täterin wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Vor dem Landgericht München II wurde der Fall nun noch einmal aufgerollt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte hatten Berufung eingelegt.
Schon öfter hatte Frau, die 1994 aus Kasachstan nach Deutschland gekommen war, Ärger mit den Ämtern. Am 1. Februar 2012 musste sie bei der Arge erscheinen. Die dreifache Mutter hatte eine Integrationsmaßnahme abgebrochen, weil die Arge die Kinderbetreuungskosten nicht übernahm. Die Mitarbeiterinnen erklärten ihr, dass das bei diesem Kurs nicht möglich sei. Man machte ihr ein alternatives Kursangebot. Doch die Geretsriederin zerriss wütend das Formular und verließ die Arge in Richtung Bank.
Dort stellte die heute 38-Jährige fest, dass ihr das Arbeitslosengeld wegen mangelnder Mitwirkung gesperrt worden war. Erbost rannte sie zurück in die Arge und ging auf eine Arbeitsvermittlerin los: Sie riss an deren Haarzopf, den sie sich so fest um ihre Hand wickelte, dass die Angegriffene sich nicht befreien konnte. In dieser Haltung musste sie minutenlang verharren, während die 38-Jährige sie als „Schlampe“ beschimpfte und anschrie: „Gib mir mein Geld, gib mir mein Geld!“
Die Vermittlerin kämpfte während ihrer Aussage vor Gericht mit den Tränen. Sie habe keine Luft gehabt, um um Hilfe zu schreien. Erst drei herbeigeeilten Kollegen gelang es schließlich, die 32-Jährige, die inzwischen eine andere Tätigkeit bei der Arge ausübt, zu befreien. Die Angeklagte gab den Übergriff zu. Allerdings schilderte sie die Hintergründe anders. „An dieser Situation war ich nicht allein schuld.“ Die Arbeitsvermittlerin habe sie provoziert: Sie könne nicht gut Deutsch, habe nur russische Bekannte und solle sich einen Mann für den Lebensunterhalt suchen. Die Arge-Mitarbeiterin hätte „wie mit einem kleinen Kind“ mit ihr gesprochen. Das Tatmotiv: „Ich wollte, dass sie Angstgefühle bekommt wie ich sie auch hatte.“
Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Statt versuchter räuberischer Erpressung habe es sich um versuchte Nötigung gehandelt, weil die Geretsriederin davon ausgegangen sei, dass sie Anspruch auf das Geld hat. Dennoch: Durch solche Übergriffe „gerät unser soziales Gefüge ins Wanken“, sagte die Vorsitzende Richterin. Ihr Urteil: Eine Freiheitsstrafe, die für ein halbes Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird. Nina Gut
Geretsried - Es ist der Albtraum jedes Arbeitsvermittlers: Ein verärgerter Arbeitssuchender rastet aus und wird handgreiflich. Genau das ist einer Vermittlerin des Jobcenters Arge in Wolfratshausen Anfang 2012 passiert.
Die 32-Jährige leidet bis heute darunter, dass eine Frau aus Geretsried sie am Haarzopf packte und ihr den Kopf in den Nacken riss. Das Amtsgericht verurteilte die Täterin wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Vor dem Landgericht München II wurde der Fall nun noch einmal aufgerollt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte hatten Berufung eingelegt.
Schon öfter hatte Frau, die 1994 aus Kasachstan nach Deutschland gekommen war, Ärger mit den Ämtern. Am 1. Februar 2012 musste sie bei der Arge erscheinen. Die dreifache Mutter hatte eine Integrationsmaßnahme abgebrochen, weil die Arge die Kinderbetreuungskosten nicht übernahm. Die Mitarbeiterinnen erklärten ihr, dass das bei diesem Kurs nicht möglich sei. Man machte ihr ein alternatives Kursangebot. Doch die Geretsriederin zerriss wütend das Formular und verließ die Arge in Richtung Bank.
Dort stellte die heute 38-Jährige fest, dass ihr das Arbeitslosengeld wegen mangelnder Mitwirkung gesperrt worden war. Erbost rannte sie zurück in die Arge und ging auf eine Arbeitsvermittlerin los: Sie riss an deren Haarzopf, den sie sich so fest um ihre Hand wickelte, dass die Angegriffene sich nicht befreien konnte. In dieser Haltung musste sie minutenlang verharren, während die 38-Jährige sie als „Schlampe“ beschimpfte und anschrie: „Gib mir mein Geld, gib mir mein Geld!“
Die Vermittlerin kämpfte während ihrer Aussage vor Gericht mit den Tränen. Sie habe keine Luft gehabt, um um Hilfe zu schreien. Erst drei herbeigeeilten Kollegen gelang es schließlich, die 32-Jährige, die inzwischen eine andere Tätigkeit bei der Arge ausübt, zu befreien. Die Angeklagte gab den Übergriff zu. Allerdings schilderte sie die Hintergründe anders. „An dieser Situation war ich nicht allein schuld.“ Die Arbeitsvermittlerin habe sie provoziert: Sie könne nicht gut Deutsch, habe nur russische Bekannte und solle sich einen Mann für den Lebensunterhalt suchen. Die Arge-Mitarbeiterin hätte „wie mit einem kleinen Kind“ mit ihr gesprochen. Das Tatmotiv: „Ich wollte, dass sie Angstgefühle bekommt wie ich sie auch hatte.“
Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Statt versuchter räuberischer Erpressung habe es sich um versuchte Nötigung gehandelt, weil die Geretsriederin davon ausgegangen sei, dass sie Anspruch auf das Geld hat. Dennoch: Durch solche Übergriffe „gerät unser soziales Gefüge ins Wanken“, sagte die Vorsitzende Richterin. Ihr Urteil: Eine Freiheitsstrafe, die für ein halbes Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird. Nina Gut