Freydis
Elo-User*in
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Ich benötige dringend Hilfe für meine 3-er Bedarfsgemeinschaft. Es geht um folgendes:
Mein Lebensgefährte hatte leider Ende vergangenen Jahres eine EGV unterschrieben, die ihn zur Teilnahme an einer weiteren Sinnlosmaßnahme der Marke Ganzil verpflichtet – die vierte dieser Art in Folge übrigens. Nun soll er bis September bei der TIP GmbH in Mönchengladbach daran teilnehmen und hierfür zweimal wöchentlich (Dienstag und Donnerstag) ganztägig dort erscheinen.
Anfang Mai hatte er mit einem der zuständigen "Wärter" der TIP GmbH eine Woche Urlaub vereinbart und dieser hatte das auch im Computer eingetragen. Leider hatte mein Lebensgefährte keine schriftliche Bestätigung verlangt. Nun wird meinem Lebensgefährten mit einer Sanktion gedroht, welche die ganze Bedarfsgemeinschaft betrifft. Als Begründung wird genannt, dass er unentschuldigt ferngeblieben sei. Nun soll er sich umgehend dazu äußern, wobei ihm auch zugleich mitgeteilt wird, dass diese Anhörung nur ein Entgegenkommen sei, zumal alle Fakten klar sein würden und daher nach Aktenlage entschieden werden könne.
Vor und nach dem Urlaub war mein Lebensgefährte krank geschrieben und der Vorwurf des Fernbleibens erstreckt sich auch in den Zeitraum der Krankmeldung hinein, obwohl die AU-Bescheinigung des Arztes bereits in der Früh des betreffenden Maßnahmetages (21. Juni) im Briefkasten der TIP GmbH war.
Die Krankheits- und Urlaubszeiten sahen so aus:
06. bis 10. Juni - AU
14. bis 17. Juni - Urlaub
21. Juni bis 01. Juli - AU
Mein Lebensgefährte war auch in der Woche, in der wir eigentlich hatten wegfahren wollen, krank. Er ließ sich aber für diesen Zeitraum nicht krank schreiben, weil er meinte, ohnehin bei der TIP GmbH entschuldigt zu sein und die nicht mit einer Änderung von Urlaub in AU nerven wollte.
Am 17. Juni kam ein Brief von der TIP GmbH an, mit der Aufforderung, am kommenden Mittwoch bei denen vorzusprechen, und zwar ohne jedwede Erklärung dahingehend, weshalb er plötzlich an einem weiteren Tag in dieser Woche dort erscheinen soll. Wir hätten ohnehin nicht wegfahren können, da mir das JC nach Anmeldung seines Urlaubs eine EGV reingedrückt hatte, die mir verbietet, den Wohnort zu verlassen. Das wußten die aber nicht und gingen eigentlich davon aus, dass wir erst am 19. oder 20. Juni wieder in Mönchengladbach sein und auch erst dann den Brief erhalten würden.
Nun erhielt mein Lebensgefährte dieses Schreiben von der JC-Tussie, die ihm darin vorwirft, in der Zeit vom 14. bis 21. Juni der Vereinbarung nicht nachgekommen zu sein. Datiert war dieser Brief ebenfalls mit dem 21. Juni.
Auf gar keinen Fall möchte ich einen Fehler machen. Da mein Lebensgefährte weiterhin krank geschrieben ist, wollte ich morgen zur TIP GmbH hingehen und den Kerl aufsuchen, der den Urlaub genehmigt und eingetragen hatte. Ich beabsichtige ihn davon zu überzeugen, mir eine schriftliche Bestätigung dafür zu geben, dass er dies getan hatte. Ich weiß, meine diesbezüglichen Chancen sind nicht gerade gut; dennoch wollte ich das erstmal versuchen.
Außerdem wollte ich mir von TIP eine Bestätigung hinsichtlich der rechtzeitig abgegebenen Krankmeldung geben lassen. Allerdings weiß ich nicht ob die womöglich abstreiten, eine solche erhalten zu haben. Wir haben aber noch den für die AOK bestimmten Durchschlag der AU hier liegen.
Wie gehe ich die Androhung einer Sanktion (100% gerechnet auf die Bedarfsgemeinschaft!) sauber und korrekt an?
Es handelt sich übrigens hierbei um die allererste Sanktion, die gegen eine Person unserer Bedarfsgemeinschaft ausgesprochen werden soll. Dass dies ausgerechnet wegen meines Lebensgefährten passiert, ist schon merkwürdig, zumal er stets alles im Sinne der ARGE / des JC korrekt gemacht hat und sich schon eine ganze Menge gefallen hat lassen.
Auch diese Sippenhaftung kann ich nicht nachvollziehen, weil mein Sohn gerade noch minderjährig ist und zudem nicht mit meinem Lebensgefährten verwandt ist, aber dennoch mit sanktioniert werden soll, ebenso wie ich.
