GdB zu niedrig; Einspruch. Wie geht es weiter?

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TheCube

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Hallo liebes Forum,

ich beziehe jetzt seit 16 Monaten volle EM-Rente (befristet auf 2 Jahre); nächstes Jahr wird erneut geprüft.
In der Zwischenzeit habe ich einen Antrag auf die Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt und vor 2 Wochen kam der Brief des Versorgungsamtes, bei dem mir ein GdB 40 zuerkannt worden ist.
Das ist in meinen Augen zu niedrig.

Mit meinen Ärzten habe ich bislang nur telefonisch kurz gesprochen (sie sagten mir beide der GdB ist ihres Erachtens völlig unangemessen) und mir Termine für das weitere Vorgehen ausgemacht (falls ich die überhaupt brauche?); als erstes habe ich natürlich gleich Widerspruch (Einschreiben) eingelegt, doch eine ausführliche Begründung steht noch aus.

Ich wollte fragen wie ich jetzt vorgehen soll. Muss ich begründen, warum es unangemessen ist, oder schreibt das Versorgungsamt die Ärzte erneut an?
Geht´s da um erneutes Ausfüllen von Formularen? Gutachten?

Sorry, falls die Frage dämlich ist, aber mir ist der genaue Weitergang unklar.

Und wenn ich selbst schreibe, auf was muss ich achten?

Vielen Dank schon mal für Tipps und Hilfe :dank:
TheCube
 
Ich wollte fragen wie ich jetzt vorgehen soll. Muss ich begründen, warum es unangemessen ist...

Tja, das mußt Du nicht unbedingt. Die Behörden haben eine Widerspruchsstelle, die sich dann die Akte nochmal vornimmt u. prüft.

Aber ich würde begründen.

Die Ärzte werden wahrscheinlich kaum etwas anderes schreiben (können) als schon zuvor.
 
Bei einem GdB spielt eine Rente keine Rolle, andersrum genauso nicht.

Natürlich solltest du das gut begründen, beim Versorgungsamt sind die Einschränkungen die man hat mehr wert als die reine gesicherte Diagnose, die Ärtzte teilen oftmals nur die Diagnosen mit aber nicht Detailiert die Einschränkungen die man durch die Krankheit hat.

Deswegen kommen auch immer unterschiedliche GdB `s bei ein un der gleichen Krankheit zustande, weil man eben nicht rein nach der Diagnose geht, der eine kann das noch erhält einen niedrigen GdB der andere mit der gleichen Krankheit kann das nicht mehr und schildert das Detailiert dem Versorgungsamt und kriegt einen höheren GdB .

Erhälst du aufstockende Hilfe durch das JC oder Sozialamt?
Falls ja hol dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und geh zum Anwalt er schreibt dir die Begründung.

Meine Begründung/Einschränkungen beim Antrag schon, waren damals mehrere Din A4 Seiten, natürlich müssen die Einschränkungen die man beschreibt auch zur gestellten Diagnose passen.
 
Ich habe mir als erstes die Unterlagen angefordert , um festzustellen was berücksichtigt wurde und was nicht .Da stand unter anderem auch was wie viel gewertet wurde .
Mit Zusendung der Unterlagen hat man mir eine Monatsfrist eingeräumt den Widerspruch zu begründen . Folgt man dem Widerspruch , kann man mit einem Änderungs und Abhilfebescheid deinen Forderungen nachkommen .
Folgt man ihm nicht wird die Akte zur Entscheidung wohl an die übergeordnete Stelle geleitet .
 
Hallo TheCube,

ich beziehe jetzt seit 16 Monaten volle EM-Rente (befristet auf 2 Jahre);
nächstes Jahr wird erneut geprüft.

dazu wurde dir schon geschrieben, eine EM-Rente und die Gründe dafür haben für einen GdB keine Bedeutung, beim Versorgungsamt geht es nicht um deine Erwerbsfähigkeit, sondern um die täglichen (sehr belastenden) Einschränkungen /Abweichungen in deiner gesamten Lebensgestaltung im Vergleich zu gesunden Menschen in deinem Alter /deiner Altersgruppe.

In der Zwischenzeit habe ich einen Antrag auf die Feststellung einer
Schwerbehinderung gestellt und vor 2 Wochen kam der Brief des Versorgungsamtes,
bei dem mir ein GdB 40 zuerkannt worden ist.
Das ist in meinen Augen zu niedrig.

