Gelten andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

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Gerd35Leipzig

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Hallo zusammen,

zur Vorgeschichte:
ich hatte bereits in diesem Thread hier erzählt, dass ich gerne wieder in meine alte Heimat ziehen möchte.
Einerseits weil es meiner Mutter (Pflegestufe 1, Schwerbehindert zu 100% mit "G") zunehmend schlechter geht und mein Bruder nun auch selbst zum Pflegefall geworden ist (er hatte ihr bisher immer geholfen), andererseits weil ich auch nicht vor habe hier im Osten der Republik, finanziell und sozial weiter zu versauern.

"Sorry dass ich das hier so deutlich sage, aber meiner Meinung (und Erfahrung) nach ist der Osten eine echte Armutsfalle für jeden der hier wegen eines Jobs hingezogen ist und dann arbeitslos geworden ist (Stichwort: Jobdrifters). Da es hier keine Jobs gibt kann man sich auch nicht selbständig aus so einem Tief wieder herausarbeiten, finanziell unmöglich hier. Ohne Job, Kohle und ohne Aussicht auf Veränderung, ist hier schon so manche westdeutsche Seele gestrandet und kommt hier nicht mehr weg sowohl studierte als auch ungelernte, aber ich will hier nicht abschweifen."

Mir wurde geraten, ein Attest vom Arzt zu besorgen, welches bestätigt das meine Mutter tägliche Hilfe bei der Bewältigung Ihrer Alltagsaufgaben braucht. Dies vor dem Hintergrund, dass ich die Kostenübernahme für den Umzug und die Mietkaution bei meinem JC beantragen möchte und möglichst Lückenlos beim neuen JC angenommen werden möchte. Ich kann nicht anders, ich kann mir weder den Umzug, noch die Kaution leisten. Geschweige denn Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten abpuffern, dazu reichen meine finanziellen Möglichkeiten nicht aus. Obiges Vorgehen würde als trifftiger Grund der einen Umzug aus Sicht des JC rechtfertigen könnte genannt. Das Attest vom Hausarzt habe ich nun.



zur aktuellen Frage:
Das ganze Theater mit Anträgen könnte man sich ja eigentlich sparen und wie ein normaler Mensch einfach umziehen und sich beim örtlichen JC anmelden. Kann man machen, nur muss man dann die Kosten dafür selber tragen und was noch viel schwerwiegender ist, das neue JC muss nur die KdU der alten Wohnung tragen (sind hier im Osten recht niedrig), ist die neue Wohnung (im Westen) teurer, zahlt man die Differenz selbst dazu, plus die jährliche NK-Abrechnung ebenfalls selber. Das kannn einem H4E, der von Ost nach West gezogen ist, finanziell das Genick brechen.

Diese Probleme hat man nicht, wenn man wie oben beschrieben vorgeht und einen trifftigen Grund für den Umzug nennt.

So jetzt habe ich gelesen, das wenn man in ein neues Bundesland zieht (genauer in den Einzugsbereich eines neuen Leistungsträgers), diese Regelung, dass das neue JC die KdU nur in Höhe der alten Wohnung übernimmt, gar nicht zutrifft.

Würde das bedeuten ich kann mich einfach hier beim JC abmelden, auf eigene Kosten Umziehen (irgendwie, Freunde anpumpen oder kleinen Kredit) mich beim neuen JC anmelden und die KdU und NK-Abrechnung werden dann vollständig übernommen? Ich müsste also nur irgendwie die Umzugskosten und eventuell eine Kaution bewältigen?

Das größte Problem würde für mich entstehen, wenn ich dauerhaft von dem mickrigen H4-Satz noch monatlich für KdU was abzweigen müsste. Deshalb versuche ich das zu vermeiden. Denn die Mietpreise sind dort wo ich hinziehen möchte deutlich höher als hier im Osten.

Ich weiss, viel Text :icon_redface:
aber die Frage ob, bei Umzug in ein anderes Bundesland (Einzugsbereich eines anderen Leistungsträgers), das neue JC die KdU auch voll übernimmt wenn man ohne vorherige Zustimmung des alten JC umgezogen ist, dürfte bestimmt für mehrere Leute interessant sein. Denn ich persönlich kenne alleine hier in Leipzig schon 5 Uniabsolventen die aus obigen Gründen hier nicht weg kommen und auch nicht einfach umziehen können.
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

Ziehst Du woanders hin, dann gelten die Richtlinien der neuen Umgebung.
Vom platten Land nach Hamburg zum Beispiel, dann darf das Hamburger JC nicht nur das zahlen, was Du in Hintertupfing bezahlt hast.
Sondern es gelten die Richtlinien der KdU , die für alle Hamburger gelten.

