Hallo,
ich habe im Februar Gehörlosengeld beantragt! Ich weiß das hat jetzt nichts mit SGB II zu tun habe jedoch eine Frage:
Bis heute werde ich vertröstet der medizinische Dienst und das Versrogungsamt melden sich bei mir, erst Untersuchung etc. Jedoch habe ich denen bereits alle Nachweise gesendet das an Taubheit grenzend seit Geburt blabla. Sie meinten mehrere Monate Bearbeitungszeit sind normal!
Ich habe mich aber auf SGB IX, §14 Zuständigkeitserklärung berufen.
Jedoch jetzt antworten die mir garnicht mehr.
Ist die Lange Wartzezeit rechtens oder hätte mir das direkt statt gebene werden müssen?
Wenn ich bedenke die haben ja alle ärztliche Nachweise!
Danke =)
ich habe im Februar Gehörlosengeld beantragt! Ich weiß das hat jetzt nichts mit SGB II zu tun habe jedoch eine Frage:
Bis heute werde ich vertröstet der medizinische Dienst und das Versrogungsamt melden sich bei mir, erst Untersuchung etc. Jedoch habe ich denen bereits alle Nachweise gesendet das an Taubheit grenzend seit Geburt blabla. Sie meinten mehrere Monate Bearbeitungszeit sind normal!
Ich habe mich aber auf SGB IX, §14 Zuständigkeitserklärung berufen.
Jedoch jetzt antworten die mir garnicht mehr.
Ist die Lange Wartzezeit rechtens oder hätte mir das direkt statt gebene werden müssen?
Wenn ich bedenke die haben ja alle ärztliche Nachweise!
Danke =)