Herzlichen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Es grüßt Euch
die Freydis
Mein Lebensgefährte hatte leider Ende vergangenen Jahres eine EGV unterschrieben, die ihn zur Teilnahme an einer weiteren Sinnlosmaßnahme der Marke Ganzil verpflichtet – die vierte dieser Art in Folge übrigens. Nun soll er bis September bei der TIP GmbH in Mönchengladbach daran teilnehmen und hierfür zweimal wöchentlich (Dienstag und Donnerstag) ganztägig dort erscheinen.
Anfang Mai hatte er mit einem der zuständigen "Wärter" der TIP GmbH eine Woche Urlaub vereinbart und dieser hatte das auch im Computer eingetragen. Leider hatte mein Lebensgefährte keine schriftliche Bestätigung verlangt. Nun wird meinem Lebensgefährten mit einer Sanktion gedroht, welche die ganze Bedarfsgemeinschaft betrifft. Als Begründung wird genannt, dass er unentschuldigt ferngeblieben sei. Nun soll er sich umgehend dazu äußern, wobei ihm auch zugleich mitgeteilt wird, dass diese Anhörung nur ein Entgegenkommen sei, zumal alle Fakten klar sein würden und daher nach Aktenlage entschieden werden könne.
Vor und nach dem Urlaub war mein Lebensgefährte krank geschrieben und der Vorwurf des Fernbleibens erstreckt sich auch in den Zeitraum der Krankmeldung hinein, obwohl die AU-Bescheinigung des Arztes bereits in der Früh des betreffenden Maßnahmetages (21. Juni) im Briefkasten der TIP GmbH war.
Die Krankheits- und Urlaubszeiten sahen so aus:
06. bis 10. Juni - AU
14. bis 17. Juni - Urlaub
21. Juni bis 01. Juli - AU
Mein Lebensgefährte war auch in der Woche, in der wir eigentlich hatten wegfahren wollen, krank. Er ließ sich aber für diesen Zeitraum nicht krank schreiben, weil er meinte, ohnehin bei der TIP GmbH entschuldigt zu sein und die nicht mit einer Änderung von Urlaub in AU nerven wollte.
Am 17. Juni kam ein Brief von der TIP GmbH an, mit der Aufforderung, am kommenden Mittwoch bei denen vorzusprechen, und zwar ohne jedwede Erklärung dahingehend, weshalb er plötzlich an einem weiteren Tag in dieser Woche dort erscheinen soll. Wir hätten ohnehin nicht wegfahren können, da mir das JC nach Anmeldung seines Urlaubs eine EGV reingedrückt hatte, die mir verbietet, den Wohnort zu verlassen. Das wußten die aber nicht und gingen eigentlich davon aus, dass wir erst am 19. oder 20. Juni wieder in Mönchengladbach sein und auch erst dann den Brief erhalten würden.
Nun erhielt mein Lebensgefährte dieses Schreiben von der JC-Tussie, die ihm darin vorwirft, in der Zeit vom 14. bis 21. Juni der Vereinbarung nicht nachgekommen zu sein. Datiert war dieser Brief ebenfalls mit dem 21. Juni.
Auf gar keinen Fall möchte ich einen Fehler machen. Da mein Lebensgefährte weiterhin krank geschrieben ist, wollte ich morgen zur TIP GmbH hingehen und den Kerl aufsuchen, der den Urlaub genehmigt und eingetragen hatte. Ich beabsichtige ihn davon zu überzeugen, mir eine schriftliche Bestätigung dafür zu geben, dass er dies getan hatte. Ich weiß, meine diesbezüglichen Chancen sind nicht gerade gut; dennoch wollte ich das erstmal versuchen.
Außerdem wollte ich mir von TIP eine Bestätigung hinsichtlich der rechtzeitig abgegebenen Krankmeldung geben lassen. Allerdings weiß ich nicht ob die womöglich abstreiten, eine solche erhalten zu haben. Wir haben aber noch den für die AOK bestimmten Durchschlag der AU hier liegen.
Wie gehe ich die Androhung einer Sanktion (100% gerechnet auf die Bedarfsgemeinschaft!) sauber und korrekt an?
Es handelt sich übrigens hierbei um die allererste Sanktion, die gegen eine Person unserer Bedarfsgemeinschaft ausgesprochen werden soll. Dass dies ausgerechnet wegen meines Lebensgefährten passiert, ist schon merkwürdig, zumal er stets alles im Sinne der ARGE / des JC korrekt gemacht hat und sich schon eine ganze Menge gefallen hat lassen.
Auch diese Sippenhaftung kann ich nicht nachvollziehen, weil mein Sohn gerade noch minderjährig ist und zudem nicht mit meinem Lebensgefährten verwandt ist, aber dennoch mit sanktioniert werden soll, ebenso wie ich.
Herzlichen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Es grüßt Euch
die Freydis
