Mutter Beimer
Elo-User*in
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Wir haben heute mit der Post die Aufforderung bekommen, bis spätestens am 19.09.2019 persönlich beim Jobcenter vorzusprechen.
Es soll sich um die Nebenkostenabrechnung von 2017 gehen.
Gedroht wir wie immer bei uns, mit ganzen oder teilweisen Entzug der Leistungen.
Gehört so etwas zu den Mitwirkungspflichten?
Ich frage mich, warum die SB nicht direkt schriftlich mitteilt, was mit der Nebenkostenabrechnung 2017 sein soll.
Wir haben gerade den WBA gestellt, deshalb kommt es uns sehr komisch vor.
Wir haben diese Abrechnung Ende 2018 per Einschreiben ans Jobcenter geschickt.
Laut dieser Abrechnung hatten wir ein geringes Guthaben im einstelligen Bereich.
Eine Antwort zu dieser Nebenkostenabrechnung haben wir nie erhalten.
Es soll sich um die Nebenkostenabrechnung von 2017 gehen.
Gedroht wir wie immer bei uns, mit ganzen oder teilweisen Entzug der Leistungen.
Gehört so etwas zu den Mitwirkungspflichten?
Ich frage mich, warum die SB nicht direkt schriftlich mitteilt, was mit der Nebenkostenabrechnung 2017 sein soll.
Wir haben gerade den WBA gestellt, deshalb kommt es uns sehr komisch vor.
Wir haben diese Abrechnung Ende 2018 per Einschreiben ans Jobcenter geschickt.
Laut dieser Abrechnung hatten wir ein geringes Guthaben im einstelligen Bereich.
Eine Antwort zu dieser Nebenkostenabrechnung haben wir nie erhalten.