GdB nach Unfall auch nach Jahr(zehnten) noch durchsetzbar?

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HexiMeckie

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Hallo,

da ich seit einiger Zeit hier fleißig im Forum lese (eigentlich im arbeitslosen Bereich), habe ich endlich nach fast 20 Jahren den Mut gefasst, mich um den GdB zu kümmern.

Ich erzähle mal kurz, was genau ich damit meine:
1998 hatte ich als Mitfahrer einen schweren Autounfall. Damals war ich grade Anfang 20 (dies nur als Hinweis, warum ich mich nicht damals schon darum gekümmert hatte).
Von den körperlichen Beschwerden mal ab, hatte ich auch enorm psychisch mit der ganzen Sache zu kämpfen (sichtbare große Narben als "junges Mädel", Bewegungseinschränkungen etc.)

Kurz, ich wollte damals einfach nichts mehr davon hören und es ging mir dann ja irgendwann einigermaßen gut....

In dem Arztbericht von 1998 an die Versicherung steht:

Ist unter Berücksichtigung der Berufstätigkeit des Verletzten mit einer in Prozenten meßbaren praktisch sich auswirkenden unfallbedingten dauernden Arbeitsbehinderung zu rechnen?

Antwort "ja"

In meinem Beruf mindestens 10% höchstens 20-30%
auf dem allgem. Arbeitsmarkt mindestens 20% höchstens 30%

So wurde der Brief damals ausgefüllt. Habe ich auch immer noch hier liegen, mich aber nie um Feststellung des GdB gekümmert.

1. Wollte ich nichts mehr von dem Unfall und seinen Folgen hören
2. Dachte ich mir damals, dass selbst 30% in jungen Jahren eher nachteilig für die Jobsuche wären..

Egal, mittlerweile sind viele Jahre ins Land gezogen und meine damaligen "Wehwechen" sind jetzt richtige Leiden. Außerdem habe ich mittlerweile auch Depressionen.

Nur durch das Lesen hier im Forum bekomme ich mittlerweile für mich selbst das Gefühl, dass ich mich jetzt wirklich mal darum kümmern sollte (und wenn es nur dafür gut ist, dass das Amt mich nicht überall "rein drangsalieren" kann).

Meine Fragen sind hier jetzt:

1. Ist der damals angesetzte Arztbericht denn noch verwertbar? Soll ich den mitschicken, wenn ich den Antrag stelle?

2. Muss oder sollte ich der AfA mitteilen, dass ich so einen Antrag gestellt habe? Oder geht die das erst was an, wenn ein Bescheid vorliegt?

3. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten? Ich bin da leider wirklich Neuling drin und möchte nichts falsch machen!

Vielen Dank für Eure Hilfe !

LG HexiMeckie
 

doppelhexe

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ein GDB bezieht sich auf einschränkungen, die JETZT bestehen, unabhängig vom grund und wie lange das her ist.

du müsstest als einen "jammerlappen" erstellen, mit allen einschränkungen, die du JETZT hast.

das ganze mit aussagekräftigen arztberichten "garnieren" und ab dafür...

du "kannst" natürlich den schrieb von damals beilegen, aber das was vor 20 jahren mal wo stand ist kein beweis dafür, das du heute deswegen noch eingeschränkt bist.
und es ist beim GDB auch egal, ob die einschränkungen durch einen unfall, durch krankheit oder durch andere gründe bestehen.
 

HexiMeckie

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Hallo Doppelhexe, vielen Dank für Deine Antwort :)

du müsstest als einen "jammerlappen" erstellen, mit allen einschränkungen, die du JETZT hast.

Soweit klar

das ganze mit aussagekräftigen arztberichten "garnieren" und ab dafür...

Also zu meinen Ärzten gehen und die bitten, mir so nen Arztbericht auszustellen? Kostet das was?

Wären auch die Berichte usw. von den KKs, wo ich MRT hab machen lassen ok?

du "kannst" natürlich den schrieb von damals beilegen, aber das was vor 20 jahren mal wo stand ist kein beweis dafür, das du heute deswegen noch eingeschränkt bist.
und es ist beim GDB auch egal, ob die einschränkungen durch einen unfall, durch krankheit oder durch andere gründe bestehen

Das ist mir schon klar, also dass es egal ist, warum die Einschränkungen bestehen. Mir war wichtig mitzuteilen, dass die Einschränkungen von damals eher schlimmer als damals vorhanden sind.
 

doppelhexe

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du hast ja damals keinen antrag gestellt, also ist es irrelevant, das es jetzt schlimmer ist....

an arztberichten mein ich sowas wie MRT-bericht, reha-berichte, arztbriefe von FA an den hausarzt usw...
also alles, wo was von iwelchen "schäden" oder krankheiten drinsteht.

nen GDB gibts zwar nicht für krankheiten, aber bei bestimmten krankheiten geht man halt von bestimmten einschränkungen aus.
 

