Geretsriederin attackiert Arbeitsvermittlerin

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KristinaMN

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Geretsriederin attackiert Arbeitsvermittlerin | Stadt Wolfratshausen

Geretsried - Es ist der Albtraum jedes Arbeitsvermittlers: Ein verärgerter Arbeitssuchender rastet aus und wird handgreiflich. Genau das ist einer Vermittlerin des Jobcenters Arge in Wolfratshausen Anfang 2012 passiert.



Die 32-Jährige leidet bis heute darunter, dass eine Frau aus Geretsried sie am Haarzopf packte und ihr den Kopf in den Nacken riss. Das Amtsgericht verurteilte die Täterin wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Vor dem Landgericht München II wurde der Fall nun noch einmal aufgerollt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte hatten Berufung eingelegt.

Schon öfter hatte Frau, die 1994 aus Kasachstan nach Deutschland gekommen war, Ärger mit den Ämtern. Am 1. Februar 2012 musste sie bei der Arge erscheinen. Die dreifache Mutter hatte eine Integrationsmaßnahme abgebrochen, weil die Arge die Kinderbetreuungskosten nicht übernahm. Die Mitarbeiterinnen erklärten ihr, dass das bei diesem Kurs nicht möglich sei. Man machte ihr ein alternatives Kursangebot. Doch die Geretsriederin zerriss wütend das Formular und verließ die Arge in Richtung Bank.

Dort stellte die heute 38-Jährige fest, dass ihr das Arbeitslosengeld wegen mangelnder Mitwirkung gesperrt worden war. Erbost rannte sie zurück in die Arge und ging auf eine Arbeitsvermittlerin los: Sie riss an deren Haarzopf, den sie sich so fest um ihre Hand wickelte, dass die Angegriffene sich nicht befreien konnte. In dieser Haltung musste sie minutenlang verharren, während die 38-Jährige sie als „Schlampe“ beschimpfte und anschrie: „Gib mir mein Geld, gib mir mein Geld!“

Die Vermittlerin kämpfte während ihrer Aussage vor Gericht mit den Tränen. Sie habe keine Luft gehabt, um um Hilfe zu schreien. Erst drei herbeigeeilten Kollegen gelang es schließlich, die 32-Jährige, die inzwischen eine andere Tätigkeit bei der Arge ausübt, zu befreien. Die Angeklagte gab den Übergriff zu. Allerdings schilderte sie die Hintergründe anders. „An dieser Situation war ich nicht allein schuld.“ Die Arbeitsvermittlerin habe sie provoziert: Sie könne nicht gut Deutsch, habe nur russische Bekannte und solle sich einen Mann für den Lebensunterhalt suchen. Die Arge-Mitarbeiterin hätte „wie mit einem kleinen Kind“ mit ihr gesprochen. Das Tatmotiv: „Ich wollte, dass sie Angstgefühle bekommt wie ich sie auch hatte.“

Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Statt versuchter räuberischer Erpressung habe es sich um versuchte Nötigung gehandelt, weil die Geretsriederin davon ausgegangen sei, dass sie Anspruch auf das Geld hat. Dennoch: Durch solche Übergriffe „gerät unser soziales Gefüge ins Wanken“, sagte die Vorsitzende Richterin. Ihr Urteil: Eine Freiheitsstrafe, die für ein halbes Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird. Nina Gut
 
Die guten SB's, die ja nur helfen wollen.
Und die bösen Empfänger, die einfach fordern und brutal werden.
 
Hier ein kleiner Blick über den Tellerrand nach Österreich.

Dort werden seit neustem die Daten zusammengefasst, was an Übergriffen innerhalb der AMS durch Kunden auf SBs dokumentiert wurde.

