MobbCenter
Elo-User*in
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- 19 Februar 2016
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- 18
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- 3
Guten Tag Elo-Gemeinde,
momentan belastet mich folgendes Problem und ich erbitte um Rat, wie ich weiter vorgehen sollte:
===================================
Bedarfsgemeinschaft, beide U25.
Haben geheiratet und eine Summe von 4.000€ geschenkt bekommen für einen Führerschein+kleines Auto. Beide Personen haben ein gemeinsames, neues, Konto eröffnet für die reine Verfahrung des Geldes.
Dieses wurde beim JC angegeben und es erfolgte ein Bescheid über eine geleistete "Überzahlung" , daher werden nun 1.300 (Ausgedacht aber nah drann) pro Person zurückverlangt und dieses einmalige Geldgeschenk als Einkommen angerechnet.
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Es wurde Widerspruch eingelegt mit einer schriftlichen Anhörung in welcher explizit erklärt, und darauf hingewiesen wurde, für welchen Zweck dieses Geld gedacht ist. Natürlich wurde nochmal der Kontoauszug (Da der Verwendungszweck alles zusammenfasste) und eine schritfliche Erklärung des Schenkers hinzugefügt.
In einem Antwortschreiben blieb man nun bei dem Entschluss. Es wurde auf den ganzen Widerspruch nur mit einem Satz eingegangen: "Unter Berücksichtigung ihrer Anhörung..."
Meine Fragen nun:
- Wie sieht es mit den Grundfreibeträgen aus, in diesem Fall?
- Ist eine Steigerung der Möglichkeiten einer Berufsfindung (Schriftlich belegt, Geld für Führerschein+Auto) und eine Hochzeit kein angemessener Sachverhalt für eine Schenkung dieser Art?
- Gibt es eine Möglichkeit dort nun weiter vorzugehen, wenn ja - was müsste in ein weiteres Schreiben rein? Scheinbar stößt man auf taube Ohren.
Liebe Grüße,
Ihr örtliches Mobbcenter
momentan belastet mich folgendes Problem und ich erbitte um Rat, wie ich weiter vorgehen sollte:
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Bedarfsgemeinschaft, beide U25.
Haben geheiratet und eine Summe von 4.000€ geschenkt bekommen für einen Führerschein+kleines Auto. Beide Personen haben ein gemeinsames, neues, Konto eröffnet für die reine Verfahrung des Geldes.
Dieses wurde beim JC angegeben und es erfolgte ein Bescheid über eine geleistete "Überzahlung" , daher werden nun 1.300 (Ausgedacht aber nah drann) pro Person zurückverlangt und dieses einmalige Geldgeschenk als Einkommen angerechnet.
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Es wurde Widerspruch eingelegt mit einer schriftlichen Anhörung in welcher explizit erklärt, und darauf hingewiesen wurde, für welchen Zweck dieses Geld gedacht ist. Natürlich wurde nochmal der Kontoauszug (Da der Verwendungszweck alles zusammenfasste) und eine schritfliche Erklärung des Schenkers hinzugefügt.
In einem Antwortschreiben blieb man nun bei dem Entschluss. Es wurde auf den ganzen Widerspruch nur mit einem Satz eingegangen: "Unter Berücksichtigung ihrer Anhörung..."
Meine Fragen nun:
- Wie sieht es mit den Grundfreibeträgen aus, in diesem Fall?
- Ist eine Steigerung der Möglichkeiten einer Berufsfindung (Schriftlich belegt, Geld für Führerschein+Auto) und eine Hochzeit kein angemessener Sachverhalt für eine Schenkung dieser Art?
- Gibt es eine Möglichkeit dort nun weiter vorzugehen, wenn ja - was müsste in ein weiteres Schreiben rein? Scheinbar stößt man auf taube Ohren.
Liebe Grüße,
Ihr örtliches Mobbcenter
