chromoxidgruen
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Hallo,
ich hab eine ziemlich spezielle Frage und würde mich freuen, wenn jemand Infos dazu hat.
Hab gerade eine Zusage bekommen für einen Job vermutlich zum 1. September. Allerdings in 200 km Entfernung. Umzug ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich, vor allem nicht so kurzfristig. Also muss ich zusätzlich vor Ort eine Unterkunft anmieten. Sobald ich mein 1. Gehalt habe, ist das kein Problem. Das Problem ist der 1. Monat, wie finanziere ich den. Logischerweise geht das nicht aus dem Regelsatz.
Nach § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III kann man verschiedenes beantragen:
Da die Zeit sehr knapp ist, überlege ich den Arbeitgeber zu fragen ob sich der Beginn auf den 15. September verschieben lässt. Allerdings hab ich die Sorge dass dadurch beim Mopscenter ein riesiges Durcheinander mit den Geldern entsteht und ich im Zweifelsfall ohne Geld dastehe. Meiner Meinung nach sieht es in diesem Fall so aus:
Außerdem, es hängt ja auch davon ab, wann das September-Gehalt auf dem Konto eingeht.
Dank + Grüße
chromoxidgruen
ich hab eine ziemlich spezielle Frage und würde mich freuen, wenn jemand Infos dazu hat.
Hab gerade eine Zusage bekommen für einen Job vermutlich zum 1. September. Allerdings in 200 km Entfernung. Umzug ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich, vor allem nicht so kurzfristig. Also muss ich zusätzlich vor Ort eine Unterkunft anmieten. Sobald ich mein 1. Gehalt habe, ist das kein Problem. Das Problem ist der 1. Monat, wie finanziere ich den. Logischerweise geht das nicht aus dem Regelsatz.
Nach § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III kann man verschiedenes beantragen:
- Übergangsbeihilfe (= ALG-2 für den ersten Arbeitsmonat, muss gesondert beantragt werden da das reguläre ALG-2 mit der Arbeitsaufnahme endet)
- Trennungskostenbeihilfe (= Kosten für doppelte Haushaltsführung)
Da die Zeit sehr knapp ist, überlege ich den Arbeitgeber zu fragen ob sich der Beginn auf den 15. September verschieben lässt. Allerdings hab ich die Sorge dass dadurch beim Mopscenter ein riesiges Durcheinander mit den Geldern entsteht und ich im Zweifelsfall ohne Geld dastehe. Meiner Meinung nach sieht es in diesem Fall so aus:
- Für September zahlt das Mopscenter:
2 Wochen ALG-2 Regelsatz
2 Wochen Übergangsbeihilfe (ebenfalls in Höhe des ALG-2 Regelsatzes) plus Trennungsbeihilfe (Kosten für doppelte Haushaltsführung) - Aber was zahlt das Mopscenter für Oktober? Ich vermute:
4 Wochen aufstockendes ALG-2 (da ich im September nur 2 Wochen arbeite und deshalb nur das halbe Gehalt reinkommt) plus Trennungsbeihilfe.
Außerdem, es hängt ja auch davon ab, wann das September-Gehalt auf dem Konto eingeht.
Dank + Grüße
chromoxidgruen