AMS-Kunden werden "spürbar aggressiver" - KURIER.at

Der raue Ton am heimischen Arbeitsmarkt ist auch in den Stuben des Arbeitsmarktservice (AMS) spürbar. Erstmals liegen einheitliche Zahlen zur Sicherheitslage in den Jobcentern vor. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch das Sozialministerium hervor. Fazit: Die Zahl an Vorfällen ist hoch und dürfte, wie es etwa im Kärntner AMS heißt, aufgrund "der prekären Situation ... und dem existenzgefährdenden Druck der Arbeitslosigkeit" weiter steigen......

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Ganz schön viele gemessen an der EW Zahl dieses kleinen Landes
 
Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. , weil die Geretsriederin davon ausgegangen sei, dass sie Anspruch auf das Geld hat. Dennoch: Durch solche Übergriffe „gerät unser soziales Gefüge ins Wanken“,

Das sind mal ein paar Gedanken, mit denen man was anfengen kann.

Nicht durch die Verweigerung unseres Anspruches gerät das "soziale Gefüge" ins Wanken. Was immer das ist.
 
Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. , weil die Geretsriederin davon ausgegangen sei, dass sie Anspruch auf das Geld hat. Dennoch: Durch solche Übergriffe „gerät unser soziales Gefüge ins Wanken“,

Hat sich dem die Arge/Jobcenter bzw. Das Sozialgericht dem angeschlossen? Auch nicht, ob die Kinderbetreuung während des Kursangebotes gesichert war (Alter der Kinder, Kursdauer,....) Leider geht das aus dem Artikel nicht hervor.

Unabhängig davon kann ein derartiger Angriff niemals (die Vermutung) eines Leistungsanspruches rechtfertigen. Die Frau kam als 12jährige nach Deutschland und lebt hier seit 20 Jahren; somit sollte der normale Weg bekannt sein.
 
Ein Jahr Freiheitsstrafe für einen körperlichen Angriff, von dem das Opfer vermutlich ein Leben lang traumatisiert sein wird, ist ein Witz und eine Beleidigung. Aber so ist das halt in Deutschland, hier gilt Täterschutz vor Opferschutz.
 
Hat sich dem die Arge/Jobcenter bzw. Das Sozialgericht dem angeschlossen? Auch nicht, ob die Kinderbetreuung während des Kursangebotes gesichert war (Alter der Kinder, Kursdauer,....) Leider geht das aus dem Artikel nicht hervor.

Unabhängig davon kann ein derartiger Angriff niemals (die Vermutung) eines Leistungsanspruches rechtfertigen. Die Frau kam als 12jährige nach Deutschland und lebt hier seit 20 Jahren; somit sollte der normale Weg bekannt sein.



"Sie könne nicht gut Deutsch, habe nur russische Bekannte"
Die Frau kam als 18 jährige nach Deutschland.Spielt aber keine Rolle.Wer nach 20 Jahren kein Deutsch verstehst und keine detschen Bekannte hat der will sich nicht intregieren.:icon_motz:
 
@ Maty Mac Fly

Stimmt als 18jährige (mit der Arbeitsvermittlerin verwechselt).
 
Wer friedlich protestiert, kriegt Polizeischläge, wer sich mit Gewalt wehrt, wird manchmal geschont, wer nach Schwächeren tritt wird freigesprochen.
Das is ein alter Hut. Warum muss der ausländerfeindliche Mob hier wieder bemüht werden?
 
Ein Jahr Freiheitsstrafe für einen körperlichen Angriff, von dem das Opfer vermutlich ein Leben lang traumatisiert sein wird, ist ein Witz und eine Beleidigung. Aber so ist das halt in Deutschland, hier gilt Täterschutz vor Opferschutz.

Aber die Streichung des Existenzminimums geht schon in Ordnung oder wie?
 
Aber die Streichung des Existenzminimums geht schon in Ordnung oder wie?

Wie wäre es, wenn du den Text oben mal etwas genauer durchlesen würdest und nicht den Teil ausblendest der nicht in dein Weltbild vom armen unterdrückten Erwerbslosen passt.

Das Geld wurde ihr aus guten Grund entzogen.
 
