GDB Verschlechterungsantrag gestellt. Versorgungsamt setzt alten GDB runter.

Leser in diesem Thema...

faalk

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
18 Dez 2014
Beiträge
1.781
Bewertungen
2.314
Ich habe seit ca. 5 Jahren einen GDB von 30. Eine Befristung steht auf dem Schreiben von Damals nichts. Da seit dem weitere Gesundheitliche Probleme dazu gekommen sind, habe ich einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt gestellt. Nach drei Monaten Heute die Antwort. "Ihr GDB beträgt (ab Antragsstellung) 20."
ist es möglich, trotz Verschlechterung des Gesundheitszustandes einfach den GDB herunterzusetzen?
Im Internet habe ich folgendes gefunden, leider ohne Quelle, Paragrafen o.ä.

"Die Feststellung des GdB kann geändert werden. Dies ist möglich durch Antrag des Schwerbehinderten oder aber von Amts wegen durch die Behörde.
Vom Schwerbehinderten kann jederzeit ein Änderungsantrag oder Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Dann wird ein Änderungsverfahren durchgeführt. Die Versorgungsbehörde muss prüfen, ob sich der Gesundheitszustand und seine funktionellen Auswirkungen verändert haben. Das Ergebnis eines Änderungsverfahrens darf nicht zur Folge haben, dass der bislang festgestellte GdB unterschritten wird, wohl aber können die Einzel-GdB abgeändert werden."
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Du kannst fristwahrend Widerspruch einlegen und für die Begründung die Unterlagen anfordern, die zur Herunterstufung geführt haben. Mit den Unterlagen kannst du dich bei dem VdK beispielsweise beraten lassen. Aber es gibt auch andere Organisationen.
 

AndreasB

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Mai 2015
Beiträge
693
Bewertungen
386
Liegt definitiv daran, dass Deine Ärzte dem Versorgungsamt andere Auskünfte gegeben habe als das erste Mal.

Nicht zwangsläufig. Es gibt nun einmal gesundheitliche Einschränkungen, die als "alterstypisch" angesehen werden. Wenn der GDB vor allem auf derartigen gesundheitlichen Einschränkungen beruht, dann ist es unvermeidlich, dass es mit zunehmenden Alter schwieriger wird, darauf einen GdB zu bekommen. Mitunter wird im Laufe der Zeit auch für einige Erkrankungen der Schweregrad beim GdB geändert, so etwas ist in der Vergangenheit z.B. bei Diabetis geschehen.

Meines Wissens kann auch im Zuge eines "Verschlimmerungsantrages" der GdB herab gesetzt werden. Falls ich hier falsch liege, bitte ich um Korrektur, aber ich konnte trotz Suche keine gesetzlichen Bestimmungen dazu finden.
 

Goldfield

Super-Moderation
Mitglied seit
29 Jul 2012
Beiträge
707
Bewertungen
583
Es ist nicht unüblich das bei einem Veränderungsantrag auch ein GdB runtergestuft wird, auch bei unbefristeten oder ein Merkzeichen genommen wird, man sagt ja nicht umsonst man sollte sich genau überlegen einen Veränderungsantrag zu stellen oder nicht doch mit dem GdB wo man schon hat zufrieden zu sein, sollte man sich für einen Veränderungsantrag entscheiden, rate ich immer dazu vorbereitet zu sein, das heißt mit allen Ärtzten reden ob die zu 100 % hinter dem Antrag stehen, notfalls bis vors Gericht mitziehen und alle Facharzt/Krankenhausberichte selbst gelesen und in Kopie dem Antrag direkt mit beifügen, natürlich den sogenannten Jammerlappen nicht vergessen, samt einer Medikamentenliste besonders wenn man sogenannte BTM Medikamente nehmen muss, da geh ich immer zur Apotheke und lass mir einen Ausdruck geben.

Wichtig ist das die gesicherten Diagnosen von einem Facharzt gestellt wurden, den Hausärtzten wird oftmals nicht alles abgenommen sagte mir eine SB mal selbst, die Betonung liegt auch auf Gesicherte Diagnosen, wenn dort steht vermutl., könnte oder ähnliches wird das nicht als Gesicherte Diagnose Aktzeptiert und somit nicht Bewertet.