Das kann man so nicht beurteilen, wenn man deine Beeinträchtigungen nicht kennt, die dich täglich im leben einschränken, es ist unerheblich aus welchen konkreten Krankheiten sie sich ergeben, das bedeutet auch gleiche Auswirkungen aus verschiedenen Diagnosen bewirken keinen höheren (Einzel) GdB dafür ...
Im Erstantrag direkt GdB 40 ist gar nicht so wenig, es kommt eben darauf an was anerkannt wurde und was nicht.

Dazu solltest du noch die Unterlagen einfordern, die Grundlage für diese Entscheidung waren (es sei denn es waren nur Arztberichte die du selbst mit eingereicht hattest) und vor Allem auch die Versorgungsärztliche Stellungnahme, das hättest du direkt in den fristwahrenden Widerspruch mit rein schreiben können /sollen manchmal ist zu viel Eile nicht gut wenn man erst hinterher nachfragt wie man es hätte machen sollen.

Mach das bitte nun nachträglich aber auch schriftlich und nachweislich, sonst wird man das gerne ignorieren wollen, deine Begründung kündigst du selbst an nach Erhalt und Prüfung der notwendigen Unterlagen "bald oder zeitnah" zu liefern. :wink:

Man muss keine feste Termin-Zusage dafür machen und man braucht auch die Vorgabe de Amtes dafür nicht einzuhalten, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, die üben nur gerne schon wieder Druck aus damit, man kann solche Termine aber jederzeit verlängern lassen, weil man sich z.B. noch von einem Anwalt beraten lassen will.

Mit meinen Ärzten habe ich bislang nur telefonisch kurz gesprochen (sie sagten mir beide der GdB ist ihres Erachtens völlig unangemessen) und mir Termine für das weitere Vorgehen ausgemacht (falls ich die überhaupt brauche?); als erstes
habe ich natürlich gleich Widerspruch (Einschreiben) eingelegt, doch eine
ausführliche Begründung steht noch aus.

Ohne nähere Kenntnis deiner konkreten Einschränkungen im Alltag (ich meine nicht deine Krankheitsliste, die ist dafür nur nebenbei erforderlich, wie es dir auch schon geschrieben wurde) kann man hier nicht versuchen zu "vermuten", ob deine Ärzte da richtig liegen oder nicht, die sind auch nicht täglich von Morgens bis Abends mit dir zusammen und urteilen nur nach ihren Befunden ...

Die sagen aber nicht viel dazu aus wie du selbst im Alltag damit umgehst und klar kommst oder eben nicht und das solltest du auch für den Widerspruch mal mit verständlichen Worten aufschreiben, die SB sind auch keine Ärzte und können nur mit den Diagnosen nicht viel anfangen.
Jeder Mensch geht auch anders mit bestimmten Krankheiten und Einschränkungen um, wie das genau bei dir ist musst du mal aufschreiben für das Versorgungsamt, das kann durchaus nützlich sein und schaden kann es zumindest nicht ...

Für einen Bekannten (den ich recht gut kenne) habe ich das mal geschrieben (wir nennen das einen "Jammerlappen" :wink:), weil man ihm das Merkzeichen G nicht bewilligen wollte. Habe dann erklärt, dass er (aus seiner Sicht natürlich geschrieben) bereits seit Jahren im Erdgeschoß des eigenen Hauses schläft auf der Wohnzimmercouch, weil er die kleine Treppe zum ehelichen Schlafzimmer in der ersten Etage nicht mehr bewältigen kann.

Er könne seiner Frau auch nicht mehr viel im Haushalt helfen, weil er viele Dinge (Aufzählung von Wäschewaschen bis Boden kehren) vor Schmerzen nicht mehr wie früher erledigen könne oder die Arbeiten nach sehr kurzer Zeit (Zeitangaben in Minuten) abbrechen müsse um sich hin zu legen und auszuruhen usw.

Das sind Dinge die so in keinem Arztbericht stehen und die man in allen Einzelheiten sicher auch nicht mit seinen Ärzten bespricht ... im Widerspruch wurde ihm dann das Merkzeichen anerkannt, es ging auch um (eingeschränkte) Freizeitgestaltung mit Frau und Kindern ... ein wenig (real bleiben bitte) Fantasie gehört schon dazu solche "Knackpunkte" leicht verständlich rüber zu bringen.

