Gemeinnützig oder nicht? Was meint ihr?

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Intimidated_1

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Würde gern wissen was ihr denkt.

Ich hatte am Dienstag meine erste Einladung bei meinem FM . Sehr nette Dame, super freundlich, verstädnissvoll, respektvolle Behandlung - kann mich in keinster Weise über ihr Verhalten beschweren.

Nächste Woche habe ich einen weiteren Termin, der zur einem 1-€-Job führen wird. (die werden hier nicht direkt vom FM verteilt, sondern laufen über einen anderen Verein)

Als ich den Termin dazu telefonisch vereinbart hatte, habe ich meine Ansprechsperson dort gleich gefragt wie meine Chancen standen, einen Job zu bekommen bei dem ich mein englisch nutzen kann, da mein Gehirn immer noch englisch denkt, und ich oftmals Probleme habe mich korrekt auszudrücken.

Nun, es gäbe wohl eine Möglichkeit das ich Schuldkindern bei den Hausaufgaben helfen könnte.

Ist das, eurer Meinung nach, gemeinnützig oder nicht?
Da meine Kinder in England zur Schule gegangen sind, habe ich leider keine Ahnung wie das alles hier läuft - also, ob die Kinder sonst gar keine Hilfe bekommen würden, oder ob es dafür so etwas wie Nachhilfelehrer oder ähnliches gibt.

Ich hatte eher auf etwas gehofft das mit Ausländern zu tun hat, da die meisten, egal aus welchem Land sie stammen, englisch als Zweitsprache benutzen.

Ich kann mir gut vorstellen das es etliche ältere Leute in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen gibt, die sozial eingeschränkt sind, da sie die deutsche Sprache nicht richtig beherrschen (so wie ich :x ). Mit diesen dann zu plaudern, denen etwas vorzulesen, oder auch über eventuelle Sorgen/Probleme mit denen zu reden, war so meine Denkrichtung. Ich weiß wie einsam und isoliert viele alte Menschen sind, was schon traurig genug ist. Jedoch stelle ich es mir für nicht gebürtige Deutsche noch schrecklicher vor.

Ich schweife aber von meiner Frage ab, sorry!

Hätte also gerne eure Meinung was Hilfe mit Schularbeiten betrifft. Danke! :hug:
 
Was gemeinnützig ist, findest Du in der Abgabenordnung. Ich befürchte, die Schulaufgabenhilfe wirst Du nicht so einfach ablehnen können.

Allerdings sollten alle Betroffenen doch mehr auf § 52 (2) 4. AO achten, der bei der Vergabe von Ein-Eurojobs bisher viel zu wenig berücksichtigt wird (deshalb in Fettdruck).
:twisted: :twisted: :lol:


§ 52

Gemeinnützige Zwecke


(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen insbesondere:

1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,

2. die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports. Schach gilt als Sport,

3. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind,

4. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

https://bundesrecht.juris.de/ao_1977.....JNR006130976BJNG001001301
 
Danke für die Info :hug:

War einfach nur neugierig ob dieser 'Job' ohne 1-€-Jobber nicht existieren würde.

Quirie meinte:
4. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

:kinn: Pflanzenzucht?

Wie Hanf z.B. ? :lol:
 
Hanf ist keine schlechte Idee. :x

Aber denk drann, dass auch die Allgemeinheit etwas davon haben muss.

:pfeiff: :pfeiff:

Sonst guck doch mal auf Absatz 2. Vielleicht habt Ihr irgendwo einen Schachclub in der Nähe?
 
ch kann mir gut vorstellen das es etliche ältere Leute in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen gibt, die sozial eingeschränkt sind, da sie die deutsche Sprache nicht richtig beherrschen (so wie ich Mad ). Mit diesen dann zu plaudern, denen etwas vorzulesen, oder auch über eventuelle Sorgen/Probleme mit denen zu reden, war so meine Denkrichtung. I

Habe ich nicht mal irgendwo im SGB II auch gelesen das so eine Arbeit aber auch auf dem normalen Arbeitsmarkt existieren muß, damit es eine Chance zur späteren Integration geben kann?

Oder ist das schon wieder veraltet?

