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ExitUser
Gast
Gelöscht!
Jawohl.Pirelli meinte:Sorry...meinst Du mit e.V. die eidesstattliche Versicherung?
Pirelli meinte:Und wenn ja..wie kommst Du dann darauf das er kein Telefon bzw Kredite gekündigt werden...?
Pirelli meinte:Und handelt es sich bei den Rückzahlungen um die einzigen Schulden...?
LG Pirelli
Lillybelle meinte:ja, den Überprüfungsantra nach §44 kann man machen .ausserdem dem Rückforderungsbescheid widersprechen- mit Frist- sonst Gericht aufschiebende Wirkung gegen den Wohngeldbescheid und einstweilige gegen das Sozialamt, wenn dei Überprüfung nichts zeitnah geschieht.
Er ist durch die falsche Berechnung des Wohngeldamtes in Bedrängnis gekommen. Die Frage wird sein, warum die falsch berechet haben?
Sollten absichtlich unrichtige Angaben gemacht worden sein, so dass das Wohnamt annehmen musste, dass die Kinder , die wohl bei der Mutter sich aufgehalten haben, beim Vater leben, dann sieht es schlimm aus. Wenn alle Angaben korrekt gemacht worden sind, dann könnte man sich evtl. auf guten Glauben berufen, wenn er den Fehler nicht bemerken könnte und bemerkt hat vorher.
Aber das mus ein Richter entscheiden.
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