Von irgendwelchen Schamgefühlen muss man sich da schnell verabschieden können und jeder Mensch "leidet" eben anders unter den gleichen Krankheiten und Einschränkungen.
Mit dem was die Rentenkasse interessieren würde hat das wenig zu tun, denen sollte man das besser nicht genau so liefern, jedenfalls nicht wenn es um private Lebensgestaltung geht. :icon_evil:

Ich wollte fragen wie ich jetzt vorgehen soll. Muss ich begründen, warum
es unangemessen ist, oder schreibt das Versorgungsamt die Ärzte erneut an?
Geht´s da um erneutes Ausfüllen von Formularen? Gutachten?

Eine Begründung unter Verwendung der Versorgungsärztlichen Stellungnahme und Vergleich deiner Einschränkungen mit denen der Liste der "Anhaltspunkte" ist nicht verkehrt, es genügt nicht ganz von "Unangemessenheit" zu schreiben ohne zu begründen warum das unangemessen beurteilt wurde ...

Für meinen Partner habe ich sogar mal den relevanten Teil kopiert und mit beigefügt, als man seine Schlafapnoe "unterbewertet" hatte als leicht, es ist bereits eine schwere Form wenn man nächtlich mit einem CPAP-Gerät beatmet wird und bringt weitere Belastungen mit sich (wenn auch nur Nachts) ... schon wenn er mal "Nachts raus muss" darf er nicht vergessen, wenigstens die Maske vorher abzusetzen ...

Dafür ist generell ein höherer GdB anzusetzen und damit musste der ganze GdB auf die Schwerbehinderung angehoben werden ... nicht immer sind die Fehler so eindeutig ... :icon_evil:

Denn Vieles liegt auch im "Ermessen" des SB und wenn der das so entschieden hat muss der das nicht unbedingt anders entscheiden (wollen) nur weil man selbst das als "unangemessen" betrachtet ... so "kann" ab Einzel-GdB 20 ein Gesamt-GdB erhöht werden, "muss" aber der SB nicht machen wenn er das anders sieht ...

Ab GdB 30 (für die Einzeleinschränkung bei mehreren Problemen) MUSS er aber den Gesamt-GdB erhöhen ... jedenfalls wenn das noch möglich wäre denn mehr als GdB 100 gibt es nicht ... dann nützen auch weitere zusätzliche Behinderungen NIX mehr ...

So wurde mein Gesamt-GdB durch die psychischen Probleme nicht von 40 auf 50 erhöht, weil man das für eine "leichte psychische Störung" hält (beim Versorgungsamt mit GdB 20 bewertet), weswegen ich nun auf Dauer voll EM-berentet bin ...

Ich habe inzwischen aufgegeben, was soll ich als EM-Vollrentnerin noch mit diesem Ausweis, nicht mal der Behinderten-Pauschbetrag nützt uns was, da wir auf unsere Renten keine Steuern zahlen brauchen ...

Und wenn ich selbst schreibe, auf was muss ich achten?

Das solltest du sogar besser selbst schreiben wie oben beschrieben, auch ein Anwalt kennt deinen persönlichen Alltag nicht so genau wie du selber ... einen GdB gibt es nicht auf die Krankheiten sondern auf die Einschränkungen die dich dadurch am normalen Leben hindern ...

Du kannst auch später einen Verschlimmerungs-Antrag stellen und die Sache jetzt (spätestens nach dem Widerspruch ) ruhen lassen, denn eine jahrelange Klage wird sich eher nicht lohnen dafür ... kommt natürlich darauf an was du dir von mehr GdB überhaupt erwarten würdest ...

MfG Doppeloma
 
Hallo,

danke nochmals für die Antworten, insbesondere an Doppeloma für die ausführliche Beratung.
Ich bin etwas zurückhaltend meine Diagnosen zu nennen; es macht mich unfassbar traurig, aber ich muss mich ja eh dazu äußern, weil ich ja den Widerspruch begründen muss.

Es wird länger, aber ich hoffe, ihr lest es euch trotzdem durch.