Denn den Job der Vorleserin gibt es wohl nicht? Ich frage das ohne Ironie denn so habe ich das mal in einem ALtenheim gehört :kratz:
 
Arania meinte:
Denn den Job der Vorleserin gibt es wohl nicht? Ich frage das ohne Ironie denn so habe ich das mal in einem ALtenheim gehört :kratz:
Den Job gibt es doch - vor einiger Zeit war doch ein Bericht über 1EJ die in einem Tierheim gearbeitet haben und dort Katzen vorgelesen haben - weil sie nichts anderes tun durften.
 
Also ich glaube dagegen hätte man erfolgreich angehen können, ist uns hier zumindest gelungen (und das nicht bei Katzen, sondern bei Menschen) :evil:
 
Arania meinte:
Also ich glaube dagegen hätte man erfolgreich angehen können, ist uns hier zumindest gelungen (und das nicht bei Katzen, sondern bei Menschen) :evil:
Wieso eigentlich dagegen angehen ?
Wieso sind diese Verwaltungstypen und andere NICHT in der Lage alles so gut wie möglich zu durchdenken, bevor sie damit die Menschheit beglücken ? Wieso wird alles so unausgegoren auf den Markt gebracht und hinterher müssen Gerichte entscheiden, was evtl. tatsächlich gemeint und bezweckt war ?

Vielleicht träume ich auch nur, aber es sollte doch möglich sein, daß erwachsene Menschen klare Vorgaben machen. Gut, klare Vorgaben und Verwaltung sind zwei Bereiche die nciht zusammenpassen. Denn dann kann sich niemand mehr hniter unklaren Vorgaben verstecken. Aber dann stellt sich die Frage : Sind Verwaltungstypen "erwachsen" oder überhaupt "Menschen" ?
 
Das ist das Problem..... Man hat zwei Worthülsen kreiert. Gemeinnützig und Zusätzlich und das wars. Das es in der Ausfüllung dieser Hülsen dann zu Überschneidungen mit Lehre, Handwerk und Industrie kommt war und ist klar. Wenn überhaupt hätte man ein Portfolio von Tätigkeiten nebst Beschreibung selbiger Katalogisieren sollen. Das aber hätte Vorbereitung erfordert. Da das ganze Gesetz Hartz 1- ? aber komplett gestümpert ist, war hier nichts anderes zu erwarten.

Zu deiner Frage Intimidated_1

Ich denke das man hier Gemeinnützigkeit erkennen kann.
 
Im SGBII §16 steht nicht gemeinnützig und zusätzlich, sondern im öffentlich Interesse und zusätzlich.
Das Gemeinnützig haben die geschickt ersetzt
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
 
Warum geschickt???... Für mich hat beides die gleiche wenn nicht die selbe Bedeutung. Wobei der Begriff "gemeinnützig" eher differenzierter ist.
 
ja, eben deshalb. Gemeinnützig ist ziemlich genau spezifiziert. Im öffentlichen Interesse kann vieles sein.
 
gemeinnützig oder nicht?

ich sehe bei solchen jobs wie der "hausaufgaben-betreuung" ein echt heftiges problem - nein, mehrere probleme sogar!
erstens: es mag ja im "öffentlichen interesse" liegen, jemanden dazu einzusetzen, aber ist es auch rechtens? nein, und zwar aus folgenden gründen: erstens muß diese betreuung in der schule stattfinden (wo auch sonst?) und dafür sind nun mal laut stellenbeschreibung die lehrkräfte zuständig!! (falls die hausaufgaben-betreuung irgendwie an einen verein delegiert wird, sofort dagegen vorgehen - es gibt firmen, die gewerbsmäßig so etwas machen, ebenso nachhilfe - dort wären dann arbeitsplätze bedroht!)
zweitens sehe ich ein problem in den fachlichen kenntnissen der/des betreuenden. oder handelt es sich um einen lehrer ...? wenn ja, dann in den job hineinklagen (festanstellung!)
drittens - und das wurde offnbar überhaupt nicht bedacht - wie sieht es denn mit der weisungsbefugnis der / des betreuenden aus? auf welcher rechtlichen grundlage will so jemand denn den kindern gegenüber weisungen aussprechen? und wer ist der / dem betreuenden gegenüber in der schule weisungsbefugt und auf welcher rechtlichen grundlage? die lehrer ja wohl schon mal nicht ...
soll das also "irgendwie" laufen? und was, wenn etwas passiert? wer trägt dann die folgen? und auf welcher rechtsgrundlage?
es gibt noch sehr viel mehr, was hier zu bedenken wäre, doch dann würde der post zu lang ...
thomas
 
Der Begriff der Gemeinnützigkeit kommt aus der Abgabenordnung. Hat also was mit Steuern zu tun. Vereine, Organisationen etc, die bestimmte im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben erfüllen, können für gemeinnützig erklärt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie zahlen dann keine Steuern und können Spendenquittungen ausstellen.

