Hallo Doppeloma,
genau so sehe ich das auch, eben weil ich diese Spielchen schon im Umfeld erlebt habe.
Bei mir selbst läuft es demnächst ja auch nicht anders, denn ich habe mich ja dazu durchgerungen mit der
DRV vors
SG zu ziehen, damit mir nicht der Schuldenberg von zig tausend € aus der Rentenüberzahlung (rechtswirdrige Umstellung von BU auf Arbeitsmarkte) selbst als Altersrentner noch anhängt. Schon im Widerspruchsverfahren ließ die
DRV dabei aufhorchen, als man mir eine Prüfung des Falles - ob die Arbeitsmarktrente denn gerechtfertigt sei in einem Fett gedruckten Satz am Ende - nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens in Aussicht stellte.
Man muß sich das doch mal auf der Zunge zergehen lassen, da wird einem trotz bestehenden Arbeitsverhältnis eine Arbeitsmarktrente rückwirkend bewilligt - nur damit ein Konstrukt für die Rückforderung eines Zahlanspruches entsteht - und das Widerspruchsverfahren dazu wird strikt abgelehnt, es lief ja alles vollkommen korrekt ab, um dann am Ende des Widerspruchsverfahrens erstmalig zu prüfen ob die Voraussetzungen für die seit Jahren bewilligte Arbeitsmarktrente überhaupt zutreffen. Da kann man doch nur noch lachen.
Der Witz kommt dann im Klageverfahren, was die Herrschaften der
DRV zuerst mal unbegründet zurück weisen - klar läuft ja immer so, um dann im nächsten Schritt eine Fristverlängerung für interne Beratungsgespräche wegen ach so neue Rechtslage zu beantragen - wo man dann entscheiden will ob man die
Urteile des BSG anerkennen oder eben nicht anerkennen will.
So läuft das heute in unserem Rechtsstaat, unsere Behörden maßen sich inzwischen unverholen an über die Anwendung von Urteile der höchsten Rechtsinstanzen frei zu entscheiden.
Lass es dir diese Aussage der
DRV ans Gericht mal auf der Zunge zergehen:
Es ist üblich, dass die Fachausschüsse der Rentenversicherungsträger zunächst die für sie ggf. einschlägigen BSG Urteile beraten, ob und ggf. in welchen Fällen diesen gefolgt oder eventuell auch nicht gefolgt wird.
Wo sitzen denn die Richter mit Ar..., die solch einem Treiben heute noch einen satten Riegel vorschieben, wo nur.
Der Richter den ich 2001 beim
SG hatte, hätte das Verfahren sofort zum Nachteil der
DRV eingestampft, da bin ich mir sicher.
Genauso verfährt die
DRV mit allem anderen, ganz nach der Lust und Laune.
Grüße saurbier