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Eine Frage zu folgenden sehr interessanten Fall:
Wir (Ehepaar, beide arbeitslos) wohnten in Berlin als BG in einer Wohnung die laut Jobcenter zu teuer war (650 Euro warm). Wir sind nach einiger Zeit aufgefordert worden uns eine günstigere Wohnung zu suchen.
Bevor es zu einem Wohnungswechsel kam, waren wir zwischenzeitlich beide in Arbeit. Meine Frau ein Jahr in Vollzeit und ich 6 Monate in einer ABM. Beide Einkommen waren für 6 Monate zusammen so hoch, dass wir beide für diese 6 Monate nicht mehr hilfebedüftig waren.
In dieser Zeit sind wir dennoch innerhalb von Berlin (gleicher Bezirk) in einer günstigere Wohnung (468 Euro warm) umgezogen, ohne natürlich den Jobcenter über den Umzug zu informieren und um Genehmigung zu bitten. Weshalb auch?
Nach kurzer Zeit liefen beide befristeten Arbeitsverträge aus. Seit dem sind wir leider wieder hilfebedürftig und erhalten ALG II .
Die Miet- und Heizungskosten werden seit dem auch weiterhin wieder nur in Höhe von 444 Euro vom Jobcenter übernommen!
Heizkostennachforderung und eine eingetretene Mieterhöhung wurde inzwischen vom Jobcenter auch abgelehnt
(siehe hier: Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkostennachzahlung, doch nur Kann- Leistung? und hier: Mieterhöhung wg. Wohnungsmodernisierung des Vermieters )
Nachdem ich hier das Forum und die diversen Texte durchforstet habe, bin ich nun in unserem Fall etwas stutzig geworden.
Hätte nicht der Jobcenter nach der neuerlich eingetretenen Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit die Miet- und Heizkosten wieder in voller Höhe übernehmen müssen? Zumindest für neue 6 Monate?
Liege ich hier falsch?
Oder kann der Jobcenter irgendwie mit meiner ABM Maßnahme argumentieren, dass die KdU weiter in Höhe von nur 444 Euro übernommen werden?
Aktuell argumentiert der Jobcenter ja nur damit, dass wir der Aufforderung, uns eine günstigere Wohnung die angemessen ist, zu suchen, nicht nachgekommen sind.
Ist ja so nicht richtig, denn...
a) ...sind wir umgezogen in eine günstigere Wohnung (war zwar immer noch 24 Euro über dem maximalen Satz von 444 Euro, aber dennoch viel günstiger als vorher)
b) ...sind wir umgezogen, als wir zwischenzeitlich in Arbeit standen und nicht hilfebedürftig waren. Haben somit den Wohnungswechsel nicht mit dem Jobcenter abgestimmt.
Könnten wir hier eventuell sogar Anspruch auch eine rückwirkende Übernahme und Nachzahlung der vollen Miet- und Heizkosten haben?
Und wenn ja, müsste dann nicht der Jobcenter dann doch die Mieterhöhung und Heizkostennachzahlung für unsere aktuelle Miete übernehmen?
Eine Aufforderung die neue Wohnung aufzugeben und uns neuerlich eine günstigere Wohnung zu suchen, haben wir ja nicht erhalten. Die Aufforderung stammt noch aus der Mietzeit der alten teueren Wohnung.
Wir (Ehepaar, beide arbeitslos) wohnten in Berlin als BG in einer Wohnung die laut Jobcenter zu teuer war (650 Euro warm). Wir sind nach einiger Zeit aufgefordert worden uns eine günstigere Wohnung zu suchen.
Bevor es zu einem Wohnungswechsel kam, waren wir zwischenzeitlich beide in Arbeit. Meine Frau ein Jahr in Vollzeit und ich 6 Monate in einer ABM. Beide Einkommen waren für 6 Monate zusammen so hoch, dass wir beide für diese 6 Monate nicht mehr hilfebedüftig waren.
In dieser Zeit sind wir dennoch innerhalb von Berlin (gleicher Bezirk) in einer günstigere Wohnung (468 Euro warm) umgezogen, ohne natürlich den Jobcenter über den Umzug zu informieren und um Genehmigung zu bitten. Weshalb auch?
Nach kurzer Zeit liefen beide befristeten Arbeitsverträge aus. Seit dem sind wir leider wieder hilfebedürftig und erhalten ALG II .
Die Miet- und Heizungskosten werden seit dem auch weiterhin wieder nur in Höhe von 444 Euro vom Jobcenter übernommen!
Heizkostennachforderung und eine eingetretene Mieterhöhung wurde inzwischen vom Jobcenter auch abgelehnt
(siehe hier: Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkostennachzahlung, doch nur Kann- Leistung? und hier: Mieterhöhung wg. Wohnungsmodernisierung des Vermieters )
Nachdem ich hier das Forum und die diversen Texte durchforstet habe, bin ich nun in unserem Fall etwas stutzig geworden.
Hätte nicht der Jobcenter nach der neuerlich eingetretenen Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit die Miet- und Heizkosten wieder in voller Höhe übernehmen müssen? Zumindest für neue 6 Monate?
Liege ich hier falsch?
Oder kann der Jobcenter irgendwie mit meiner ABM Maßnahme argumentieren, dass die KdU weiter in Höhe von nur 444 Euro übernommen werden?
Aktuell argumentiert der Jobcenter ja nur damit, dass wir der Aufforderung, uns eine günstigere Wohnung die angemessen ist, zu suchen, nicht nachgekommen sind.
Ist ja so nicht richtig, denn...
a) ...sind wir umgezogen in eine günstigere Wohnung (war zwar immer noch 24 Euro über dem maximalen Satz von 444 Euro, aber dennoch viel günstiger als vorher)
b) ...sind wir umgezogen, als wir zwischenzeitlich in Arbeit standen und nicht hilfebedürftig waren. Haben somit den Wohnungswechsel nicht mit dem Jobcenter abgestimmt.
Könnten wir hier eventuell sogar Anspruch auch eine rückwirkende Übernahme und Nachzahlung der vollen Miet- und Heizkosten haben?
Und wenn ja, müsste dann nicht der Jobcenter dann doch die Mieterhöhung und Heizkostennachzahlung für unsere aktuelle Miete übernehmen?
Eine Aufforderung die neue Wohnung aufzugeben und uns neuerlich eine günstigere Wohnung zu suchen, haben wir ja nicht erhalten. Die Aufforderung stammt noch aus der Mietzeit der alten teueren Wohnung.