Hast du denn vorher mit deinen Ärtzten über dein Vorhaben geredet?
Kenne Ärtzte die mögen das gar nicht wenn man einen GdB oder Rentenantrag ohne Absprache stellt, auch wenn man es natürlich darf.
Ich bin so immer Erfolgreich vorgegangen, hab mit allen Ärtzten geredet, dazu lasse ich mir immer Kopien der Berichte/Befunde geben, Ausdruck meiner Medikamente von der Apotheke, hab mir 14 Tage Tägl.in Stichworten die Einschränkungen wo ich habe aufgeschrieben, daraus zum Schluss einen sogenannten Jammerlappen geschrieben.

Würde das dem Versorgungsamt schreiben, so erhälst du einsicht wie der GdB von 20 zustande kam bzw.wieso runtergestuft und was deine Ärtzte denen mitteilten:
Name
Anschrift
Versorgungsamt
Anschrift
Ort, den Datum
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum)
Aktenzeichen: ________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
infolge meines Antrags auf Feststellung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB vom (Datum), haben Sie am (Datum) oben genannten Bescheid erlassen. Darin lehnen Sie meinen Antrag ab bzw.haben Sie meinen GdB von 30 auf 20 runtergestuft. Mit dieser Entscheidung bin ich jedoch nicht einverstanden.
Mein Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Gleichzeitig beantrage ich hiermit Akteneinsicht. Bitte schicken Sie mir Kopien von sämtlichen Arztberichten und medizinischen Unterlagen, die Sie für Ihre Entscheidung herangezogen haben, zu. Insbesondere bitte ich um die Zusendung der abschließenden Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes. Nach Erhalt der angeforderten Unterlagen geht Ihnen die Begründung meines Widerspruchs gesondert zu.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
 

Hartzeola

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Aug 2011
Beiträge
10.201
Bewertungen
3.449
Meines Wissens kann auch im Zuge eines "Verschlimmerungsantrages" der GdB herab gesetzt werden. Falls ich hier falsch liege, bitte ich um Korrektur, aber ich konnte trotz Suche keine gesetzlichen Bestimmungen dazu finden.

Nee, Du liegst nicht falsch. Das einzige Kriterium für die Festellung eines "neuen" Behinderungsgrades ist und bleibt sowieso das, was die Ärzte schreiben, direkt beim Amt für Soziales wird ja niemand begutachtet. Natürlich kann der dortige Beamte etwas als "alterstypisch" ansehen, was wiederum heißt, das die Ärzte nichts Neues geschrieben haben...

Wie ein (oder ein anderer) Beamte das Ganze bewertet, bleibt ihm selbst vorerst überlassen, der ist ja lediglich nur ein Mensch. Dafür gibt es Widersruchsrecht.
 

AndreasB

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Mai 2015
Beiträge
693
Bewertungen
386
Das einzige Kriterium für die Festellung eines "neuen" Behinderungsgrades ist und bleibt sowieso das, was die Ärzte schreiben, direkt beim Amt für Soziales wird ja niemand begutachtet.

Das ist so nicht in jedem Fall korrekt. Ich habe im Rahmen meines eigenen Verschlechterungsantrages um eine persönliche Begutachtung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes gebeten. Diese fand auch statt und ich habe seitdem einen unbefristeten GdB von 50. Ohne diese Begutachtung wollte man mir nach Aktenlage lediglich einen GdB von 30 zuerkennen.
 

Hartzeola

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Aug 2011
Beiträge
10.201
Bewertungen
3.449
Das ist so nicht in jedem Fall korrekt. Ich habe im Rahmen meines eigenen Verschlechterungsantrages um eine persönliche Begutachtung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes gebeten. Diese fand auch statt und ich habe seitdem einen unbefristeten GdB von 50. Ohne diese Begutachtung wollte man mir nach Aktenlage lediglich einen GdB von 30 zuerkennen.

Beim TE war es anders. In seinem Fall lag alles kompllett daran , was seine Ärzte geschrieben haben.

Da seit dem weitere Gesundheitliche Probleme dazu gekommen sind, habe ich einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt gestellt. Nach drei Monaten Heute die Antwort. "Ihr GDB beträgt (ab Antragsstellung) 20."
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Die Idee im Rahmen des Widerspruchs auf einer persönlichen Begutachtung zu bestehen, ist gar nicht schlecht (AndreasB). Bei uns in Münster sitzen nämlich gar keine Ärzte.
 
Oben Unten