edeler Ritter
Elo-User*in
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Hallo liebe Gemeinde,
nun ist es schon wieder soweit!:icon_kotz:
Hatte vor kurzem eine kürzung meiner RL von 60% erhalten, und das obwohl ich meinen Anhörungsbogen fristgerech mit einer mindestens sehr guten Begründung beantwortet hatte.
Die erste Rate (60%) wurde (leider) schon einbehalten.
Widerspruch beim JC dagegen sofort eingereicht, den Antrag auf Aussetzung dort entsprechend begründet und gestellt.
Einen Eilantrag beim SG auf wiederherstellung der AW ebenfalls vor ein paar tagen.
Klage gegen einen VA (Ü50 Maßnahme wurde diktiert!) ist noch nicht entschieden, ob dieser rechtswidrig war.
Erste Sanktion (30%) wegen nichtantritt (angebliche Pflichtverletzung) bekommen vom Aug.2011-okt.2011 und dieses trotz aller Widersprüche und Klage beim SG.
Auch hiergegen widerspruch eingelegt, und die entsprechende Klageerhoben.Dieses Ding ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig/ entschieden!
Bekam dann am 27.April ein irgendwas, worin man mir mitteilte, dass ich mich bei MT XYZ am...-um...-bitte pünklich einfinden solle.
Da diese für mich nicht verpflichtend war, konnte ich mich dort dann wie o.g. auch nicht einfinden...
Anhörung fristgerecht entsprechend begründet zurück an den Absender. In der Folge dann nun einfach mal so ein erneute Kürzung eingeleitet wegen...ja, genau, der selben Pflichtverleztzung wie beim ersten mal.
Gleichzeitig mit der Kürzungsmitteilung erneut eine "was auch immer" erhalten, selbe Prozedere.
Auch hier konnte ich mich dann nicht einfinden, weil ja wischiwschi oder was ja nicht verpflichtend ist.
Nun schon wieder Anhörungsbogen, diesmal möchte die SB gern 100% Prämie einstreichen, und bekommt von mir die gleiche Antwort wie zuvor. Termin wäre bis Montag den 18.06.12
Der Vorwurf ist Pflichtverletzung aus EGV/VA trotz angeblich bekannter Folgen aus Rfb aus dieser.
VA ist auf S.1 Ablaufdatum am 05.05.2012 und irgendwo wurde wohl eingefügt, dass solange bedürftigkei...etc also der gewünschte Freibrief für Ärger mich nicht...
Meine große Sorge mom. wäre, dass das SG den erst am 08.06.erhaltenen Antrag nicht zeitig bearbeitet, und die verzweifelten Mitarbeiter des Jokecenters mit 100% dann eine Party auf meine Kosten machen.
Jemand noch ne gute Idee, wie ich dort die Suppe pasend würzen kann, bzw. wie so etwas schlimmstenfalls weitergeht?
Ich kann nicht auf meine Existenzgrundlage verzichten, und auch möchte ich mich vor einem SG als unglaubwürdig vorführen lassen!
Bin dankbar für jeden Strohhalm, und hoffe, dass mir hier jemand passende Tipps oder infos zu geben kann.
Gruss
nun ist es schon wieder soweit!:icon_kotz:
Hatte vor kurzem eine kürzung meiner RL von 60% erhalten, und das obwohl ich meinen Anhörungsbogen fristgerech mit einer mindestens sehr guten Begründung beantwortet hatte.
Die erste Rate (60%) wurde (leider) schon einbehalten.

Einen Eilantrag beim SG auf wiederherstellung der AW ebenfalls vor ein paar tagen.
Klage gegen einen VA (Ü50 Maßnahme wurde diktiert!) ist noch nicht entschieden, ob dieser rechtswidrig war.
Erste Sanktion (30%) wegen nichtantritt (angebliche Pflichtverletzung) bekommen vom Aug.2011-okt.2011 und dieses trotz aller Widersprüche und Klage beim SG.
Auch hiergegen widerspruch eingelegt, und die entsprechende Klageerhoben.Dieses Ding ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig/ entschieden!
Bekam dann am 27.April ein irgendwas, worin man mir mitteilte, dass ich mich bei MT XYZ am...-um...-bitte pünklich einfinden solle.
Da diese für mich nicht verpflichtend war, konnte ich mich dort dann wie o.g. auch nicht einfinden...
Anhörung fristgerecht entsprechend begründet zurück an den Absender. In der Folge dann nun einfach mal so ein erneute Kürzung eingeleitet wegen...ja, genau, der selben Pflichtverleztzung wie beim ersten mal.
Gleichzeitig mit der Kürzungsmitteilung erneut eine "was auch immer" erhalten, selbe Prozedere.
Auch hier konnte ich mich dann nicht einfinden, weil ja wischiwschi oder was ja nicht verpflichtend ist.
Nun schon wieder Anhörungsbogen, diesmal möchte die SB gern 100% Prämie einstreichen, und bekommt von mir die gleiche Antwort wie zuvor. Termin wäre bis Montag den 18.06.12
Der Vorwurf ist Pflichtverletzung aus EGV/VA trotz angeblich bekannter Folgen aus Rfb aus dieser.
VA ist auf S.1 Ablaufdatum am 05.05.2012 und irgendwo wurde wohl eingefügt, dass solange bedürftigkei...etc also der gewünschte Freibrief für Ärger mich nicht...
Meine große Sorge mom. wäre, dass das SG den erst am 08.06.erhaltenen Antrag nicht zeitig bearbeitet, und die verzweifelten Mitarbeiter des Jokecenters mit 100% dann eine Party auf meine Kosten machen.
Jemand noch ne gute Idee, wie ich dort die Suppe pasend würzen kann, bzw. wie so etwas schlimmstenfalls weitergeht?
Ich kann nicht auf meine Existenzgrundlage verzichten, und auch möchte ich mich vor einem SG als unglaubwürdig vorführen lassen!
Bin dankbar für jeden Strohhalm, und hoffe, dass mir hier jemand passende Tipps oder infos zu geben kann.
Gruss