Wissen ist Macht.
Nicht-wissen - macht DOCH was...
Dem informierten Elo ist nicht nur aus Erfahrungsberichten wie deinem bekannt, daß Kontobewegungen abgefragt werden - und alles, was verwertbarer Zufluß ist, im Sinne des Gesetzgebers umgerubelt werden muß.
Die Leistungsabteilung KANN zunächst gar nicht anders, als den Eingang zu verrechnen - sobald der Umstand bekannt - und nicht plausibel erläutert worden ist.
Nicht so die hilfsbereite "ältere Dame".
Unbetroffene kennen sich damit wahrscheinlich gar nicht aus.
Geschenk angeboten + Geschenk angenommen = Vertrag.
Wir wissen nicht, was tatsächlich verabredet wurde - und - WOLLEN es auch nicht wissen.
Handelt es sich eventuell um ein großes Mißverständnis?
Für Außenstehende ist nämlich schwer vorstellbar, daß wer-auch-immer, der obendrein gar nicht für dich einzustehen hat, den Leistungsträger aus Jux und Dollerei finanziell entlasten will.
IHR Ziel - Du näher am Führerschein - kann SO nicht erreicht werden.
Daß sie ihr Geld auch gleich anzünden kann, wenn es nicht dem von ihr vorgesehenem Zweck zugeführt wird, dürfte von ihr sicher nicht vorgesehen gewesen sein.
Btw, Verträge können "wegen Irrtum" durchaus angefochten/gelöst werden.
Sprich: Kann es sein, daß sie gar kein Geschenk gemacht hat!?
Sondern nur ein (zeitlich unlimitiertes) Darlehen gewährt hat?
Obendrein an einen bestimmten Zweck gebunden?
Das ist ihr Recht.
Vertragsfreiheit und so...
Die klare Ansage war doch: "NUR für den Führerschein verwenden!"
Mehr hast du noch nicht beim JC eingeräumt - oder?
Sollte tatsächlich das Wort "Geschenk" schriftlich und nachweisbar kommuniziert worden sein, hätte zuvor jemand Hirn regnen lassen sollen.
Wollte sie die Unterstützung nicht AUSSCHLIESSLICH dafür bereit stellen, daß du den Führerschein machen kannst, um am Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben?
Eine, wie ich finde, durchaus sinnvolle Unterstützung, die warum-auch-immer nicht vom JC gewährt wurde - dafür jedoch der Bildungsträger-Mafia die Kassen vollgespült werden...
Die Dame kennt sich im "Geschäfte machen" nicht so aus?
An ihrer Stelle würde ich das Geld "wegen Irrtum" von dir zurückfordern.
Grund:
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage war von ihr nicht vorauszusehen.
Sie sah auch keine Veranlassung, die Unterstützung gerichtstauglich in Stein zu meißeln?
Hat sie deshalb möglicherweise verabsäumt, den Verwendungszweck "für den Führerschein" auf der Überweisung als (zinsloses) Darlehen zu kennzeichnen?
Die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens wurden lediglich mündlich, am Telefon, vereinbart?
Wie das?
Bei Vereinbarungen - innerhalb der Familie - um SOLCHE Beträge - wird i. d. R. kein Notar aufgesucht...
Auf Wunsch des JC in Schriftform gebracht - würdest du den Darlehensvertrag - sofern erforderlich - nachreichen können?
Glaubwürdigkeit hin oder her... Von den Regierenden lernen.
Bevor du DAS lostrittst, laß dich beraten, welche Kriterien der Vertrag erfüllen muß, damit deiner Tante nicht der Sparstrumpf geplündert wird.
Die hat es sicher am allerwenigsten verdient, beduppt zu werden.