KarlApitalismus
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Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, der sich am 24. April zu der Frage der Altersabsicherung für Solo-Selbständige geäußert hatte, meinte auf Anfrage von Telepolis, es bestünde Bedarf nach einer Verpflichtung zur Altersvorsorge für Solo-Selbständige, weil in den letzten Jahren zunehmend Menschen ohne Altersversorgung in die Grundsicherung gefallen seien.
Ich als Künstler bin da eingetreten, und plötzlich war es möglich, KV und RV nur entsprechend der Einnahmen zu zahlen. Davon hat dann der Steuerzahler freundlichst auch noch die Hälfte übernommen.Selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen.
Wie auch bei der Krankenversicherung wäre ein Versicherungszwang auch in der Rentenversicherung sinnvoll.
Aber, so wie das heute abgeht, sehe ich das mit Skepsis.
Als Freiberufler war es dem Finanzamt bei mir möglich, die Zahlungen entsprechend meines Einkommens zu berechnen. Damit kann man leben.
Schon die Krankenkasse verdient hier gerne mit und nimmt zunächst Pauschalbeiträge, die erst ab einem bestimmten Einkommen genauer berechnet werden. So musste ich damals einen Mindestsatz bezahlen, ob ich einen Auftrag hatte oder nicht. Der Mindestsatz damals war nicht von Pappe.
Fordert man sowas auch für die Rentenversicherung, dann bleibt in schlechten Zeiten das Einkommen nur noch zum Begleichen dieser Kosten für KK und RV.
Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein..
Ich als Künstler bin da eingetreten, und plötzlich war es möglich, KV und RV nur entsprechend der Einnahmen zu zahlen. Davon hat dann der Steuerzahler freundlichst auch noch die Hälfte übernommen.
Ohne die KSK hätte ich viel eher aufstecken müssen.
Wer wird die für andere Leuts ersetzen - das JC?
es bestünde Bedarf nach einer Verpflichtung zur Altersvorsorge für Solo-Selbständige, weil in den letzten Jahren zunehmend Menschen ohne Altersversorgung in die Grundsicherung gefallen seien. Man nehme an, dass es sich bei diesem Personenkreis um ehemalige Solo-Selbständige handle
Hallo allerseits, es geht schon jetzt AUF WUNSCH jede Menge in die RV für Selbstständige:
Krankenkasse: Auf Wunsch mit Krankengeldbezugsmöglichkeit für 0,5 % mehr Beitrag. KG ist immer auch mit Einzahlung in AV und RV.
Agentur für Arbeit: Auf Wunsch freiwillig versichern. ALG1 ist immer auch mit Einzahlung in KK und RV.
Rentenversicherung: Auf Wunsch freiwillig einzahlen. Von ca. 85 € bis ca. 1100 € monatlich möglich. Sonstige Nachzahlmöglichkeiten nutzen z.B. § 207 SGB VI.