Ich bin Anfang 20 an einem angeborenen Herzfehler operiert worden.
Die OP ging gut, aber danach gab es Komplikationen. Ich bin zweimal nachts beinahe gestorben; beim zweiten Mal war ich mit einem Fuß schon im Grab, bin aber zurückgeholt worden und man konnte mich mit einer Not-OP retten (Herzbeuteltamponade).
Seitdem, beides Mal passierte es im Schlaf, habe ich eine schwere Insomnie entwickelt, die therapieresistent ist.
Mittlerweile ist die Diagnose PTBS, sowie schwere Insomnie. Insomnie wird aber gar nicht auf der von euch verlinkten Liste erwähnt?

Seit 14 Jahren quäle ich mich durchs Leben.
Musste die Uni aufgeben, obwohl ich kurz vorm Abschluss stand, hab mehrere Jahre einfach nur zuhause verbracht, weil es mir so schlecht ging.
Es folgte der klassische soziale Abstieg, den ihr vielleicht auch kennt.

Dann hab ich mich mit 28 Jahren zu einer Ausbildung gezwungen und 2 Jahre gearbeitet; aufgrund des permanenten Schlafmangels war ich aber ständig übermüdet und mein Immunsystem am Boden, sodass ich laufend krank war, was mir mein Arbeitgeber mit Kündigung quittierte :(
Um in der Gesellschaft irgendwie zu funktionieren, habe ich Schlaftabletten genommen (legal, immer von der Institutsambulanz verordnet bekommen) und war 8 Jahre abhängig von mehreren Sorten.

Ich habe mich 2013 in die Langzeitkrankschreibung begeben, die in Aussteuerung und befristeter Berentung mündete. In dieser Zeit habe ich freiwillig einen Tablettenentzug gemacht; die Tabletten haben eh schon lange nicht mehr geholfen.
Ich bin clean, aber rückfallgefährdet.
Ich habe mir alle erdenkliche Hilfe geholt, die es gab; jetzt habe ich auf freiwilliger Basis einen Betreuer im ambulanten betreuten Wohnen, der mich unterstützt und meine Tabletten verwaltet.
Einmal die Woche darf ich nach ärztl. Absprache ein Schlafmittel nehmen, um wenigstens eine Nacht 6-7 Std. Schlaf zu kriegen.

Seit Jahren gestalten sich die Nächte so: Ich liege 5,6 Stunden wach bis ins Morgengrauen; um 3-4 Uhr schlafe ich dann endlich vor Erschöpfung völlig gequält ein und wache nach 3 bis spät. 4 Stunden wieder auf.
Kann dann auch nicht mehr einschlafen, bin aber völlig gerädert. Schwanke übermüdet durch die Gegend, habe starke Kreislaufprobleme, bin ständig am zittern / frieren oder schwitzen.

Mein Schlaf-Wach-Rhythmus ist völlig zusammengebrochen. Belege dazu existieren aus 2 Schlaflaboraufenthalten. Tiefschlaf existiert nicht mehr, Traumschlaf pathologisch verringert, ansonsten nur Schlaf im ersten Schlafstadium (dösen) und ab und zu Schlafstadium 2. Alle 2-3 Minuten schickt das Gehirn eine Wachwelle, die mich aus dem Schlafzustand rausholt ins Wache. Das ist hochgradig ungesund und schlimm noch dazu. Ich dachte schon ich bilde mir das ein - niemand wollte mir glauben, als ich monatelang schilderte nicht schlafen zu können. Deshalb hab ich auf das Schlaflabor gedrängt und es mittlerweile amtlich. Das hat mich zumindest emotional entlastet. Ich habe mich nicht ernst genommen gefühlt.

Die Schlaflosigkeit schlägt mir auf den Magen. Der arbeitet nicht mehr richtig. Ich kann nur happenweise kleine belegte Brote essen, alles andere kann nicht verdaut werden. Ein warmes Essen habe ich Monate nicht mehr gegessen, es liegt mir Stunden im Magen und dann muss ich starke Medikamente nehmen, die die Magenentleerung beschleunigen. Mehrmals in der Woche klappt auch ein Brot nicht mehr und ich muss zu den Medikamenten greifen.

Ich habe eine kaputte Wirbelsäule; Knochenausfransungen drücken mir ins Rückenmark und verursachen Lähmungen, Taubheit, Schmerzen und Missempfindungen. Das hat mir das Versorgungsamt anerkannt.
Alle oben genannten Probleme mit Schlaf und Co hat es unter dem Punkt "seelische Leiden" zusammengefasst und mir insgesamt 40% zuerkannt.
Mehr nicht.


