Shadow315
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Hallo liebe Leute
Ich hatte dieses Problem bereits vorher angesprochen --> https://www.elo-forum.org/alg-ii-wi...h-widerspruch-gegen-sanktion.html#post2175295
Zu dieser Zeit wusste ich aber nicht, dass diese Einladungen per gelben Brief als PZU
verschickt wurden. Jetzt möchte ich hier noch einmal kurz zusammenfassend mein Problem
schildern und vor allem wissen, ob man sich überhaupt noch gegen Sanktionen wehren kann,
wenn Einladungen per PZU verschickt wurden.
Also:
Es gab tatsächlich 2 Einladungen.
1. Einladung zum 09.01.2017 per PZU
2. Folgeeinladung zum 25.01.2017 per PZU
Beide habe ich wirklich nicht erhalten.
Mir ist bewusst, dass ihr diese Behauptung hier quasi täglich zu lesen ist, ich aber habe keinen
wirklichen Grund, Meldetermine zu schwänzen. Schon gar nicht, wenn sie per Einschreiben als PZU
verschickt werden. Dank eurer Hilfe hier im Forum habe ich gelernt, jede Einladung ohne Herzklopfen
wahrzunehmen und mich erfolgreich gegen EGV, VA, Maßnahmen etc zu wehren.
Weiterhin habe ich all die vorherigen Einladungen ja auch bekommen und wahrgenommen, und das
waren ganz normale Briefe, bei denen ich viel eher hätte sagen können, ich habe diese nicht erhalten.
Ich bin zwar Hartz 4 Empfänger aber ganz blöd bin ich tatsächlich nicht.
Soviel erst mal dazu.
Jedenfalls habe ich zum ersten Sanktionsschreiben, welches für den Termin am 09.01.2017
bestimmt war, ein kurzes Widerspruchsschreiben aufgesetzt. Dazu bekam ich gestern erst eine
Rückmeldung, dass das Schreiben eingegangen ist und bearbeitet wird.
Zwischenzeitlich war ich bei einem persönlichen Gespräch mit meinem neuen SB, der mir dann
sagte, dass die Einladungen per PZU verschickt wurden. Tatsächlich hat er mir beide Rückscheine
mit der Unterschrift des Briefträgers gezeigt, nicht aber ausgehändigt.
Somit wäre das Jobcenter ihrer Beweispflicht nachgekommen.
Nun habe ich die Tage das zweite Sanktionsschreiben bekommen, welches ich im Anhang
beigefügt habe. Da steht sogar direkt drin, dass meine Begründung, die Briefe nicht erhalten zu
haben, als nicht wichtig anerkannt werden.
Zu dieser Sanktion habe ich noch gar nichts geschrieben, weil ich vorher hier euch fragen wollte,
ob man da gar nichts gegen machen kann.
Ich habe mit meinem SB dann ausgemacht, dass ich meine Handynummer als Sicherheit hinterlasse,
damit man mir da zusätzlich zur schriftlichen Einladung noch eine Erinnerung per SMS schickt.
Habe aber direkt klar gemacht, dass meine Nummer nicht verwendet werden soll, um mir private
Arbeitsvermittler auf den Hals zu hetzen.
Kann man denn irgendetwas gegen diese Sanktionen unternehmen? Ich habe keine Ahnung, ob der
Briefträger schlichtweg die Briefe nicht korrekt eingeworfen hat, was aber durchaus in der Vergangenheit
vorkam. Da sieht man ihn ganz gechillt mit einer Nachbarin sprechen und nach 10-15 Minuten
merkt der Briefträger dann, dass er eigentlich noch Briefe austragen muss und rast auf seinen
Fahrrad los, als wäre er bei der Tour de France.
Auch hatte ich häufiger Post vom Nachbarn in meinem Briefkasten. Oder sämtliche Briefe lagen lose
im Hausflur auf der Treppe. Unsere Briefkästen sind nach draußen öffentlich zugänglich. Jeder
könnte die Briefe da rausfingern.
Ich weiß wirklich nicht, was ich tun soll. Das mit der SMS habe ich für mich als Sicherheit gemacht.
Aber ich kann doch nicht präventiv mein Briefkasten rund um die Uhr bewachen. Wie soll ich
beweisen, dass ich die Einladungen nicht bekommen habe?
Es bleibt lediglich der Hinweis auf all meine vorherigen Einladungen, die ich alle wahrgenommen habe,
aber ob denen das reicht? Eher unwahrscheinlich, oder?
Sollten noch weitere Fragen dazu offen sein, einfach Bescheid sagen. Und vielen Dank schon mal,
für eure Zeit und eure Hilfe.
