Geht eigentlich beim Verlängerungsantrag alles von vorne los

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Susanne42

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Ich bin ja eifriger Mitleser und bin bestürzt wie viele richtig kämpfen müssen um ihre Erwerbsminderungsrente.
Gut dann hat man es vielleicht endlich geschafft und dann wird 3 Jahre befristet.
Ich wollte wissen ob dann alles wieder von vorne los geht?
Der Gutachter, die Reha, die Angst und Unsicherheit und alles?
Oder werden die meisten dann doch so durchgewunken?
 
E

ExUser 2606

Gast
DAs ist von Fall zu Fall ganz unterscheidlich. Manche werden durchgewunken, manche müssen zum Gutachter oder in eine Reha, andere bekommen die Verlängerung gar nicht.

jedenfalls kan es nicht schaden, weiter regelmäßig zum Arzt zu gehen, damit man ausreichend frische Befundberichte zu Hand hat, wenn es so weit ist.
 

saurbier

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Nun ja, daß ist schon so wie Gast zuvor schrieb, jeder Fall ist da als Einzelfall zu betrachten.

Da dürften dann auch Gründe mit rein spielen, wie man z.B. zu dem Ergebnis der EMR kam und welche Erkrankungen da mit rein spielen.

Z.B. ob jemand aus einer Reha heraus mit massiven gesundheitlichen Einschränkungen z.B. der Wirbelsäule/Hüfte/Schulter/Knie etc. oder organischen Leiden wie Herz/Diabetis/Darm/Magen bis hin zu Krebs etc. selbst für den allgemeinen Arbeitsmarkt als nicht mehr arbeitsfähig eingestuft wurde, oder ob ein psychisches Problem die Ursache war was ggf. nach einer langwirigen Behandlung ein Arbeitleben nochmals ermöglichen könnte.

Genauso wie ob da vor einer Rentenbewilligung Gutachter eingeschaltet wurden aufgrund deren Ergebnis es erst die Rente gab.

Bei mir z.B. gab es beim ersten mal ein Gerichtsgutachten was zur unbefristeten Verrentung (BU-Rente) führte und nach vielen Jahren dann aufgrund zweier Rehabefunde innerhalb 2 Jahren dann die Arbeitsmarktrente. Diese wurde inzwischen zum 2 mal anstandslos verlängert, auch weil der behandelnde Arzt immer bescheinigte das es bisher gesundheitlich nur abwärts geht.

Wichtig erscheint mir bei befristeten Renten, daß man sich am besten fortlaufend in ärztlicher Behandlung befindet (wie Gast schon erwähnte), denn damit kann man der DRV immer aktuelle Arztberichte vorlegen.

Die DRV arbeitet halt nach dem Motto - die Hoffnung stirbt zuletzt -, solange sie sich damit Leistungen sparen kann.


Grüße saurbier
 

Julian

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Das Wichtigste wurde schon gesagt. Aber der Normalfall dürfte sein dass wieder ein Gutachter bestellt wird und dann ggf. wieder auf max. drei Jahre befristet wird. Die Befristung hört erst nach insgesamt neun Jahren des Rentenbezugs auf, weil man dann davon ausgeht dass die zugrunde liegende Erkrankung nicht geheilt werden kann.
Eine sofortige unbefristete EM-Rente ist selten und wird nur bei Diagnosen gewährt die allgemein als nicht/sehr schwer-beandelbar gelten. Das sind einige psychiatrische Diagnosen wie z.B. Psychosen oder Borderline-Persönlichkeitsstörung und dauerhaft körperliche erhebliche Einschränkungen.
 

saurbier

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Hallo Julian,

deiner Aussage möchte ich mich mal keineswegs pauschal anschließen, denn meine Erfahrungen geben da etwas anderes her.

Also ob ein Gutachter notwendig ist, daß entscheidet die DRV von Fall zu Fall. Da geht man zuerst den einfachsten Weg und holt sich die Auskunft durch den aktuell behandelnden Arzt (sofern möglich).

Ob dann eine weitere Verlängerung um 3 Jahre heraus kommt, na das wird bei der DRV wohl eher ausgewürfelt, denn mir gab man beim ersten mal auch 3 Jahre, beim zweiten mal waren es nur noch 2 Jahre. Warten wir mal ab was dann beim nächsten mal heraus kommt, denn dann bin ich im letzten Abschnitt vor der Regelaltersrente.

Und das die DRV nach 3 Verlängerung á 3 Jahren tatsächlich eine unbefristete Rente gewährt, na das halte ich auch für ein Märchen. So steht es zwar im Gesetz, aber das Gesetz interessiert die DRV keinen deut. Man kann ja auch einer Wunderheilung erliegen.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo saurbier,

Und das die DRV nach 3 Verlängerung á 3 Jahren tatsächlich eine unbefristete Rente gewährt, na das halte ich auch für ein Märchen. So steht es zwar im Gesetz, aber das Gesetz interessiert die DRV keinen deut. Man kann ja auch einer Wunderheilung erliegen.

Eine teilweise "Wunderheilung" mal so zwischendurch ist auch sehr wirksam als "Bremse" für die (gesetzlich vorgeschriebene) Entfristung nach 9 Jahren voller EM-Rente ...

