Hallo Jonny70,
Habe für eine sehr gute Freundin einen Schwerbehinderten Antrag gestellt mit mind. von einem Grad von 50. Sie ist seit Jahren wegen schweren Depressionen in Behandlung. Das Versorgungsamt hat wegen leichten Psychischen Störungen einen GDB von 10 zugesprochen.
Kann mich meinen Vorschreibern nur voll anschließen, unbedingt die Unterlagen mit einfordern direkt zusammen mit dem Widerspruch.
Es ist aber auch überflüssig direkt den GdB 50 "zu verlangen" , das dürfte beim ersten Antrag kaum was werden aus rein psychischen Gründen.
Zudem wäre es günstig gewesen direkt zum Antrag wichtige ärztliche Befunde und Berichte mit einzureichen (Kopien natürlich), die Ämter sind nicht immer besonders fleißig sich das selbst zu besorgen, daraus können sich aber nun gute Begründungen für den Widerspruch ergeben.
Kenne das durchaus selber, dass psychische Probleme gerne zu gering bewertet werden.
War fast 4 Jahre beim Psychiater in Behandlung und wegen diverser Probleme dauerhaft AU geschrieben, später musste ich deswegen berentet werden (was allerdings auch kein "leichter" Weg war, die DRV davon zu überzeugen).
Vom Versorgungsamt bekam ich auch "nur" Einzel-GdB 20 dafür wegen einer "leichten" psychischen Störung, den Schwerbehinderten-Ausweis habe ich immer noch nicht (insgesamt GdB 40 wegen mehrerer verschiedener Probleme) aber ich lege auch keinen Wert mehr drauf, in der letzten Begründung hat man mir mitgeteilt, dass es nicht erheblich sei, wenn man damit /deswegen nicht mehr arbeiten könne, jeder dreht sich das so wie er es gebrauchen kann.
Deine Freundin sollte schon mal eine eigene Schilderung ihrer gesamten Probleme im Alltag beginnen zu schreiben, da kann ich auch nur zustimmen, denn es sind letztlich
NICHT die Diagnosen, die den Ausschlag geben sondern wie der Betroffene damit im Alltag zurechtkommt oder eben nicht ... was er früher mal gerne gemacht hat und jetzt nicht mehr möglich ist wegen der Erkrankung.
Ich habe Kontakt zu vielen Antragstellern auf GdB und EM-Rente und da nennen wir das einen "Jammerlappen" schreiben, in dem auch keine Tabus mehr gelten sollten (also wenn man die Wohnung nicht mehr ordentlich bekommt , tagelang nicht aus dem Bett kommt oder ähnliche Sachen), damit der Leidensdruck auch jedem Nichtmediziner verständlich werden kann.
Denn zunächst landet der Antrag (und auch dann der Widerspruch / die Begründung) auf einem SB-Tisch und der ist kein Arzt und kennt sich auch nicht mit allen Diagnosen aus, kann schon gar nicht beurteilen oder auch nur ahnen wie der Antragsteller sich wirklich damit fühlt und das steht auch in keinem Arztbericht so deutlich drin, das sollte man nicht übersehen.
Welcher GdB dann zutreffend sein kann, wird aber beim Amt entschieden, mit GdB 10 kann man natürlich gar nichts anfangen, ab GdB 30 wäre zumindest die Gleichstellung über die AfA möglich, sofern sie noch arbeitet oder einen Arbeitsplatz hat könnte das nützlich sein.
MfG Doppeloma