Seit 8 Monaten habe ich Migräne bekommen und bin 4 Tage im Monat bettlägerig. Schwindel, Übelkeit, extreme Licht- und Reizempfindlichkeit und natürlich Kopfweh. Eine Behandlung mit Triptanen und Analgetika schlägt nur teilweise an; die Übelkeit und der Kopfschmerz wird nur mit Triptan besser, aber davn wird mir wahnsinnig schwindelig, sodass ich nur liegen kann und warten muss bis es vorüber geht.
Das hatte ich nicht angegeben beim Versorgungsamt. Ich überlege es dies nachzuholen.

Ich möchte betonen, dass ist nur ein kleiner Teil meiner Beschwerden, Ich habe noch mehr körperl. Probleme und Krankheiten, aber die hier scheinen mir am schlimmsten von der Beeinträchtigung und wie ihr schriebt - es addiert sich nicht, auch wenn die Liste noch so lang ist..

Die Schlaflosigkeit ist manchmal so schlimm, dass ich das Haus nicht verlassen kann. Ich bin so schwer erschöpft, dass ich nur in der Wohnung bleiben kann.
Manchmal kann ich nicht einen einzigen Termin am Tag wahrnehmen, auch wenn ich mich vorher ausgeruht habe.Mein Körper ist entkräftet, meine Beine sind wackelig und ich habe keine Kraft.

Zu meiner Wohnung unterm Dach sind es 52 Stufen. Alleine das hindert mich manchmal daran rauszugehen, weil ich weiß, ich komm die kaum wieder hoch.
Mein Sozialleben ist so gut wie zusammengebrochen; ich habe kaum noch Freunde. Krankheit macht einsam. Ich kämpfe mit depressiven Schüben und Anwandlungen von Verzweiflung.

Sport ist völlig ausgeschlossen, ich bin zu schwach. Wenn ich etwas spaziere, bekomme ich Kopfweh und Schwindel. Die Idee vieler Ärzte, dass ich mich körperlich betätigen soll (um abends müder zu sein) greift nicht; wenn ich das ausprobiere, dann ist mein Körper den ganzen Tag über übererregt und abends kann ich erst recht nicht einschlafen, weil alles in mir rast.
Ich kämpfe mit psychogenem Herzrasen, das mit Betablocker bei Bedarf behandelt wird.

Abends bin ich manchmal so müde, dass mir mein ganzer Körper schmerzt - vor Übermüdung sozusagen.Und trotzdem quäle ich mich Stundenlang schlaflos, ehe ich im Morgengrauen mal etwas Schlaf finde. Der Schlaf ist flach und oberflächlich und jede zweite Nacht träume ich davon, dass mir nachts etwas zustößt oder es lauert Gefahr in meinen Träumen. Ich träume immer wieder mein Trauma, dass es nachts nicht sicher ist im Leben.
Ich habe viele Alpträume und schrecke panisch daraus hoch. Kann mich nur beruhigen, indem ich überall Licht anmache und Radio anstelle. Es ist verkappte Todesangst.

Die psychische Komponente wurde mit 7 Jahren Psychotherapie und Psychoanalyse versucht zu behandeln; danach folgte Traumatherapie in einer psychosomat. Klinik. Alles erfolglos. Ich kam aus der Klinik raus und war schlaftablettenabhängig.
Selbstverständlich hat man auch mit Psychopharmaka versucht mir zu helfen, aber nichts hat richtig angeschlagen. Dieses vermaledeite Trauma, dass mir nachts der Tod droht, hat derart an Eigendynamik gewonnen, dass man es - wie es scheint - nicht mehr stoppen kann.
Ich habe all mein Geld immer zur Seite gelegt, um mir auch alternative Therapien zu leisten; z.B. eine teuere Hypnosetherapie, Heilpraktikerbesuche, Akupunktur etc.
Nichts schlug an.

Ja, und jetzt sitze ich hier, mit Mitte 30, bin völlig aus dem normalen Leben herauskatapultiert worden und denke, dass ein GdB von 40 der Schwere meiner Alltagseinschränkungen nicht gerecht wird. Mein Betreuer meint mind. 60%, und das sehen auch die anderen Ärzte so.