Liebe Grüße
Shadow315
Ich hatte dieses Problem bereits vorher angesprochen --> https://www.elo-forum.org/alg-ii-wi...h-widerspruch-gegen-sanktion.html#post2175295
Zu dieser Zeit wusste ich aber nicht, dass diese Einladungen per gelben Brief als PZU
verschickt wurden. Jetzt möchte ich hier noch einmal kurz zusammenfassend mein Problem
schildern und vor allem wissen, ob man sich überhaupt noch gegen Sanktionen wehren kann,
wenn Einladungen per PZU verschickt wurden.
Also:
Es gab tatsächlich 2 Einladungen.
1. Einladung zum 09.01.2017 per PZU
2. Folgeeinladung zum 25.01.2017 per PZU
Beide habe ich wirklich nicht erhalten.
Mir ist bewusst, dass ihr diese Behauptung hier quasi täglich zu lesen ist, ich aber habe keinen
wirklichen Grund, Meldetermine zu schwänzen. Schon gar nicht, wenn sie per Einschreiben als PZU
verschickt werden. Dank eurer Hilfe hier im Forum habe ich gelernt, jede Einladung ohne Herzklopfen
wahrzunehmen und mich erfolgreich gegen EGV, VA, Maßnahmen etc zu wehren.
Weiterhin habe ich all die vorherigen Einladungen ja auch bekommen und wahrgenommen, und das
waren ganz normale Briefe, bei denen ich viel eher hätte sagen können, ich habe diese nicht erhalten.
Ich bin zwar Hartz 4 Empfänger aber ganz blöd bin ich tatsächlich nicht.
Soviel erst mal dazu.
Jedenfalls habe ich zum ersten Sanktionsschreiben, welches für den Termin am 09.01.2017
bestimmt war, ein kurzes Widerspruchsschreiben aufgesetzt. Dazu bekam ich gestern erst eine
Rückmeldung, dass das Schreiben eingegangen ist und bearbeitet wird.
Zwischenzeitlich war ich bei einem persönlichen Gespräch mit meinem neuen SB, der mir dann
sagte, dass die Einladungen per PZU verschickt wurden. Tatsächlich hat er mir beide Rückscheine
mit der Unterschrift des Briefträgers gezeigt, nicht aber ausgehändigt.
Somit wäre das Jobcenter ihrer Beweispflicht nachgekommen.
Nun habe ich die Tage das zweite Sanktionsschreiben bekommen, welches ich im Anhang
beigefügt habe. Da steht sogar direkt drin, dass meine Begründung, die Briefe nicht erhalten zu
haben, als nicht wichtig anerkannt werden.
Zu dieser Sanktion habe ich noch gar nichts geschrieben, weil ich vorher hier euch fragen wollte,
ob man da gar nichts gegen machen kann.
Ich habe mit meinem SB dann ausgemacht, dass ich meine Handynummer als Sicherheit hinterlasse,
damit man mir da zusätzlich zur schriftlichen Einladung noch eine Erinnerung per SMS schickt.
Habe aber direkt klar gemacht, dass meine Nummer nicht verwendet werden soll, um mir private
Arbeitsvermittler auf den Hals zu hetzen.
Kann man denn irgendetwas gegen diese Sanktionen unternehmen? Ich habe keine Ahnung, ob der
Briefträger schlichtweg die Briefe nicht korrekt eingeworfen hat, was aber durchaus in der Vergangenheit
vorkam. Da sieht man ihn ganz gechillt mit einer Nachbarin sprechen und nach 10-15 Minuten
merkt der Briefträger dann, dass er eigentlich noch Briefe austragen muss und rast auf seinen
Fahrrad los, als wäre er bei der Tour de France.
Auch hatte ich häufiger Post vom Nachbarn in meinem Briefkasten. Oder sämtliche Briefe lagen lose
im Hausflur auf der Treppe. Unsere Briefkästen sind nach draußen öffentlich zugänglich. Jeder
könnte die Briefe da rausfingern.
Ich weiß wirklich nicht, was ich tun soll. Das mit der SMS habe ich für mich als Sicherheit gemacht.
Aber ich kann doch nicht präventiv mein Briefkasten rund um die Uhr bewachen. Wie soll ich
beweisen, dass ich die Einladungen nicht bekommen habe?
Es bleibt lediglich der Hinweis auf all meine vorherigen Einladungen, die ich alle wahrgenommen habe,
aber ob denen das reicht? Eher unwahrscheinlich, oder?
Sollten noch weitere Fragen dazu offen sein, einfach Bescheid sagen. Und vielen Dank schon mal,
für eure Zeit und eure Hilfe.
Liebe Grüße
Shadow315