Es ist schon einigen Betroffenen völlig entgangen wenn aus ihrer (anfänglichen) Voll-EM-Rente (aus rein gesundheitlichen Gründen) mal zwischendurch eine "Arbeitsmarktrente" wurde.

Das fällt ja nur schnell auf, wenn man zusätzliche Sozial-Leistungen benötigt (und dann vom Sozial-AMT zum JC geschickt wird), ansonsten dürfte es doch seinen "tieferen" Grund haben, dass der Hinweis darauf immer erst auf der 2 - 3 Seite des EM-Rentenbescheides zu finden ist.

Auf Seite 1 der EM-Rentenbescheide steht zunächst IMMER NUR, dass eine Rente wegen "Voller Erwerbsminderung" bis längstens zum XX (also Ende der Befristung) gezahlt wird (der gleiche Wortlaut auch bei einer "Arbeitsmarktrente") ...

"Ein Schelm, wer sich was Böses dabei denkt" ...

Bereits die Unterbrechung durch eine "Arbeitsmarktrente" (man ist also plötzlich nur noch teilweise EM) lässt diese 9 Jahre Wartezeit wieder neu beginnen, wer nicht genau nachliest merkt das gar nicht und "wundert" sich dann nur warum keine "Entfristung" erfolgt ...

Ich kenne allerdings auch einige Fälle wo die "echte" EM-Vollrente dann ohne weitere Begründungen nach 7 - 8 Jahren einfach NICHT mehr verlängert wurde, weil man nun wieder VOLL Erwerbsfähig sein sollte ...

Dafür wurden nicht mal Gutachten / Arztberichte oder eine Reha benötigt, das wurde einfach aus der DRV -"Glaskugel" gelesen ... :glaskugel:

In zwei mir bekannten Fällen musste erst wieder das Sozialgericht eingreifen (die Betroffenen bekamen zunächst wieder ALGI und mussten dann noch Hartz 4 beziehen), am Gericht wurde dann allerdings die EM-Voll-Rente OHNE erneute Befristung bei der DRV durchgesetzt.

Nun waren die angeblich so "Gesunden" restlos fertig gemacht worden ...
Eine wurde sogar gerichtlich zu Hause begutachtet, weil sie seit Jahren (aus psychischen Gründen) das Haus nicht mehr verlassen konnte ... :icon_neutral:

MfG Doppeloma
 

saurbier

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Hallo Doppeloma,

genau so sehe ich das auch, eben weil ich diese Spielchen schon im Umfeld erlebt habe.

Bei mir selbst läuft es demnächst ja auch nicht anders, denn ich habe mich ja dazu durchgerungen mit der DRV vors SG zu ziehen, damit mir nicht der Schuldenberg von zig tausend € aus der Rentenüberzahlung (rechtswirdrige Umstellung von BU auf Arbeitsmarkte) selbst als Altersrentner noch anhängt. Schon im Widerspruchsverfahren ließ die DRV dabei aufhorchen, als man mir eine Prüfung des Falles - ob die Arbeitsmarktrente denn gerechtfertigt sei in einem Fett gedruckten Satz am Ende - nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens in Aussicht stellte.

Man muß sich das doch mal auf der Zunge zergehen lassen, da wird einem trotz bestehenden Arbeitsverhältnis eine Arbeitsmarktrente rückwirkend bewilligt - nur damit ein Konstrukt für die Rückforderung eines Zahlanspruches entsteht - und das Widerspruchsverfahren dazu wird strikt abgelehnt, es lief ja alles vollkommen korrekt ab, um dann am Ende des Widerspruchsverfahrens erstmalig zu prüfen ob die Voraussetzungen für die seit Jahren bewilligte Arbeitsmarktrente überhaupt zutreffen. Da kann man doch nur noch lachen.

Der Witz kommt dann im Klageverfahren, was die Herrschaften der DRV zuerst mal unbegründet zurück weisen - klar läuft ja immer so, um dann im nächsten Schritt eine Fristverlängerung für interne Beratungsgespräche wegen ach so neue Rechtslage zu beantragen - wo man dann entscheiden will ob man die Urteile des BSG anerkennen oder eben nicht anerkennen will.

So läuft das heute in unserem Rechtsstaat, unsere Behörden maßen sich inzwischen unverholen an über die Anwendung von Urteile der höchsten Rechtsinstanzen frei zu entscheiden.

Lass es dir diese Aussage der DRV ans Gericht mal auf der Zunge zergehen:
Es ist üblich, dass die Fachausschüsse der Rentenversicherungsträger zunächst die für sie ggf. einschlägigen BSG Urteile beraten, ob und ggf. in welchen Fällen diesen gefolgt oder eventuell auch nicht gefolgt wird.


Wo sitzen denn die Richter mit Ar..., die solch einem Treiben heute noch einen satten Riegel vorschieben, wo nur.

Der Richter den ich 2001 beim SG hatte, hätte das Verfahren sofort zum Nachteil der DRV eingestampft, da bin ich mir sicher.

Genauso verfährt die DRV mit allem anderen, ganz nach der Lust und Laune.


Grüße saurbier
 
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