Elo-User/in
Thematiker*in
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Hallo zusammen, ich hoffe hier im richtigen Unterforum zu schreiben.
Meine Mum und mein Stiefvater (nicht verheiratet) besitzen eine Eigentumswohnung in der sie auch leben.
Ich bin für beide, mit einer Generalvollmacht ausgestattet.
Nun wurde uns auf einer Eigentümerversammlung mitgeteilt das ich, trotz Generalvollmacht, nicht befugt bin für meine Eltern Entscheidungen die Eigentümerversammlung betreffend zu fällen.
Dazu müsste ich mich angeblich ins Grundbuch eintragen lassen, was als ALGII Empfänger aber irgendwie etwas unglücklich ist, da ich dann ja Miteigentümer der immobilie wäre und somit vermutlich kein ALGII mehr bekäme.
Ist dort wer juristisch erfahren und kann mir einen Rat geben?
Es muß doch eine Alternative zu dem Grundbucheintrag geben bzw. wiso ist eine Generalvollmacht nicht gültig?
Würde mich sehr über euren Rat freuen.
Meine Mum und mein Stiefvater (nicht verheiratet) besitzen eine Eigentumswohnung in der sie auch leben.
Ich bin für beide, mit einer Generalvollmacht ausgestattet.
Nun wurde uns auf einer Eigentümerversammlung mitgeteilt das ich, trotz Generalvollmacht, nicht befugt bin für meine Eltern Entscheidungen die Eigentümerversammlung betreffend zu fällen.
Dazu müsste ich mich angeblich ins Grundbuch eintragen lassen, was als ALGII Empfänger aber irgendwie etwas unglücklich ist, da ich dann ja Miteigentümer der immobilie wäre und somit vermutlich kein ALGII mehr bekäme.
Ist dort wer juristisch erfahren und kann mir einen Rat geben?
Es muß doch eine Alternative zu dem Grundbucheintrag geben bzw. wiso ist eine Generalvollmacht nicht gültig?
Würde mich sehr über euren Rat freuen.