Goldfield

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Moin HexiMeckie,
Wenn du einen Antrag stellst, legst du alle Befunde/KH und Arztberichte direkt anbei die du zuhause hast, solltest du nicht alle haben dann geh zu den Ärtzten und hol dir Kopien davon bzw.normal hat ja der Hausarzt auch alle Facharztberichte, so das dieser die mit ans VA schicken soll oder aber du dir Kopien machen lässt und selbst mit dem Antrag wegschickst.
Das mit den Facharztberichte ist wichtig, da das VA oftmals nur den Hausarzt anschreibt, zudem kann es dann schneller gehen.

Ferner würde ich vorher mit dem Hausarzt drüber reden, ob dieser dich im Antrag unterstützt denn ein HA wird mit Sicherheit etwas zum ausfüllen bekommen.

Desweiteren wie dir hier schon geschrieben wurde einen sogenannten Jammerlappen dazu schreiben, die Einschränkungen müssen natürlich zu den gesicherten Diagnosen also der jeweiligen Krankheit passen.
Ich hab es zb so geschrieben:
Diagnose XYZ
Diese schränkt mich dabei und dabei ein, kann das und das dadurch nicht usw.
Dann die nächste Diagnose und die jeweiligen Einschränkungen dazu, am Ende hatte ich ein paar Seiten.

Wurde die Diagnose Depressionen denn durch einen Facharzt gestellt?
Wichtig ist zudem die gesicherte Diagnose, keine Verdachtsdiagnose.
Nicht alle VA geben viel darum wenn eine Diagnose von einem Hausarzt gestellt wurde, ähnlich wie bei der DRV , bei uns zb.das VA gibt um HA Diagnosen nicht viel oder eher gesagt fast nichts, bei denen zählen nur gesicherte Diagnosen durch einen Facharzt.

Die Medikamente die du Täglich nimmst solltest du auch mitteilen, also deinen Medikamentenplan.

Grüße
 

Fabiola

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und es ist beim GDB auch egal, ob die einschränkungen durch einen unfall, durch krankheit oder durch andere gründe bestehen.
Irgendwo, irgendwann hatte ich hier mal im Forum gelesen, dass natürliche Abnutzungs- bzw. Verschleißerscheinungen (z.B. aufgrund von Alter) nicht zu einem GdB führen (da keine Erkrankung).

Kann da jemand etwas Konkreteres dazu sagen?

Insofern wäre der 20-jährige Bericht schon sinnvoll, da dadurch klar werden kann, dass die Einschränkungen nicht auf natürlichem Verschleiß beruhen.
 

HexiMeckie

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an arztberichten mein ich sowas wie MRT-bericht, reha-berichte, arztbriefe von FA an den hausarzt usw...
also alles, wo was von iwelchen "schäden" oder krankheiten drinsteht.

nen GDB gibts zwar nicht für krankheiten, aber bei bestimmten krankheiten geht man halt von bestimmten einschränkungen aus.

Super, dann fang ich im neuen Jahr mal an, die Ärzte abzuklappern.

Wenn du einen Antrag stellst, legst du alle Befunde/KH und Arztberichte direkt anbei die du zuhause hast, solltest du nicht alle haben dann geh zu den Ärtzten und hol dir Kopien davon bzw.normal hat ja der Hausarzt auch alle Facharztberichte, so das dieser die mit ans VA schicken soll oder aber du dir Kopien machen lässt und selbst mit dem Antrag wegschickst.
Das mit den Facharztberichte ist wichtig, da das VA oftmals nur den Hausarzt anschreibt, zudem kann es dann schneller gehen.

Alles klar, werd ich machen, dankeschön

Ferner würde ich vorher mit dem Hausarzt drüber reden, ob dieser dich im Antrag unterstützt denn ein HA wird mit Sicherheit etwas zum ausfüllen bekommen.

Das dürfte kein Problem sein/werden. Aber ich sprechs beim nächsten Besuch natürlich mit an :)

Desweiteren wie dir hier schon geschrieben wurde einen sogenannten Jammerlappen dazu schreiben, die Einschränkungen müssen natürlich zu den gesicherten Diagnosen also der jeweiligen Krankheit passen.
Ich hab es zb so geschrieben:
Diagnose XYZ
Diese schränkt mich dabei und dabei ein, kann das und das dadurch nicht usw.
Dann die nächste Diagnose und die jeweiligen Einschränkungen dazu, am Ende hatte ich ein paar Seiten.

