Geliehenes Geld (1 Betrachter)

Betrachter - Thema (Registriert: 0, Gäste: 1)

Alakazam

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Hallo,

ich habe Anfang dieses Jahres einem damaligen sehr guten Freund Geld geliehen.
Dieser war zu dem Zeitpunkt bereits seit langer Zeit im ALG II Bezug. Da diese Leihgabe auch als diese im Kontoauszug beschriftet war und ich ihn bei einem Termin in seiner Leistungsabteilung begleitet habe um zu versichern, dass dies eine Leihgabe war um die kaputte Waschmaschine zu ersetzen, gab es für ihn keine "Konsequenzen".

Nun ist es leider so, dass er wohl aus anderen Gründen seit über 7 Monaten eine "voll Sperre" seines ALGs hat und ihm wohl auch nicht mehr die Wohnung übernommen wurde.

Nun hat dieser "Freund" mehrere schriftliche Ermahnungen meinerseits (keine Mahnung durch einen Anwalt oder Ähnliches,) und Aufforderungen mir zu sagen was mit meinem Geld ist (wir reden hier von einer Summe die ca 330 Euro beträgt) nicht reagiert hat und inzwischen alle Kontaktversuche blockiert, weiß ich nicht weiter.

Das zuständige Jobcenter darf mir natürlich keine Daten nennen....jedoch ist meine Frage nun, kann ich überhaupt etwas tun, um mein Geld wieder zu bekommen?

Wenn ich in diesem Unterforum falsch sein sollte, bitte ich um Verschiebung in den richtigen Bereich :dank:

Mit freundlichen Grüßen,

Alakazam
 

Wutbuerger

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Geht es dir nun darum denjenigen ausfindig zu machen oder um die Rückzahlung ?
Aufenthalt kannst du evtl auf dem Meldeamt erfragen , wenn er sich denn umgemeldet hat .
Die rechtssichere Sicherung deiner Ansprüche kannst du nur durch einen Mahnbescheid erreichen ,ich denke da reicht die letzte bekannte Anschrift .Ist dieser nicht zustellbar , erfolgt Zustellung durch öffentlichen Aushang - ist nach 2 Wochen kein Widerspruch eingegangen kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen , dann geht das Spiel nochmal 2 Wochen nach Zustellung .
Ab da ist es rechtskräftig .Aber du mußt alle Kosten vorlegen .
Und pfändbar wird voraussichtlich auch nichts sein , jeden Versuch per Gerichtsvollzieher an Geld zu kommen , mußt du auch zahlen ehe der was macht .
Insofern --wenn die Forderung nicht kurz vor der Verjährung steht , ist die Frage was tut man im Ernstfall --weiter Geld ausgeben oder das bisherige abschreiben ?
 

ZynHH

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kann ich überhaupt etwas tun, um mein Geld wieder zu bekommen?
Klar, du gehst zum Amtgericht, holst dir nen Mahnbescheid und lässt den zustellen.
Dann kannst du irgendwann den Gerichtsvollzieher hinschicken um zu pfänden.....
 

Eagle

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Das zuständige Jobcenter darf mir natürlich keine Daten nennen....jedoch ist meine Frage nun, kann ich überhaupt etwas tun, um mein Geld wieder zu bekommen?
Die haben damit auch überhaupt gar nichts zu tun. Also kein Ansprechpartner für Dich.
Du kannst, wie hier schon beschrieben. einen Mahnbescheid erlassen. Du kannst zu deinem Rechtsverdreher gehen und Ihn beauftragen.. das sind aber alles zusätzliche Kosten die Du tragen musst.
Wenn sein ALG2 komplett Eingestellt ist sind die Chancen ja eher gering das da etwas zu holen ist...

Aber Jobcenter oder dergleichen, die sind komplett falscher Ansprechpartner für dieses Thema, die haben damit nichts zu tun.
 
E

ExitUser

Gast
Wenn auf dem Überweisungsbeleg wie hier geschrieben Leihgabe steht, ist zwar bewiesen, dass Geld verliehen wurde, aber es ist nicht schriftlich festgehalten, wann die Rückzahlung zu erfolgen hat. Mündlich eventuell, aber der Schuldner will hier momentan nichts davon wissen, weil er selbst große Probleme hat, die in die pure Existenz gehen.
Deshalb muss zunächst das Darlehen schriftlich gekündigt werden, mit Frist zur Rückzahlung. Danach gehts weiter mit Mahnbescheid wie schon hier gesagt.
 
E

ExitUser

Gast
Gute Frage Wutbuerger... Bei der derzeitigen Pfändungsgrenze und der geplanten Nichtpfändbarkeit von ALG2 müsste man eine Prognose des Schuldners aufstellen. Dazu muss man diesen aber gut kennen. 330€ sind jetzt keine Unsumme und wie du schon sagtest, kommen Folgekosten.
Muss man abwägen, ob man daraus lernt oder schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwirft.
Allerdings dagegen spricht, dass der Schuldner eventuell unter 25 ist.
 

swavolt

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Das Geld abschreiben.
Du wirst nur unnötig Zeit, Mühe und Kosten verursachen die unverhältnismäßig werden.

Vielleicht kommt derjenige ja nochmal auf die Beine, aber so wies aussieht kommt der nicht an einer Privatinsolvenz vorbei. Wahrscheinlich hat er noch ganz andere Probleme wie Obdachlosigkeit, Krankheiten usw. ,falls du ihm überhaupt noch einmal begegnest.

Das ist Lehrgeld. Nächstes mal machst du Absicherungen, wenn es denn wichtiges Geld ist.
 
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