Ansonsten müsste das JC in Hintertupfing ja auch die Mietkosten von Hamburg zahlen, wenn von dort einer her zieht.
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

Ziehst Du woanders hin, dann gelten die Richtlinien der neuen Umgebung.
Vom platten Land nach Hamburg zum Beispiel, dann darf das Hamburger JC nicht nur das zahlen, was Du in Hintertupfing bezahlt hast.
Sondern es gelten die Richtlinien der KdU , die für alle Hamburger gelten.

Ansonsten müsste das JC in Hintertupfing ja auch die Mietkosten von Hamburg zahlen, wenn von dort einer her zieht.

Also, du meinst auch das die KdU voll übernommen werden.
Aber da gab es doch diese Regelung, dass bei Umzug ohne trifftigen Grund, die JC ´s nur die Kosten der alten KdU übernommen haben. Das ist auch immer noch so wenn man innerhalb des Einzugsbereichs des gleichen Leistungsträgers umzieht. Die wollen einen wichtigen Grund (z.b. neuer Job, zwingende Gründe usw.) für den Umzug sehen. Kannste den nicht liefern (aus deren Sicht) dann musste die Kosten (und zwar alle, auch die jährliche NK-Abrechnung) dauerhaft selber tragen.

Zu deinem letzten Satz:
Ja, wenn der Umzug innerhalb des Einzugsbereichs des gleichen Leistungsträgers (JC ) liegt. Was natürlich unwahrscheinlich ist, wenn man das Bundesland wechselt :wink:
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

sonst keiner eine Meinung oder Erfahrungen damit? Schonmal jemand einfach ohne Zustimmung des JC in ein anderes Bundesland gezogen und dann dort neu angemeldet? Würde mich echt interessieren.
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

Das Attest vom Hausarzt habe ich nun
Gut. Was steht drin?
Das ganze Theater mit Anträgen könnte man sich ja eigentlich sparen und wie ein normaler Mensch einfach umziehen und sich beim örtlichen JC anmelden. Kann man machen, nur muss man dann die Kosten dafür selber tragen und was noch viel schwerwiegender ist, das neue JC muss nur die KdU der alten Wohnung tragen
Das stimmt zum Glück nicht. Zieht jemand ohne Zusicherung der Kostenübernahmen um, werden nur die DORT höchstens angemessenen KDU gezahlt.
Ziehst du also von Leipzig nach Düsseldorf, wird dir in Ddorf die dort als höchstens angemessen genannte KDU gezahlt.
Dann werden auch Nachzahlungen übernommen (außer bei Verschwendung).
Ziehst du dagegen in eine nicht angemessene /zu teure Wohnung, zahlst du die Differenz selber und streitest dich auch wegen evtl. Nachzahlungen.

Für einen "nicht zugesicherten" Umzug brauchst du kein Attest.

Du hast aber jetzt eins, also leg es dem JC vor und beantrag aus diesen triftigen Gründen eine Zusicherung, daß der Umzug erforderlich ist.
Man wird dir gleich mitteilen, daß Zusicherungen erst nach Vorlage eines angemessenen Mietangebotes gegeben werden könnten. Ist auch logisch.
Alles wurde schon im Februar erläutert.
Neu ist jetzt, daß du ein Attest hast.
So jetzt habe ich gelesen, das wenn man in ein neues Bundesland zieht (genauer in den Einzugsbereich eines neuen Leistungsträgers), diese Regelung, dass das neue JC die KdU nur in Höhe der alten Wohnung übernimmt, gar nicht zutrifft.
Stimmt. Trifft nicht zu.
Ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung und wird auch von den JC bundesweit beachtet.
]Würde das bedeuten ich kann mich einfach hier beim JC abmelden, auf eigene Kosten Umziehen (irgendwie, Freunde anpumpen oder kleinen Kredit) mich beim neuen JC anmelden und die KdU und NK-Abrechnung werden dann vollständig übernommen? Ich müsste also nur irgendwie die Umzugskosten und eventuell eine Kaution bewältigen?
Stimmt. Wurde auch im Februar erläutert und empfohlen.
Das neue JC zahlt alles, wenn die neue Wohnung angemessen nach den dortigen Richtlinien ist.
aber die Frage ob, bei Umzug in ein anderes Bundesland (Einzugsbereich eines anderen Leistungsträgers), das neue JC die KdU auch voll übernimmt wenn man ohne vorherige Zustimmung des alten JC umgezogen ist, dürfte bestimmt für mehrere Leute interessant sein. Denn ich persönlich kenne alleine hier in Leipzig schon 5 Uniabsolventen die aus obigen Gründen hier nicht weg kommen und auch nicht einfach umziehen können.
Die Betonung muß aber unbedingt auf "dort angemessen" gelegt werden.
Die Richtlinien für die meisten Städte und Kreise sind hier zu finden:
Harald Thome - Örtliche Richtlinien
Wenn du im anderen JC-Bereich (egal, ob anders BL oder nur andere Stadt) eine DORT angemessene Unterkunft beziehst, wird die auch komplett bezahlt.