Maik75 scheint in Wolfratshausen beschäftigt zu sein undhat direkten Einblick gehabt. Dann kläre die Öffentlichkeit doch mal auf, wie es wirklich war.

Die dreifache Mutter hatte eine Integrationsmaßnahme abgebrochen, weil die Arge die Kinderbetreuungskosten nicht übernahm.
 
Wie wäre es, wenn du den Text oben mal etwas genauer durchlesen würdest und nicht den Teil ausblendest der nicht in dein Weltbild vom armen unterdrückten Erwerbslosen passt.

Das Geld wurde ihr aus guten Grund entzogen.

Ich lese aus dem Artikel vor allen Dingen das übliche Schema "gute Arbeitsvermittlerin, böse Arbeitssuchende".

Die Frau hatte eine Integrationsmaßnahme abgebrochen, weil die Kinderbetreuung nicht sichergestellt war. Für mich ein legitimer Grund für den Abbruch einer Maßnahme.

Stattdessen wollte man ihr mutmaßlich irgendeinen Schrott unterjubeln, mit dem sie nicht einverstanden war. Die Folge war eine Streichung des Geldes, woraufhin sie ausgeflippt ist.

Welchen Teil des Artikels habe ich nun genau ausgeblendet?
 
Ich lese aus dem Artikel vor allen Dingen das übliche Schema "gute Arbeitsvermittlerin, böse Arbeitssuchende".

Die Frau hatte eine Integrationsmaßnahme abgebrochen, weil die Kinderbetreuung nicht sichergestellt war. Für mich ein legitimer Grund für den Abbruch einer Maßnahme.

Stattdessen wollte man ihr mutmaßlich irgendeinen Schrott unterjubeln, mit dem sie nicht einverstanden war. Die Folge war eine Streichung des Geldes, woraufhin sie ausgeflippt ist.

Welchen Teil des Artikels habe ich nun genau ausgeblendet?

und das rechtfertigt zu einer Straftat? :icon_frown: seltsames rechtsverständnis
 
Und was lernen WIR daraus?

1. Wir waren nicht dabei , können also nicht im Geringsten mit (ver- oder be-) urteilen, wer da wen wie provoziert hat.

2. Auch wenn du tierisch provziert worden bist, greife nie nie nie den Gegener direkt an! - ... im Kopf ist das sicher allen klar....

Und 3. und das ist eigentlich das WICHTIGSTE für uns hier:
GEH NIE NIE NIE OHNE BEGLEITUNG ZUM AMT!

.... und setzt euch bitte weiterhin dafür ein, dass das auch allen Betroffenen klar wird und jede/r den anderen begleiten muss, damit dieser minimale Schutz für alle - also damit indirekt auch für die Seite der SBs ;-) - funktioniert.
 
Und wieso wird das geld wegen mangelnder Mtwirkung gesperrt? Hier hätte man anhören und dann sanktonieren müssen, nicht mal eben das Geld sperren. Dann eventuell sogar noch für die gesamte BG.
 
Von dem Angriff, den ich verurteile ebenso wie die nach 20 Jáhren in Deutschland fehlenden Sprachkenntnisse, auch als Bürger mit ausländischem Hintergrund muss ich mich den Gegebenheiten - Deutsch - anpassen, muss ich allerdings auch frage, wer die Frau in die Maßnahme gebracht hatte die sie wegen mangelnder Kindesversorgung verlassen musste. Ist doch komisch oder? Erst zwingt man sie in die Maßnahme, dann wird ihr erzählt, daß es hierfür keine Kinderbetreuungskostenübernahme gibt.

Danach ging die Frau zum Amt und da war das Geld nicht da. Also vor Klärung schon beim Zahllauf eingestellt. Wohlmöglich für die ganze Familie. Schon komisch ....
 
und das rechtfertigt zu einer Straftat? :icon_frown: seltsames rechtsverständnis

Ich kann mich nicht daran erinnern, das Handeln der Arbeitssuchenden gerechtfertigt zu haben.

