arbeitslos47533
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[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Tach auch,[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]erst hatte ich kein Glück, dann kam auch noch Pech dazu, ungefähr so komme ich vor, wenn ich mir meine aktuelle Situation ansehe. Im einzelnen:[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Ich habe längere Zeit in NL gearbeitet. Der Vertrag war befristet, läuft Ende März 2009 aus, ohne dass es der Kündigung bedurfte. Arbeitgeber war der Meinung, wenn er mich nur noch bis Ende März beschäftigt, könnte er auch ab Februar schon mal aufhören, mir mein Gehalt zu zahlen.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Naturgemäß bin ich anderer Meinung, AG gemahnt, nochmal gemahnt, mittlerweile liegt die Sache beim Anwalt in NL. Anhörung beim Gericht und wahrscheinlich nachfolgende Beauftragung des Gerichtsvollziehers wird nicht vor 1.4. passieren. Am 1.4. werde ich entweder einen neuen Job haben oder Alg2 beantragen müssen.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Für den Fall, dass ich Alg2 beantragen muss, mache ich mir folgenden Gedanken: wenn der Gerichtsvollzieher im Laufe des Monats April erfolgreich sein wird (wovon ich nach heutigem Stand der Dinge ausgehe), dann habe ich ja im April einen Zufluss an mehreren Gehältern, Urlaubsgeld und andere Zulagen, alles in allem ein ordentlicher Betrag.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Punkt 1: Ich gehe davon aus, dass ich diesen Zufluss der Alg2-Stelle melden muss. Was werden die davon halten? Zufluss von (relativ viel) Geld im April, deshalb eine Zeitlang kein Alg2, bis das Geld aufgebraucht ist? Oder zählt das vielleicht als Vermögen? Oder kann ich geltend machen, dass es ja nicht meine Schuld und Absicht war, dass der Arbeitgeber sich rechtswidrig verhalten und mein Gehalt nicht gezahlt hat?[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Punkt 2: Zur Überbrückung für die Zeit bis Ende April habe ich von einer Freundin einen Geldbetrag erhalten, den sie Ende April sofort zurückkriegen muss, wenn mein Gehalt und die sonstigen Zahlungen da sind. Ich werde darüber mit ihr noch eine Vereinbarung abschließen, damit das Ganze auch "offiziell" ist. Jemand eine Ahnung, ob das so in Ordnung ist und was in eine solche Vereinbarung rein muss?[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]So, das ist jetzt ziemlich viel für den Anfang, ich hoffe trotzdem auf zahlreiche Antworten. Vielen Dank schon mal.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]erst hatte ich kein Glück, dann kam auch noch Pech dazu, ungefähr so komme ich vor, wenn ich mir meine aktuelle Situation ansehe. Im einzelnen:[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Ich habe längere Zeit in NL gearbeitet. Der Vertrag war befristet, läuft Ende März 2009 aus, ohne dass es der Kündigung bedurfte. Arbeitgeber war der Meinung, wenn er mich nur noch bis Ende März beschäftigt, könnte er auch ab Februar schon mal aufhören, mir mein Gehalt zu zahlen.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Naturgemäß bin ich anderer Meinung, AG gemahnt, nochmal gemahnt, mittlerweile liegt die Sache beim Anwalt in NL. Anhörung beim Gericht und wahrscheinlich nachfolgende Beauftragung des Gerichtsvollziehers wird nicht vor 1.4. passieren. Am 1.4. werde ich entweder einen neuen Job haben oder Alg2 beantragen müssen.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Für den Fall, dass ich Alg2 beantragen muss, mache ich mir folgenden Gedanken: wenn der Gerichtsvollzieher im Laufe des Monats April erfolgreich sein wird (wovon ich nach heutigem Stand der Dinge ausgehe), dann habe ich ja im April einen Zufluss an mehreren Gehältern, Urlaubsgeld und andere Zulagen, alles in allem ein ordentlicher Betrag.[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Punkt 1: Ich gehe davon aus, dass ich diesen Zufluss der Alg2-Stelle melden muss. Was werden die davon halten? Zufluss von (relativ viel) Geld im April, deshalb eine Zeitlang kein Alg2, bis das Geld aufgebraucht ist? Oder zählt das vielleicht als Vermögen? Oder kann ich geltend machen, dass es ja nicht meine Schuld und Absicht war, dass der Arbeitgeber sich rechtswidrig verhalten und mein Gehalt nicht gezahlt hat?[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]Punkt 2: Zur Überbrückung für die Zeit bis Ende April habe ich von einer Freundin einen Geldbetrag erhalten, den sie Ende April sofort zurückkriegen muss, wenn mein Gehalt und die sonstigen Zahlungen da sind. Ich werde darüber mit ihr noch eine Vereinbarung abschließen, damit das Ganze auch "offiziell" ist. Jemand eine Ahnung, ob das so in Ordnung ist und was in eine solche Vereinbarung rein muss?[/FONT]
[FONT=Liberation Sans, sans-serif]So, das ist jetzt ziemlich viel für den Anfang, ich hoffe trotzdem auf zahlreiche Antworten. Vielen Dank schon mal.[/FONT]