Das ist seit Jahren so und in allen einschlägigen Foren schon xxxfach diskutiert worden.
Dein Problem wird sein, wie findest du in der NRW-Stadt eine angemessene Wohnung?
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

steht eigentlich nur drinn, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, sie auf Hilfe im Alltag angewiesen ist und dass mein Bruder jetzt als Hilfe ausscheidet da er selber in einer Klinik liegt und zum Pflegefall geworden ist.

Das klingt ja schonmal positiv mit der KdU Sache, muss mal gründlich recherchieren ob ich dort im Umkreis eine passende Wohnung finden kann. Das ist tatsächlich nicht so einfach, weil die dort festgelegte Quadratmeterzahl für eine Einzelperson nur 47m² beträgt. Alles darüber hinaus muss man selber zahlen, wird allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet. Solange man einen Höchstbetrag an Kaltmiete (Miete+NK) nicht überschreitet darf die Wohnung auch größer sein. Aber, die Wohnungen sind alle meist deutlich größer als 47m² oder deutlich kleiner (möblierte Zimmer unter 35m² usw.) und sind auf jeden Fall teurer als der festgelegte Mietpreis. Das wird kniffelig, da haste recht.

Mir war halt nicht klar, dass ich sowohl mit als auch ohne Attest einfach umziehen kann und die KdU voll übernommen werden sofern die Wohnung angemessen ist. Das scheint so als ob sich da einiges getan hat in der letzten Zeit, denn ich hatte mich auch etwas eingelesen und vielfach die oben beschriebene Problematik mit dem wichtigen Grund gelesen.

Also vom Ablauf würde ich es so versuchen:

1.
Atteste beim JC einreichen und eine Zusicherung beantragen, dass aus diesen triftigen Gründen der Umzug erforderlich ist. Und das die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden da ich selber aus gesundheitlichen Gründen ausscheide und weiterhin auch niemanden hier kenne der mal eben anpacken helfen kann. Ein entsprechendes Attest stellt mir mein Hausarzt auf jeden Fall aus, da mein Rücken total im Eimer ist.

2.
Mietangebot einholen und beim JC einreichen.

3.
Mietvertrag unterschreiben, hier abmelden, umziehen, dort anmelden.

Fehlt etwas, oder sehe ich das zu optimistisch?
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

muss mal gründlich recherchieren ob ich dort im Umkreis eine passende Wohnung finden kann. Das ist tatsächlich nicht so einfach, weil die dort festgelegte Quadratmeterzahl für eine Einzelperson nur 47m² beträgt.
Ja, das wird schwierig aus der Ferne.
Die Rechtsprechung ist aber schon von 2009.
Zum Nachlesen:
Umzug und SGB II

1. Erst die Wohnung suchen, dann das Mietangebot mit dem Attest zusammen vorlegen. Wie soll ein SB dir was zusichern, wenn er nicht lesen kann, was es kostet an Miete, NK und Kaution und lesen kann, wo du hinziehen mußt??
1.a. 3 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen wirst du vorlegen müssen, damit der SB einen auswählt.
2. Nach der schriftlichen Zusicherung von beiden JC(alt und neu) erst den Mietvertrag unterschreiben.
3. dann abmelden in Leipzig, umziehen, anmelden in NRW.

Ja, es klingt alles sehr optimistisch.
Da könnte der SB in Leipzig auch fragen:
Kann ihre Mutter nicht eine Hilfe im Alltag/Haushalt durch die Krankenkasse/Pflegekasse bekommen? Eine sog. Haushaltshilfe?
Muß es der Sohn sein, der auf Staatskosten sogar weit umziehen müsste??----Da brauchst du gute Begründungen.
Hat deine Mutter inzwischen eine Pflegestufe oder hat sie eine beantragt?
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

meine Mutter hat Pflegestufe 1, Schwerbehindert zu 100% mit "G" Kennzeichnung. Ob es unbedingt der Sohn sein muss weiss ich nicht. Ich bin jedoch der einzige lebende Verwandte der dafür in Frage kommt.