Autsch, ich befürchte auch, dass das dann seitenlang wird. Aber über die Feiertage hat man ja Zeit für sowas ;)

Wurde die Diagnose Depressionen denn durch einen Facharzt gestellt?

Ja, Diagnose vom Psychiater mit Merkzeichen "g"

Diagnosen nicht viel oder eher gesagt fast nichts, bei denen zählen nur gesicherte Diagnosen durch einen Facharzt.
Das wird schwieriger, da ich irgendwann aufgegeben hab und nur noch beim HA war. Aber zumindest gibt es MRT Untersuchungen usw. , die sollten ja auch aussagekräftig sein.

Die Medikamente die du Täglich nimmst solltest du auch mitteilen, also deinen Medikamentenplan.

Ist das "zwingend"? Ich will mir nicht wieder von jemanden anhören, dass ich ja "süchtig" wäre nach den Medikamenten.. Natürlich bin ich irgendwo süchtig - aber nicht nach den Medikamenten, sondern nach einigermaßen schmerzfreiem Leben. Den Unterschied verstehn viele aber leider nicht (ich spreche von Ärzten)

Aber vielen Dank an Euch, ihr habt mir hier schon sehr viele nützliche Tipps gegeben, damit kann ich doch schon mal was anfangen. Und dann sehn wir mal, was bei rum kommt :)

@Fabiola: Dir auch vielen Dank, dann häng ich den Bericht mit an, liegt ja hier, ist also kein Problem
 

Goldfield

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Zwingend ist es nicht das du die Medikamente angibst, kann aber zum Vorteil sein wenn man zb BTM nehmen muss um den Tag zu überstehen oder auch andere starke Medikamente.
 

Goldfield

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Irgendwo, irgendwann hatte ich hier mal im Forum gelesen, dass natürliche Abnutzungs- bzw. Verschleißerscheinungen (z.B. aufgrund von Alter) nicht zu einem GdB führen (da keine Erkrankung).

Kann da jemand etwas Konkreteres dazu sagen?

Insofern wäre der 20-jährige Bericht schon sinnvoll, da dadurch klar werden kann, dass die Einschränkungen nicht auf natürlichem Verschleiß beruhen.

GdB und GdS setzen stets eine Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus. Dies ist insbesondere bei Kindern und alten Menschen zu beachten. Physiologische Veränderungen im Alter sind bei der Be- urteilung des GdB und GdS nicht zu berücksichtigen. Als solche Veränderungen sind die körperlichen und psychischen Leistungseinschränkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft entwickeln, d. h. für das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind. Demgegenüber sind pathologische Veränderungen, d. h. Gesundheitsstörungen, die nicht regelmäßig und nicht nur im Alter beobachtet werden können, bei der Beurteilung des GdB und GdS zu berücksichtigen, auch dann, wenn sie erstmalig im höheren Alter auftreten oder als „Alterskrankheiten“ (z. B. „Altersdiabetes“, „Altersstar“) bezeichnet werden....

Quelle:
Allgemeine Grundsatze
 

HexiMeckie

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Zwingend ist es nicht das du die Medikamente angibst, kann aber zum Vorteil sein wenn man zb BTM nehmen muss um den Tag zu überstehen oder auch andere starke Medikamente.

Okay, dann geb ich sie doch mit an.

Vielen Dank nochmal an euch alle (auch für das Zitat, das du vorhin noch eingefügt hattest)

Ihr seid wirklich toll!
 

Muzel

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Bei mir wurde auch eine Verdachtsdiagnose mit dem GdB von 50 anerkannt. Sie kam allerdings vom Gesundheitsamtarzt.
 

HexiMeckie

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Bei mir wurde auch eine Verdachtsdiagnose mit dem GdB von 50 anerkannt. Sie kam allerdings vom Gesundheitsamtarzt.
Kannst du mir das näher erklären? Ich bin da wirklich absoluter Noob :(

Reden wir hier von einen Arbeitsunfall oder von einen Freizeitunfall

Freizeitunfall - ich glaube, sonst hätten schon "andere Stellen" Druck gemacht, dass ich die Feststellung schon vor 20 Jahren hätte machen lassen
 

Goldfield

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abgesehen davon, dass in der Diagnose schon ein Merkzeichen steht - was hat ein Psychiater mit einer Gehbehinderung zu tun???

Sie meint bestimmt nicht Merkzeichen , sondern hinter der Diagnose das G für Gesicherte Diagnose.

Und auch ein Psychiater kann etwas mit Mz.zu tun haben, auch Menschen mit Psychischen Krankheiten können zb das Mz.G erhalten wenn auch sehr schwer.

