G
Gelöschtes Mitglied 2143
Gast
Hallo,
ich habe seit letzter woche wieder einen 1 euro Job aufzezwungen bekommen. Mir wurde gesagt, das eine Krankmeldung noch am selben Tag der Krankmeldung vorliegen muß. Sonst droht eine Verwarnung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so Erlaubt ist.
Es gibt doch immer eine frist von 3 Tagen oder nicht?
Zitat:
ich habe seit letzter woche wieder einen 1 euro Job aufzezwungen bekommen. Mir wurde gesagt, das eine Krankmeldung noch am selben Tag der Krankmeldung vorliegen muß. Sonst droht eine Verwarnung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so Erlaubt ist.
Es gibt doch immer eine frist von 3 Tagen oder nicht?
Zitat:
Beschäftigte mit MAE müßen im Falle einer Arbeitunfähigkeit eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU ) vorlegen. Dieses muß noch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit geschehen.
Am Wochenende ist die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung direkt in der abteilung abzugeben.