Den Pflegedienst kann ich ohnehin nicht ersetzen, hat mein Bruder ja auch nicht. Es geht um die Dinge die der Pflegedienst nicht macht z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Arztbesuche, Ämtergänge usw. Da hatte bisher immer mein Bruder unterstützt, zusätzlich zum Pflegedienst. Und nun mach ich es halt. Mal sehen ob die das als Grund anerkennen.

Lieber wäre mir ich würde dort einen Job finden, die Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget zu beantragen wäre mit Sicherheit leichter.

Danke Dir erstmal für deine Tipps, hast du schon ähnliches erlebt oder mitbekommen?
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

meine Mutter hat Pflegestufe 1, Schwerbehindert zu 100% mit "G" Kennzeichnung. Ob es unbedingt der Sohn sein muss weiss ich nicht. Ich bin jedoch der einzige lebende Verwandte der dafür in Frage kommt.
Das ist doch wahrscheinlich gerade dein dringender Wunsch, daß DU als einzig lebender und in Frage kommender Verwandter (als Sohn) dich um deine Mutter kümmern willst.
Also müsstest du deine Begründung auch so aufbauen, daß du der einzige sein kannst. Weil es dein Bruder nicht mehr kann und weil du lange weg warst.
Da ist es doch jetzt wohl auch deine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, deine Mutter zu unterstützen.
DU willst das unbedingt----und das JC soll das einsehen und den Umzug nach NRW für erforderlich halten.
Das sollte deine Devise sein!!
Den Pflegedienst kann ich ohnehin nicht ersetzen, hat mein Bruder ja auch nicht. Es geht um die Dinge die der Pflegedienst nicht macht z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Arztbesuche, Ämtergänge usw. Da hatte bisher immer mein Bruder unterstützt, zusätzlich zum Pflegedienst. Und nun mach ich es halt. Mal sehen ob die das als Grund anerkennen.
Ich hatte nicht Pflegedienst, sondern Haushaltshilfe geschrieben und gemeint.
Der Pflegedienst bei PS1 kommt doch eh nur 20 min. und macht PFLEGE.
Und weil alles andere von anderen gemacht werden muß, sollst DU derjenige sein, der das jetzt für deine Mutter macht. Natürlich gibts auch Haushaltshilfen, die mehr machen als Putzen und einkaufen.
Aber DU willst derjenige sein, der das macht!! Der auch mehr macht!
Irgendwie verstehst du noch nicht, was du als wichtige Begründung hinpacken mußt, damit das JC einen Umzug als notwendig anerkennt.
Wenn du darauf wartest, ob die das Attest so anerkennen, wartest du evtl. vergebens.
DU mußt da schon heftig selbst mitschieben und gute Argumente bringen.
Daß ein Vollzeitjob die beste Variante wäre, ist auch schon vor langer Zeit hier diskutiert worden. Das sehe ich auch ganz genau so.
Hast du dich in NRW (Nähe der Mutter) beworben? Intensiv? Nichts Positives zurückbekommen? Nicht mal was Befristetes? Wie groß siehst du denn den Radius für deine Wohnung, um häufiger zu deiner Mutter zu kommen?
hast du schon ähnliches erlebt oder mitbekommen?
Ja, ich habe mehrfach ähnliches mitbekommen, also mit begleitet und vorgeschlagen.
Ja, ich bin auch selbst "erforderlich" umgezogen, aber nicht mit diesem Anlaß.
Ja, ich habe sehr viel dazu gelesen und als feedback: Es geht mal schnell und einsichtig und mal beißt derjenige auf Granit.
Ohne Versuch bleibt alles, wie es ist.
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

DU willst das unbedingt----und das JC soll das einsehen und den Umzug nach NRW für erforderlich halten.
Das sollte deine Devise sein!!
Du meinst so richtig mit Schmollmund und auf den Boden Stampfen und so...:icon_idee::icon_mrgreen:

Nee mal im Ernst, kann sein dass ich noch nicht weiss was mich da erwartet. Ich habe noch nie so etwas beantragt. Aber sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind und meine entsprechenden Nachweise anerkannt werden, dürfte ich nicht die schlechteste Position zum "Verhandeln" haben. Ich denke auch nicht, dass ich an der Situation so wie sie ist, etwas übertrieben oder sonderlich überzeugend darstellen muss. Die Fakten und mein Antrag werden für sich sprechen.

Es ist ja tatsächlich so, dass ich der einzige lebende Verwandte bin der jetzt noch unterstützen kann. Die Erkrankung meines Bruders hat die gesamte Situation nunmal grundlegend verändert. Das ist der auslösende Grund für meinen erforderlichen Umzug. Glaube nicht, dass die erfolgreich dagegen argumentieren können, versuchen können sie es ja gerne. Ich sehe das Recht auf meiner Seite, aber hast schon Recht, schenken werden die mir nichts.

