Guten Tag
Ich beziehe seit 1.01.05 Alg II und wurde auch als BG mit meiner Mitbewohnerin berechnet.....ihr einkommen wurde seit dem erstantrag
mit 445.- angegeben und unser gesamtbedarf auf 1100.- errechnet
somit bekamen wir ca. 650.- euro an regelleistung, dubios nur, das meine Mitbewohnerin ebenfalls ca. 280 euro angerechnet bekam, da sie ein zu geringes Einkommen hat, dies wurde auch immer wieder so angeschrieben das meine Mitbewohnerin berücksichtigt wurde.
seit dem Folgeantrag vom 03.06 hat es dann aber geheissen, wir sind eine eheähnliche Beziehung und das Einkommen meiner Mitbewohnerin wurde auf 600.- euro angesetzt und nun bekommen wir nur noch 415.euro
regelleistung.
Ich habe dann Klage vor dem SG angestrebt, diese wurde aus angeblichem gemeinsamen Konto abgewiesen, obwohl dieses Konto lediglich ein Haushaltskonto ist, habe dann meinen Anwalt beauftragt vor dem Landes SG ( Stuttgart ) Beschwerde und Klage gegen eine eheäbez.
durchzuführen.
Nun wollte die ARGE sämtliche Gehaltsabrechnungen aus dem jahr 05 meiner Mitbewohnerin, diese haben wir gegen empfangsbestätigung auch zugeschickt, damit sie den Bedarf unabhängig einer Eheäbez errechnen kann, nun schickt mir die Mitarbeiterin der ARGE laufend ein Erinnerungsschreiben das die Gehaltabrechnung September 05 fehlt.
Ich habe mehrmals Widerspruch eingelegt, da der Sachverhalt der eheäbez. nicht geklärt ist und auch keine mitwirkungspflicht besteht, jetzt droht sie mit komplettentzug der Regelleistung.
Da mein Rechtsschutz nur die Klage und Anwaltskosten bei Klage übernimmt, nicht aber die Widerspruchsachen bitte ich hier mal um Hilfe
wie ich der Mitarbeiterin der ARGE verfahren kann.
M.f.G gerd
Ich beziehe seit 1.01.05 Alg II und wurde auch als BG mit meiner Mitbewohnerin berechnet.....ihr einkommen wurde seit dem erstantrag
mit 445.- angegeben und unser gesamtbedarf auf 1100.- errechnet
somit bekamen wir ca. 650.- euro an regelleistung, dubios nur, das meine Mitbewohnerin ebenfalls ca. 280 euro angerechnet bekam, da sie ein zu geringes Einkommen hat, dies wurde auch immer wieder so angeschrieben das meine Mitbewohnerin berücksichtigt wurde.
seit dem Folgeantrag vom 03.06 hat es dann aber geheissen, wir sind eine eheähnliche Beziehung und das Einkommen meiner Mitbewohnerin wurde auf 600.- euro angesetzt und nun bekommen wir nur noch 415.euro
regelleistung.
Ich habe dann Klage vor dem SG angestrebt, diese wurde aus angeblichem gemeinsamen Konto abgewiesen, obwohl dieses Konto lediglich ein Haushaltskonto ist, habe dann meinen Anwalt beauftragt vor dem Landes SG ( Stuttgart ) Beschwerde und Klage gegen eine eheäbez.
durchzuführen.
Nun wollte die ARGE sämtliche Gehaltsabrechnungen aus dem jahr 05 meiner Mitbewohnerin, diese haben wir gegen empfangsbestätigung auch zugeschickt, damit sie den Bedarf unabhängig einer Eheäbez errechnen kann, nun schickt mir die Mitarbeiterin der ARGE laufend ein Erinnerungsschreiben das die Gehaltabrechnung September 05 fehlt.
Ich habe mehrmals Widerspruch eingelegt, da der Sachverhalt der eheäbez. nicht geklärt ist und auch keine mitwirkungspflicht besteht, jetzt droht sie mit komplettentzug der Regelleistung.
Da mein Rechtsschutz nur die Klage und Anwaltskosten bei Klage übernimmt, nicht aber die Widerspruchsachen bitte ich hier mal um Hilfe
wie ich der Mitarbeiterin der ARGE verfahren kann.
M.f.G gerd