Was meint ihr?
Ich frage hier nicht nach Masterplänen oder sowas, das gibt´s eh nicht; vielleicht sollte ich genau das, was ich mir hier von der Seele geschrieben habe, dem Versorgungsamt so schreiben?
Der GdB ist mir moralisch wichtig. Falls ich je wieder mit der AfA zu tun haben werde, möchte ich unterstreichen können, dass ich schwer beeinträchtigt bin.
Um Steuern oder so geht es mir nicht.

Grüße und danke für die Geduld
TheCube
 
Schreib mal so ein bis zwei Wochen ein Tagebuch deiner taeglichen Beeinträchtigungen, das hilft bei der Begründung, damit man nichts vergisst.
 
Danke für den Tipp.
Ich habe allerdings eine Frist zum 22.12. gesetzt bekommen mich ausführlich zu erklären / weitere Atteste nachzureichen.
Kann ich um Aufschub bitten? Wisst ihr, ob da was geht?

Dann könnte ich nachträglich auch um Akteneinsicht bitten, mit welcher Begründung der GdB von 40 zustande kam (?)

Ich war leider, wie ihr es geschrieben habt, unkoordiniert und unsortiert und hätte das viel eher machen müssen. :icon_rolleyes:
Aber es geht mir teilweise so schlecht, ich hab oft keine Kraft und vor allem ist das mental sehr anstrengend und passende Formulierungen wollen ja auch wohl überlegt sein.

Und nochwas an konkreter Frage
: Die Migräne geltend machen? Oder abwarten? eine Bekannte riet mir, lieber ab und an einen Verschlechterungsantrag zu stellen; sie hat die Erfahrung gemacht, dass das bei ihr besser ging als gleich auf einen hohen GdB zu bestehen?
Und was ist mit Krankheiten (Insomnie), die sich überhaupt nicht im Katalog befinden und die ich trotzdem habe? Es ist ein Witz für mich, dass es das da gar nicht gibt. Es macht mir mein Leben zur Qual. :(


Über Tipps, Ideen und Zuspruch freue ich mich und wünsche euch einen schönen dritten Advent.

TheCube
 
Hallo,

ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir vielleicht bezüglich meiner Fragen weiterhelfen könnt / würdet?
Ich habe sie durch Unterstreichen im letzten post hervorgehoben.

Das wäre sehr nett.
Mir rennt leider die Zeit davon.
Danke :dank::smile:

Gruss TheCube
 
Man ist nur verpflichtet fristwahrend Widerspruch einzulegen. Für die Begründung kann man sich Zeit lassen. Man kann auch immer Fristverlängerung beantragen.
 
Hallo,

ich wollte euch kurz mitteilen, dass mir auf den Widerspruch hin der GdB auf 50% gesetzt wurde (also 10 mehr).
Das ist für den Anfang okay, da aber jetzt bereits weitere Erkrankungen hinzugekommen sind, die mich zusätzlich einschränken, werde ich irgendwann einen Verschlechterungsantrag stellen.

Zwei Fragen:
Kann mir jemand sagen, ob ich mit diesem GdB evtl. Zusatzgelder bei meiner Sozialhilfe beantragen kann? (ich beziehe eine sehr kleine EM-Rente und aufgestockt wird durch das Sozialamt mit Hilfe zum Lebensunterhalt auf die aktuellen 404€).

Ich habe drei Mal schriftlich beim Versorgungsamt angegeben, dass ich umgezogen bin und mir wird immer noch die Korrespondenz zu meiner alten Adresse geschickt. Hilfe ! :icon_evil:So oft kann man mich doch gar nicht ignorieren?!?!!
Was könnte ich tun? Hilft anrufen eher als Schriftverkehr?

Danke und kollegiale Grüße an die Beratenden hier für eure tolle Arbeit (berate selbst ehrenamtlich im INet)
The Cube
 
Zusätze gibt es ggf. dann wenn Du Merkzeichen im Behinderten Ausweis hast.
Sonst nur höherer Steuerfreibetrag und vegünstigungen bei Eintrittskarten.
Aber ab 50 ja immerhin anerkannt als Schwerbehindert.
 
Leides du auch unter Schlafwandeln und dadurch verursachten Stürzen? Vielleicht kann man daraus was mit dem geeigneten Arzt machen.
Ich bin vor 8 Wochen gewandelt und habe mir derart den Knöchel verletzt, dass ich kaum noch laufen kann.
 
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