Was die Wohnungssuche angeht, gibts mal was positives. Im Nachbarhaus (gleiche Vermieter) ist eine passende Wohnung frei. Bewerbungen von Leipzig aus nach NRW sind bisher mit Null Resonanz verlaufen.
Irgendwie verstehst du noch nicht, was du als wichtige Begründung hinpacken mußt, damit das JC einen Umzug als notwendig anerkennt.
Wenn du darauf wartest, ob die das Attest so anerkennen, wartest du evtl. vergebens.
DU mußt da schon heftig selbst mitschieben und gute Argumente bringen.
Wie meinste denn das, mehr als die Anträge stellen und entsprechend mit Attesten usw. Begründen kann ich ja nicht machen. Die Beurteilung der Erforderlichkeit des Umzuges, wird ohnehin nicht alleine von meiner SB gemacht. Mit der kommt man eigentlich ganz gut aus, mal schauen wie es wird, nachdem ich solche Anträge gestellt habe. Natürlich wird sie versuchen mir das auszureden bzw. die Kosten auf mich abschieben wollen.
Bin zwar kein Anwalt, aber eigentlich müsste ich die erforderlichen Kriterien erfüllen, falls nicht, bleibt immernoch der Gang zum SG . Was zeitlich kritisch wäre, denn der Gesundheitszustand meiner Mutter verschlechtert sich leider jedes Jahr.
 
AW: andere Regeln bei Umzug in anderes Bundesland?

Es ist ja tatsächlich so, dass ich der einzige lebende Verwandte bin der jetzt noch unterstützen kann. Die Erkrankung meines Bruders hat die gesamte Situation nunmal grundlegend verändert. Das ist der auslösende Grund für meinen erforderlichen Umzug. Glaube nicht, dass die erfolgreich dagegen argumentieren können, versuchen können sie es ja gerne. Ich sehe das Recht auf meiner Seite, aber hast schon Recht, schenken werden die mir nichts.
Im Februar war es so, daß deine Mutter die PS1 hat und auch einen "Sozialbetreuer" für Begleitung, weil sie erblindet ist.
Was hat dein Bruder gemacht, was DU jetzt übernehmen müßtest, weil der Bruder nicht mehr in der Lage ist? Würdest du evtl. sogar für Mutter und Bruder da sein müssen? Pflegefall Bruder---wer pflegt und betreut ihn denn jetzt?
Im Februar hattest du diesen Grund noch nicht, aber jetzt.
Ich denke, dann würde das als deutliche Begründung auch in den Antrag müssen.
Denn im Attest für deine Mutter wird das nicht stehen.

Wohnung im Nebenhaus? Super!! Ist die angemessen? Wer könnte mit dem Vermieter verhandeln?

Kein Job? Schade.
Ich hatte gelesen, daß du selber auch chronisch krank bist. Kannst du denn überhaupt deine Mutter betreuen?

Ja, genau. Mal schauen, wie es wird.
Erst versuchen!
Welches Gesetz wegen Recht hast du auf deiner Seite und welche Kriterien erfüllst du?
Und was genau möchtest du evtl. beim SG dann einklagen, falls dein Antrag und das vorgelegte Mietangebot abgelehnt/nicht erforderlich/nicht zugesichert wird?

Hast du die Alternative mit dem Umzug ohne Zustimmung weiterhin auf dem Schirm?
Was kostet dich dein Umzug im geringsten und was kostet diese Wohnung dort in NRW nebenan?
Wie lange sind deine Kündigungsfristen in Leipzig?
 
Die Sozialbetreuung war zeitlich befristet, bis sie wieder sehen kann. Sie hat wieder 60% auf einem Auge, eine Sozialbetreuung hat sie deshalb nicht mehr, obwohl sie nicht wirklich leistungsfähiger ist als vorher. Auch die Pflegestufe 1 halte ich nicht mehr für ausreichend, aber das werden spätere Themen werden für mich.

Die Wohnung nebenan entspricht leider nicht den Kriterien (6m² zu groß, Kaltmiete 60 Euro zu hoch), verhandeln könnte da meine Mutter oder ich selber, ist eine private Vermietungsgesellschaft. Die Schwierigkeiten hat, die viel zu teuren Innenstadtwohnungen überhaupt noch los zu werden, Stichwort: Nebenkosten in der Innenstadt.

Welche Aufgaben mein Bruder bisher erfüllt hat und ich dann künftig, hatte ich bereits erzählt, halt alles was der PD nicht macht. Da es sich dabei hauptsächlich um die täglichen Erledigungen im Haushalt handelt, sehe ich kein Problem mit meiner Erkrankung, führe meinen Haushalt ja im Moment auch trotz Erkrankung.