Aber ich glaube - nicht zuletzt aufgrund meiner eigenen Jobcenter-Erfahrung - schon seit einiger Zeit nicht mehr an das von den Medien gezeichnete simple Gut-Böse-Schema.
 
Arbeitslose greift Jobcenter-Mitarbeiterin an | Geretsried


Geretsried - Wegen versuchter räuberischer Erpressung musste sich eine 36-jährige Geretsriederin vor Gericht verantworten. Sie hatte eine Jobcenter-Mitarbeiterin tätlich angegriffen.



Als ihr zum wiederholten Mal das Arbeitslosengeld nicht pünktlich gezahlt wurde, rastete die 36-jährige Geretsriederin aus. Wutentbrannt stürmte die Mutter von drei Kindern am 1. Februar dieses Jahres ins Jobcenter in Wolfratshausen und knöpfte sich die aus ihrer Sicht Schuldige vor (wir berichteten). Sie packte die zuständige Sachbearbeiterin am Zopf und riss ihr den Kopf nach hinten. Dabei beschimpfte sie die 30-Jährige als „Schlampe“ und forderte schreiend: „Gib mir mein Geld!“

Am Montag musste sich die bislang unbescholtene Arbeitslose wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Dort räumte sie zwar ein, die Arbeitsberaterin am Zopf gepackt zu haben - jedoch nicht mit der Vehemenz, die ihr Staatsanwältin Isabella Monot vorhielt. Außerdem glaubte die Beschuldigte, für ihre Aktion gute Gründe gehabt zu haben. Sie fühlte sich von der Sachbearbeiterin schlecht behandelt: „Sie beleidigt mich ständig. Wenn ich nicht gut Deutsch spreche, müsse ich Putzen gehen. Und wenn ich nicht mache, was sie sage, sperre sie das Geld.“

Das Opfer erlitt bei der Attacke ein Halswirbelschleudertrauma und „eine hochgradige psychologische Traumatisierung“. Deshalb sagte die noch sichtlich von dem Geschehen gezeichnete 30-Jährige - sie ließ sich nach der Tat versetzen, kann bis heute nicht als Vermittlerin arbeiten - unter Ausschluss der Angeklagten aus.

Während aus Sicht der Verteidigung lediglich „eine massive Körperverletzung“ vorlag, die mit einer Geldstrafe zu ahnden sei, folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte die Geretsriederin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Womöglich wäre sie glimpflicher davon gekommen, wenn sie die Tat eingeräumt und ein wenig Reue gezeigt hätte. Doch darauf wartete das Gericht vergeblich. „Sie stellt sich als Opfer dar, das zu bemitleiden ist, und nicht die Geschädigte“, sagte Richter Helmut Berger in der Urteilsbegründung.

Nur in einem Punkt ließ das Gericht Milde walten. Während die Staatsanwältin die Frau gerne eingesperrt gesehen hätte, gewährte das Gericht wegen der zu versorgenden Kinder drei Jahre Bewährung. Als Auflage muss die Verurteilte 120 Stunden soziale Dienste leisten. (rs)
 
Das Opfer erlitt bei der Attacke ein Halswirbelschleudertrauma und „eine hochgradige psychologische Traumatisierung“. Deshalb sagte die noch sichtlich von dem Geschehen gezeichnete 30-Jährige - sie ließ sich nach der Tat versetzen, kann bis heute nicht als Vermittlerin arbeiten.

Wäre eine Begleitperson dabei gewesen, hätte dieser den Angriff vielleicht verhindern können.
 
Ganz ehrlich, wer von den Usern hier hat nicht schon mal mit dem Gedanken gespielt den Blitzbirnen vom Amt für ihre Respektlosigkeiten und extremen Frechheiten eins vor die Mappe zu hauen!? Ich schon nach meinem ersten Termin! Wenn mir mein Sachbearbeiter mal privat über den Weg laufen würde, wüßte ich nicht wirklich was ich machen würde.

Aber Gewalt ist natürlich KEINE Lösung!
 
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