Kirchen haben einen ähnlichen Status. Sie sind "mildtätig". :party:

Daraus kann jedoch das große und weite Feld der öfenntlichen Verwaltung keinen Honig saugen, :cry: . Die erfasst der Begriff "im öffentlichen Interesse" aber ohne weiteres mit.

Bruno 1st
Wieso wird alles so unausgegoren auf den Markt gebracht und hinterher müssen Gerichte entscheiden, was evtl. tatsächlich gemeint und bezweckt war ?
In den Parlamenten sitzen hauptsächlich Juristen und Lehrer. Was meinst Du, was dabei rauskommen soll?
 
Re: gemeinnützig oder nicht?

thomas meinte:
ich sehe bei solchen jobs wie der "hausaufgaben-betreuung" ein echt heftiges problem - nein, mehrere probleme sogar!
erstens: es mag ja im "öffentlichen interesse" liegen, jemanden dazu einzusetzen, aber ist es auch rechtens? nein, und zwar aus folgenden gründen: erstens muß diese betreuung in der schule stattfinden (wo auch sonst?) und dafür sind nun mal laut stellenbeschreibung die lehrkräfte zuständig!! (falls die hausaufgaben-betreuung irgendwie an einen verein delegiert wird, sofort dagegen vorgehen - es gibt firmen, die gewerbsmäßig so etwas machen, ebenso nachhilfe - dort wären dann arbeitsplätze bedroht!)
zweitens sehe ich ein problem in den fachlichen kenntnissen der/des betreuenden. oder handelt es sich um einen lehrer ...? wenn ja, dann in den job hineinklagen (festanstellung!)
drittens - und das wurde offnbar überhaupt nicht bedacht - wie sieht es denn mit der weisungsbefugnis der / des betreuenden aus? auf welcher rechtlichen grundlage will so jemand denn den kindern gegenüber weisungen aussprechen? und wer ist der / dem betreuenden gegenüber in der schule weisungsbefugt und auf welcher rechtlichen grundlage? die lehrer ja wohl schon mal nicht ...
soll das also "irgendwie" laufen? und was, wenn etwas passiert? wer trägt dann die folgen? und auf welcher rechtsgrundlage?
es gibt noch sehr viel mehr, was hier zu bedenken wäre, doch dann würde der post zu lang ...
thomas

Die Hausaufgabenbetreuung liegt mit nichten im Aufgabenbereich eines Lehrers/in. Die Erledigung der Hausaufgaben sollte, wie der Name schon sagt, zuhause stattfinden. Da dieses aufgrund manigfaltiger sozialer Umstände bei vielen Kindern nicht gewährleistet ist gibt es Nachhilfeangebote. Diese werden i.d.R durch Abiturienten, Studierende erledigt, meisst für kleines Handgeld. Die Familien die nicht in der Lage sind ihren Kindern eine gebührliche Nachhilfe angedeien zu lassen, können auch keine professionellen Nachhilfefirmen beschäftigen.
Qualifikation. Ich denke die hat jeder der ein bischen didaktisches Vermögen sein eigen nennt und ansonsten in der Materie ist.
Man kann man Dinge verkomplizieren, insoweit geb ich dir Recht.
 
Re: gemeinnützig oder nicht?

Peppone meinte:
............
Qualifikation. Ich denke die hat jeder der ein bischen didaktisches Vermögen sein eigen nennt und ansonsten in der Materie ist.
Man kann man Dinge verkomplizieren, insoweit geb ich dir Recht.

Dem ersten Teil Deiner Aussage knn ich nur zustimmen.

Aber die Frage der Qualifikation sehe ich etwas anders. Es geht nämlich nicht darum, den Kindern - nehmen wir mal das Beispiel von Intimidated - venünftiges und normales Englisch beizubringen. Das kann sie mit Sicherheit besser als die meisten Lehrer.