Welches Gesetz wegen Recht hast du auf deiner Seite und welche Kriterien erfüllst du?
Und was genau möchtest du evtl. beim SG dann einklagen, falls dein Antrag und das vorgelegte Mietangebot abgelehnt/nicht erforderlich/nicht zugesichert wird?
Das sind Fragen die dann mein Anwalt klären wird :wink:

Hast du die Alternative mit dem Umzug ohne Zustimmung weiterhin auf dem Schirm?
Was kostet dich dein Umzug im geringsten und was kostet diese Wohnung dort in NRW nebenan?
Wie lange sind deine Kündigungsfristen in Leipzig?

Umzug ohne Zustimmung der JC ´s ist eine Option, wenn auch die schlechtere.
Mein "Finanzpolster" reicht nicht aus, mal eben 10 bis 12 Wochen ohne Einkommen zu überbrücken und wie lange die Bearbeitung eines Erstantrages dauern kann habe ich hier in Leipzig selbst erlebt. 4 Monate musste ich auf einen Termin warten um meinen ALG1 Antrag überhaupt erstmal abgeben zu dürfen, dann hat es noch weitere 6 Wochen gedauert bis der Bescheid da war und weitere 2 Wochen bis Geld kam, zwischenzeitlich war ich dann schon von ALG1 ins ALG2 gerutscht. Ich habe also erst 6 Monate nach meiner persönlichen Arbeitslosmeldung Geld für meinen Lebensunterhalt bekommen. Genau solche Spielchen erwarte ich vom dortigen Jobcenter auch wenn ich einfach ohne Zustimmung umziehe.

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nichts schweres mehr heben oder tragen, deshalb müsste ich eine Umzugsfirma beauftragen (ca. 1000 Euro beim günstigsten Anbieter) plus die Mietkaution (bis zu 1000 Euro).

Die Kosten sind in der Tat das Problem, die Wohnungen dort sind alle deutlich teurer, größer oder kleiner, als es die Richtlinien in dieser Stadt vorgeben. Das wird zwar halbwegs vernünftig gehandhabt (so liest sich die Richtlinie zumindest) wird aber zwangsläufig dazu führen, dass die KdU nicht voll übernommen werden (geht wohl vielen so in der Stadt, habe ich gehört...). Einen kleinen Differenzbetrag könnte ich ja monatlich ausgeben für die KdU , aber bei den Mieten wird das kein kleiner Differenzbetrag werden. Dumm nur wenn die Abweichung vom Richtwert so hoch ist, das die Wohnung als nicht angemessen deklariert wird.

Mal schauen, es gibt auch "angemessene" Wohnung in der Stadt, allerdings nicht dort wo meine Mutter wohnt. Ein bisschen ausserhalb der Innenstadt wäre auch nicht verkehrt. Die Kündigungsfrist wird wohl die gesetzliche von 3 Monaten sein, muss ich aber im Vertrag noch mal genau nachschauen.
 
- Eigenleistungen zur KdU , weil Miete unangemessen,ist kein guter Weg. Umzugskosten sowie Kaution werden nur dann geleistet wenn Wohnung angemessen ist.
-Unbedingt sind die Kdu -Richtlinien vor Ort daraufhin zu überprüfen ob ein schlüssiges Konzept vorliegt. Deshalb solltest Du das JC benennen, dann kann man weitersehen.
 
- Eigenleistungen zur KdU , weil Miete unangemessen,ist kein guter Weg. Umzugskosten sowie Kaution werden nur dann geleistet wenn Wohnung angemessen ist.
-Unbedingt sind die Kdu -Richtlinien vor Ort daraufhin zu überprüfen ob ein schlüssiges Konzept vorliegt. Deshalb solltest Du das JC benennen, dann kann man weitersehen.

Meist entsteht das Problem, weil die 2 Raum Wohnungen fast alle so um die 55-60m² groß sind, die "kalten" Mietkosten sind da noch recht normal für NRW (300-350EUR, ohne NK+Heizung). Allerdings reissen die NK+Heizkosten es dann rein. Eine Wohnung in der genannten Größe kostet mit NK+Heizung um die 500 EUR außerhalb der Stadt und ca. 550 bis 600 EUR, wenn man in der Stadtmitte wohnen möchte.

Also die KdU-Richtlinien meines Zielorts auf der Seite von Harald Thome habe ich hier verlinkt.

