Moin Moin!
Nun mal eine Frage was Rechtliches angeht.
Unsere Tochter wird nun 18 im Juni. Nun will das Arbeitsamt das ein Antrag für sie Auf Hartz 4 gestellt wird. Meine Frau bekommt nun schon HArtz 4 , aber es muss für sie auch einer gestellt werden.
Ab Juli gibt es wohl ein neues Gesetz wo es nicht mehr nötig ist, da sie dann wieder in der Bedarfsgemeinschaft zurück fällt, von meiner Frau.
Aber nun die eigentliche Frage!
Sie ist zu 100% Geistig Behindert. Kann sie Rechtlich Überhaupt einen Antrag stellen, in Ihren Namen? DA sie nicht schreiben und Lesen kann, auch nicht den Vorgang versteht.
Was muss in einen solchen Fall gemacht werden?
Skipi
Nun mal eine Frage was Rechtliches angeht.
Unsere Tochter wird nun 18 im Juni. Nun will das Arbeitsamt das ein Antrag für sie Auf Hartz 4 gestellt wird. Meine Frau bekommt nun schon HArtz 4 , aber es muss für sie auch einer gestellt werden.
Ab Juli gibt es wohl ein neues Gesetz wo es nicht mehr nötig ist, da sie dann wieder in der Bedarfsgemeinschaft zurück fällt, von meiner Frau.
Aber nun die eigentliche Frage!
Sie ist zu 100% Geistig Behindert. Kann sie Rechtlich Überhaupt einen Antrag stellen, in Ihren Namen? DA sie nicht schreiben und Lesen kann, auch nicht den Vorgang versteht.
Was muss in einen solchen Fall gemacht werden?
Skipi