Erst einmal muss man selbst den Quatsch verstehen, der nach unseren Schulbüchern abgefragt wird. Da kann man oft nur mit dem Kopf schütteln und sich fragen :"Was wollen die denn eigentlich?". Wer nicht aus dem System Schule kommt, kann so schief oft gar nicht denken. Und besonders dann nicht wenn er - sie in diesem Fall :) - über Kenntnisse verfügt, die den schulischen Rahmen weit sprengen und man sich in der Situation wiederfindet, den Kindern etwas beizubrigen, was nicht gerade falsch aber auch nicht gerade richig ist.

Ich selber gebe einigen türkischen Freundinnen, die an den staatlich verordneten Integrationskursen teilnehmen müssen, Nachhilfe in Deutsch. Manchmal könnte ich losschreien, wenn ich sehe, was für ein Unsinn da verlangt wird. Wenn ich schon nicht erkennen kann, wie die Fragestellung gemeint ist, wie soll ein Kind oder jemand ohne entsprechende Vorkenntnisse dazu in der Lage sein?

Und ein bißchen didaktisches Verständnis habe ich auch, habe ich doch neben der Juristerei Sozialpädagogik studiert und zwei Jahre an einer Berufsschule unterrichtet.
 
Zugegeben Quirie. man sollte die Sache vielleicht nicht so verallgemeinern.
Ich kann mir auch nicht Vorstellen, das der Träger dieser Maßnahme einen jeden gebrauchen und anfordern würde. Bezogen nun auf unsere liebe Threadöffnerin, sähe ich schon, unbekannterweise eine Qualifikation, eben in Englisch. Wenn es Ihre Muttersprache ist und Sie generell kein Problem darin sieht in diesem Genre tätig zu werden, denke ich ist´s in Ordnung.
 
Update

Hallo ihr Lieben,

Habe inzwischen das Gespräch mit dem Vermittler hinter mir und werde nicht in der Schule, bzw. für Hausaufgabenhilfe eingesetzt. Mein 1-€-Job wird in einer Senioren Residenz sein. Habe mich heute dort vorgestellt und sobald ich meine 3 Ärzte Termine hinter mir habe, werde ich anfangen.

Unter meinen Aufgaben dort wird folgendes fallen:

Tische decken, abräumen
Pflegebedürfitgen die sich nicht selbst versorgen können, füttern
Vorlesen
Spazieren gehen
Beim Einkaufen begleiten
usw.

Schauen wir mal...

Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende!!! :hug:
 
Arania meinte:
flegebedürfitgen die sich nicht selbst versorgen können, füttern

Das heisst Essen anreichen, werden sie Dir als erstes sagen, aber zusätzlich ist der Job nicht, das kannst Du ablehnen

Uuhps, sorry! :x
Das war mal wieder mein englisches Gehirn: feed = füttern. War keines Falles respektlos gemeint!

Übrigens ist das auch ein neues Wort für mich - anreichen... Hätte das niemals mit jemanden etwas zum essen geben in Verbindung gesetzt :kinn:

Man lebt, und lernt ;)

Die Dame hat mir erklärt das die sehr darauf achten das diese 'Jobs' nicht bezahlte Kräfte ersetzen. Es geht wohl hauptsächlich darum das, ich zB, viel mehr Zeit dafür aufbringen könnte. Da ich meine Mutter gute 4 1/2 Jahre täglich 'gefüttert' habe, weiß ich wie zeitaufwändig das sein kann und wieviel Geduld dafür aufgebracht werden muß. Meine Mutter hat Schluckbeschwerden und ich weiß das leider viele alte Menschen nach einem Schlaganfall davon betroffen sind.

Ich kann mir nicht vorstellen das eine Pflegekraft dafür bezahlt bekommt sich für 30-45 Minuten mit einer Person beim essen zu beschäftigen???
 
Nun es war auch nur als Hinweis gemeint das Du es ablehnen kannst, wenn Du es machen möchtest ist das o.k.

Ich weiß das die älteren Leute mehr Zuwendung brauchen als es in Pfegeheimen möglich ist und wenn Du Dich engagieren möchtest, Respekt.

Mit dem lernen hast Du recht, man hört nie auf damit, ich habe das mit dem anreichen auch erst in einem Altersheim "gelernt"
:hug:
 
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