Das Bundessozialgericht hatte über eine Klägerin zu entscheiden, bei der ein Gutachter eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung, eine rezidivierende depressive Störung (mittelgradige Episode) und eine abhängige Persönlichkeitsstörung festgestellt hatte.

Quelle:
Schwerbehinderung: Merkzeichen G auch bei psychisch bedingten Gehstorungen - Frank Manneck
 

HexiMeckie

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Guten Morgen,

@ArNoN

Wie Goldfield gesagt hat, galt das "g" der gesicherten Diagnose, nicht dem "G" für Gehbehinderung.

Wobei das wohl auch erstreitenswert wäre, aufgrund meiner weiteren "Wehwehchen". Aber da mach ich mir gar keine Hoffnung drauf ;)

Goldflield, vielen Dank für den Auszug, in die Quelle les ich mich gleich mal ein :)

Ihr seid echt super hier. Wenn ich das Forum schon vor Jahren gefunden hätte, hätt ich viele viele Fehler nicht gemacht :/
 
E

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Insofern wäre der 20-jährige Bericht schon sinnvoll, da dadurch klar werden kann, dass die Einschränkungen nicht auf natürlichem Verschleiß beruhen.
Ganz so ist es nicht. Ich versuche mal ein Beispiel.

Ein gesunder junger Mensch kann ca. 2 km weit laufen.
Kann er das nicht dann kann er z.b. das Merkzeichen G bekommen.

Ein ca. 70 Jahre alter Mensch kann vielleicht nur noch 1 km weit laufen. Er bekommt das Merkzeichen G also nicht schon wenn er weniger als 2 km laufen kann, sondern erst wenn er weniger als 1 km weit laufen kann.

Wenn jetzt ein junger Mensch 1,5 km weit laufen kann und deshalb das Merkzeichen G bekommen hat, kann es passieren das er das Merkzeichen G im Alter wieder verliert wenn sich seine Laufleistung nicht weiter Verschlechtert hat.

Für Dich bringen alte Berichte also gar nichts.
Entscheidend ist was du heute für Beschwerden hast.
Also nicht nur die Krankheiten sind entscheidend, sondern tatsächliche Einschränkungen im Alltag.

Alte Berichte bringen nur dann etwas wenn die darin beschriebenen Einschrängkungen oder Behinderungen sich nicht mehr verbessern können.
Wie z.b. eine Querschnittslähmung oder der Verlust von Gliedmaßen.

Murphy
 

Muzel

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Der Amtsarzt hat in seinem Gutachten, obwohl er mich nur 45 min gesehen hat und es überhaupt keine Vorbefunde gab, geschrieben:
"Chronifizierte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis DD affektive Erkrankung."
 

Goldfield

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Der Amtsarzt hat in seinem Gutachten, obwohl er mich nur 45 min gesehen hat und es überhaupt keine Vorbefunde gab, geschrieben:
"Chronifizierte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis DD affektive Erkrankung."

Das ist dann aber keine Verdachtsdiagnose, wie du oben meintest sondern er hat eine Diagnose gestellt, ansonsten würde dabei stehen Va oder Verdacht auf.

Ein Gutachter der DRV zb.stellt manchmal in 15 Min.eine Diagnose die vorher noch kein anderer Arzt stellte.
 

Goldfield

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Ganz so ist es nicht.

Wichtig ist erstmal das die Diagnose überhaupt mal gestellt wurde ( Wenns Körper oder Organe betrifft, Psychische Diagnosen sollten relativ aktuell sein ), dann kommt es auf die Einschränkungen an, manche verschlechtern sich, andere verbessern sich, manche Einschränkungen machen sich erst Jahre später stärker bemerkbar je nach Krankheit.

Dazu stimmt es nicht mit deinen 2 Km. ein gesunder Mensch kann weit mehr als 2 Km laufen, es kommt drauf an ob man 2 Km.in etwa einer halben Std zurück legen kann oder nicht.
Als Richtlinie gilt
Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.

Quelle:
Merkzeichen G - Leseprobe

Zum Mz.verlieren im hohem Alter ganz so einfach ist es nicht, ich beschäftige mich schon Jahre mit der Schwerbehinderung mir ist kein Fall bekannt das im hohem Alter wegen einer Wegstrecke das Mz.G entzogen wurde, eher entzieht die DRV eine unbefristete Rente und das ist schon sehr sehr selten, wenn man es nicht selbst drauf anlegt.
 

Muzel

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Das Gutachten ist noch länger: " Zusammenfassend ist aus hiesiger Sicht von der Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis auszugehen." (...) (Konjunktiv).
 
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