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Hallo,
da ich seit einiger Zeit hier fleißig im Forum lese (eigentlich im arbeitslosen Bereich), habe ich endlich nach fast 20 Jahren den Mut gefasst, mich um den GdB zu kümmern.
Ich erzähle mal kurz, was genau ich damit meine:
1998 hatte ich als Mitfahrer einen schweren Autounfall. Damals war ich grade Anfang 20 (dies nur als Hinweis, warum ich mich nicht damals schon darum gekümmert hatte).
Von den körperlichen Beschwerden mal ab, hatte ich auch enorm psychisch mit der ganzen Sache zu kämpfen (sichtbare große Narben als "junges Mädel", Bewegungseinschränkungen etc.)
Kurz, ich wollte damals einfach nichts mehr davon hören und es ging mir dann ja irgendwann einigermaßen gut....
In dem Arztbericht von 1998 an die Versicherung steht:
Ist unter Berücksichtigung der Berufstätigkeit des Verletzten mit einer in Prozenten meßbaren praktisch sich auswirkenden unfallbedingten dauernden Arbeitsbehinderung zu rechnen?
Antwort "ja"
In meinem Beruf mindestens 10% höchstens 20-30%
auf dem allgem. Arbeitsmarkt mindestens 20% höchstens 30%
So wurde der Brief damals ausgefüllt. Habe ich auch immer noch hier liegen, mich aber nie um Feststellung des GdB gekümmert.
1. Wollte ich nichts mehr von dem Unfall und seinen Folgen hören
2. Dachte ich mir damals, dass selbst 30% in jungen Jahren eher nachteilig für die Jobsuche wären..
Egal, mittlerweile sind viele Jahre ins Land gezogen und meine damaligen "Wehwechen" sind jetzt richtige Leiden. Außerdem habe ich mittlerweile auch Depressionen.
Nur durch das Lesen hier im Forum bekomme ich mittlerweile für mich selbst das Gefühl, dass ich mich jetzt wirklich mal darum kümmern sollte (und wenn es nur dafür gut ist, dass das Amt mich nicht überall "rein drangsalieren" kann).
Meine Fragen sind hier jetzt:
1. Ist der damals angesetzte Arztbericht denn noch verwertbar? Soll ich den mitschicken, wenn ich den Antrag stelle?
2. Muss oder sollte ich der AfA mitteilen, dass ich so einen Antrag gestellt habe? Oder geht die das erst was an, wenn ein Bescheid vorliegt?
3. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten? Ich bin da leider wirklich Neuling drin und möchte nichts falsch machen!
Vielen Dank für Eure Hilfe !
LG HexiMeckie
da ich seit einiger Zeit hier fleißig im Forum lese (eigentlich im arbeitslosen Bereich), habe ich endlich nach fast 20 Jahren den Mut gefasst, mich um den GdB zu kümmern.
Ich erzähle mal kurz, was genau ich damit meine:
1998 hatte ich als Mitfahrer einen schweren Autounfall. Damals war ich grade Anfang 20 (dies nur als Hinweis, warum ich mich nicht damals schon darum gekümmert hatte).
Von den körperlichen Beschwerden mal ab, hatte ich auch enorm psychisch mit der ganzen Sache zu kämpfen (sichtbare große Narben als "junges Mädel", Bewegungseinschränkungen etc.)
Kurz, ich wollte damals einfach nichts mehr davon hören und es ging mir dann ja irgendwann einigermaßen gut....
In dem Arztbericht von 1998 an die Versicherung steht:
Ist unter Berücksichtigung der Berufstätigkeit des Verletzten mit einer in Prozenten meßbaren praktisch sich auswirkenden unfallbedingten dauernden Arbeitsbehinderung zu rechnen?
Antwort "ja"
In meinem Beruf mindestens 10% höchstens 20-30%
auf dem allgem. Arbeitsmarkt mindestens 20% höchstens 30%
So wurde der Brief damals ausgefüllt. Habe ich auch immer noch hier liegen, mich aber nie um Feststellung des GdB gekümmert.
1. Wollte ich nichts mehr von dem Unfall und seinen Folgen hören
2. Dachte ich mir damals, dass selbst 30% in jungen Jahren eher nachteilig für die Jobsuche wären..
Egal, mittlerweile sind viele Jahre ins Land gezogen und meine damaligen "Wehwechen" sind jetzt richtige Leiden. Außerdem habe ich mittlerweile auch Depressionen.
Nur durch das Lesen hier im Forum bekomme ich mittlerweile für mich selbst das Gefühl, dass ich mich jetzt wirklich mal darum kümmern sollte (und wenn es nur dafür gut ist, dass das Amt mich nicht überall "rein drangsalieren" kann).
Meine Fragen sind hier jetzt:
1. Ist der damals angesetzte Arztbericht denn noch verwertbar? Soll ich den mitschicken, wenn ich den Antrag stelle?
2. Muss oder sollte ich der AfA mitteilen, dass ich so einen Antrag gestellt habe? Oder geht die das erst was an, wenn ein Bescheid vorliegt?
3. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten? Ich bin da leider wirklich Neuling drin und möchte nichts falsch machen!
Vielen Dank für Eure Hilfe !
LG HexiMeckie