Es bleibt demnach nur eine Wohnung zu suchen die nicht größer ist als 47m² und deren Nebenkosten ohne Heizung nicht mehr als 1,50 EUR pro m² betragen (Prüfgrenze laut KdU Richtlinien). Das ist der schwierige Part, aus oben genannten Gründen. Die Wohnungen sind eben fast alle deutlich größer, Nebenkosten von 200 EUR und mehr sind in der Innenstadt auch keine Seltenheit, trotz Wohnungsgröße von 47m².

Eigentlich liest sich die verlinkte Handanweisung ja ganz vernünftig, zumindest habe ich es so verstanden dass es keine wirklichen Konventionen gibt, sondern tatsächlich der Einzelfall betrachtet wird, es sei denn man bleibt unter den zuvor festgelegten Prüfgrenzen. Aber ob die jeweiligen JC MA´s das auch so verstehen ist ja leider immer fraglich...

Mir grault es wirklich jetzt schon davor, ich muss ja so oder so einen Erstantrag beim neuen JC stellen d.h. ich werde die Gleiche Behandlung erfahren wie hier in Leipzig. Ich war 6 Monate Krank geschrieben und habe von Krankengeld (sehr mickrig) gelebt. Als ich dann wieder gesund war und mich arbeitlos meldete, hatte es wirklich noch 6 Monate gedauert bis ich zum ersten Mal Geld bekam, vom Jobcenter. Obwohl ich alle Anträge und Unterlagen nach 2 Tagen zusammen hatte und eingereicht hatte.

So einen Mist muss ich unbedingt vermeiden, denn meine Reserven sind dadurch alle aufgebraucht worden.
 
Aktuelles (Urteile, Rechtsprechungen usw.) - Rechtsanwaltskanzlei Thomas Kraaz Solingen
Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf

Das sogenannte "Schlüssige Konzept der Stadt Solingen" wurde gekippt
.

-Den aktuellen Stand der Dinge solltest Du mal über Anruf zu klären versuchen.
-Auch die vorgegebenen 47 qm für 1 Person sind nicht haltbar, richtig sind 50 qm-

Mietstufen in Nordrhein-Westfalen - NRW

Für Solingen gilt Mietstufe 4

§ 12 WoGG - Höchstbeträge für Miete und Belastung

Für Solingen 358 € zzgl. 10% Sicherheitszuschlag nach derzeitiger BSG -Rechtsprechung 358 € zzgl. 10% = 393,80 € Bruttokalt ,ohne Heizung
-Frag den Anwalt ob er evtl. eine solche Wohnung per E.A. durchsetzen kann.
 
danke für die Links. Die Mietstufen kannte ich noch gar nicht. Klingt auf jeden Fall schonmal positiver als das was man aus der Handanweisung errechnen kann.

Das einzige was mich stutzig macht ist, die verlinkte Handanweisung stammt vom Januar 2013 (steht so auf der Seite von Harald Thome). Die Info auf der Anwaltsseite stammt jedoch aus 2012 (mit Angaben für Unterkunftskosten ab Juni 2012). Könnte also durchaus sein dass die Handanweisung bereits die vom Anwalt erwähnten Änderung beinhaltet.

Das Problem ist auch weniger die Berechnung der Kaltmiete, sondern die Tatsache, dass KdU mit Nebenkosten ohne Heizung die höher als 1,50EUR pro m² liegen als nicht angemessen, bzw. einzeln geprüft und dann als nicht angemessen, bewertet werden können. Es kann also durchaus sein, dass eine 60m² Wohnung einmal als nicht angemessen bewertet wird weil die Nebenkosten bei 1,51 EUR pro m² liegen, eine andere 60m² Wohnung aber als angemessen bewertet wird weil die Nebekosten bei 1,49 EUR pro m² liegen. Aber das sind so Details die ich zwangsläufig erfahren werde. Und ich versuche auf jeden Fall eine der wenigen 50m² Wohnungen zu finden, was echt schwierig ist dort.

Auf jeden Fall danke ich Dir erstmal für die Infos, das lässt ja positives hoffen mit den Mietstufen.

Mal ne andere Frage, als du umgezogen bist, haben die versucht die Erforderlichkeit des Umzuges abzulehnen, gibt es da "Anfängefehler" die sich vermeiden lassen?

Könnte mir gut vorstellen dass die sich versuchen quer zu stellen wenn man ohne einen Job als erforderlichen Grund umziehen möchte und auch noch Kosten verursacht.
 
Mal ne andere Frage, als du umgezogen bist, haben die versucht die Erforderlichkeit des Umzuges abzulehnen, gibt es da "Anfängefehler" die sich vermeiden lassen?
-Die haben das taktisch hinterpfutzig clever gemacht, indem Sie jedesmal schrieben :
Wir werden Umzugskosten übernehmen, vorausgesetzt die neue Wohnung ist angemessen......
-da blieb nur Fachanwalt, Gott sei Dank kann man hier in Nordhessen zur EA greifen, aber das ist leider mitnichten überall so..

Aber das sind so Details die ich zwangsläufig erfahren werde
ja, mal locker den RA anrufen, auch Initiativen vor Ort können hilfreich sein

https://www.mulev.org/fileadmin/use...tsloseninitiativen_in_Nordrhein-Westfalen.pdf

Adressen ? Tacheles Adressdatenbank
 
danke Leute für die guten Tipps!

Ich werde jetzt zunächst einmal die Unterlagen zusammenstellen und mir Gedanken über die Formulierung des Antrages machen. Sollte dieser formlos sein oder gibt es da extra Formulare für?

Sollte ich meinen Antrag umgangssprachlich formulieren oder versuchen meinen Antrag selbst (bin da fachlich eher wackelig) mit den entsprechenden Gesetzen zu begründen?

Eigentlich reicht doch die Darstellung meiner Situation aus, für juristische Spielereien fehlt mir ohnehin die fachliche Kompetenz und müsste auf einen Fachanwalt zurück greifen. Aber ich hoffe mal das der Umzug auch so genehmigt wird. Klingt ja alles viel positiver als noch vor ein paar Wochen.
 
-Eine Möglichkeit :

-Versuch was in der Richtung 393,80 € Bruttokalt + 80 € Heizkosten = 473,80 € Gesamtmiete zu finden,bis 50 qm, reiche den Antrag auf Umzugskostenübernahme mit Begründung sowie das Mietangebot bei jetzigem JC ein und warte den Bescheid zur Angemessenheit ab.
-Wenn Bescheide da sind wieder melden.
-Unbedingt Kontakte zu Initiativen und Anwalt aufbauen.
-In dem Minenfeld Kdu stehst Du alleine auf verlorenem Posten.
 
-Eine Möglichkeit :

-Versuch was in der Richtung 393,80 € Bruttokalt + 80 € Heizkosten = 473,80 € Gesamtmiete zu finden,bis 50 qm, reiche den Antrag auf Umzugskostenübernahme mit Begründung sowie das Mietangebot bei jetzigem JC ein und warte den Bescheid zur Angemessenheit ab.
-Wenn Bescheide da sind wieder melden.
-Unbedingt Kontakte zu Initiativen und Anwalt aufbauen.
-In dem Minenfeld Kdu stehst Du alleine auf verlorenem Posten.

jo werde ich so versuchen, das sind halt leider die Wohnungen die am seltensten inseriert werden und dann kommt leider noch hinzu, dass viele private Vermieter keine arbeitslosen wollen in ihren Wohnungen.
Bleiben also nur die Wohnungsgenossenschaften und Gesellschaften. Ausgerechnet die Genossenschaften inserieren aber nur noch Wohnung (550+EUR) die deutlich zu teuer sind. Obwohl die mal mit Mitteln aus dem sozialen Wohnungsbau finanziert wurden, dummerweise ist die Preisbindung ausgelaufen und die Versuchen jetzt Geld mit den Wohnungen zu verdienen.

Tricky, es wird nicht leicht etwas passendes zu finden, denn es bringt uns auch nix wenn die Wohnung 20km entfernt liegt vom Wohnort meiner Mutter. Aber der Mensch wächst ja bekanntlich mit seinen Aufgaben. Vielleicht haben wir ja auch Glück und ich finde schnell etwas passendes durch intensives Suchen.

Werde die Bescheide dann posten sobald die ankommen, kann aber dauern.

Anwälte wollen meistens nur schnelles Geld machen (richtig verdienen tun es sich nur noch wenige Idealisten), da habe ich so meine schlechten Erfahrungen gemacht. Denn eines steht fest, egal ob der Anwalt Mist baut oder nicht, er kriegt sein Geld so oder so, vom Amt oder von Dir oder der Rechtsschutzversicherung. Ich traue den Vögeln schon lange nicht mehr seit ich weiss, dass manche absichtlich die Erste Instanz verlieren, um für die Zweite Instanz noch mal kassieren zu können. Einen Anwalt konsultieren werde ich erst wenn ich sicher weiss dass die Sache vor Gericht geht und meine eigene Handlungskompetenz nicht ausreichend ist.

Die Tacheles Initiativen werde ich auf jeden Fall kontaktieren und mir Tipps holen.
-In dem Minenfeld Kdu stehst Du alleine auf verlorenem Posten.
Kein Problem, das bin ich gewöhnt.
 
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