Habe meiner FM erklärt das ich für eine selbständige Tätigkeit an einer Förderung nach §16c interessiert bin. Es wurde mir dann ein mehrseitigen Formular zum Ausfüllen ausgehändigt (grundlegende Angaben zur Tätigkeit, Gewinnvorschau, Liquiditätsvorschau, etc). Ich habe dann bei einem weiteren Termin das Formular und einen Geschäftsplan abgegeben. FM sagte sie würde das zur Prüfung weiterleiten.
Bei meinem heutigen Termin wurde mir dann eine EGV zur Unterschrift vorgelegt und es wurde mir mitgeteilt es müsse die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bezüglich der Tragfähigkeit eingeholt werden, dazu sei die Teilnahme an der Ganzil Maßnahme notwendig, dort würde das gemacht. Und zur Teilnahme wäre der ABschluß einer EGV Voraussetzung. Habe noch nicht unterschrieben.
Ist das tasächlich der Fall? Kann man nicht selbst die Beurteilung einer fachkundigen Stelle z.B. IHK einholen und dann die entsprechenden Anträge bei der ARGE stellen?
Kennt jemand diese oder ähnliche Maßnahmen? Von Ganzil Maßnahmen habe ich bis jetzt hauptsächlich Übles gehört. FM hat auf meine Nachfrage hin noch gesagt, daß der Träger der Maßnahme die Aufgabe hat eine ganzheitliche Betreuung zu leisten, die über die Existenzgründung hinausgeht, wie z.B. Bewerbungstraining und Vermittlung in versicherungspflichtige Arbeit. Bin ich verpflichtet dem zu zustimmen?
In der EGV sind hierzu folgende Absätze enthalten.
Darüber hinaus ist noch die Verpflichtung zu 10 Bewerbungen monatlich enthalten.
Bei meinem heutigen Termin wurde mir dann eine EGV zur Unterschrift vorgelegt und es wurde mir mitgeteilt es müsse die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bezüglich der Tragfähigkeit eingeholt werden, dazu sei die Teilnahme an der Ganzil Maßnahme notwendig, dort würde das gemacht. Und zur Teilnahme wäre der ABschluß einer EGV Voraussetzung. Habe noch nicht unterschrieben.
Ist das tasächlich der Fall? Kann man nicht selbst die Beurteilung einer fachkundigen Stelle z.B. IHK einholen und dann die entsprechenden Anträge bei der ARGE stellen?
Kennt jemand diese oder ähnliche Maßnahmen? Von Ganzil Maßnahmen habe ich bis jetzt hauptsächlich Übles gehört. FM hat auf meine Nachfrage hin noch gesagt, daß der Träger der Maßnahme die Aufgabe hat eine ganzheitliche Betreuung zu leisten, die über die Existenzgründung hinausgeht, wie z.B. Bewerbungstraining und Vermittlung in versicherungspflichtige Arbeit. Bin ich verpflichtet dem zu zustimmen?
In der EGV sind hierzu folgende Absätze enthalten.
Ganzil II- Die Unternehmerfabrik
Zu Ihrer Unterstützung bietet die ARGE Ihnen die Maßnahme „Ganzheitliche Integrationsleistung nach § 16 (1) SGB II i.V.m. § 37 und § 48 SGB III" Modul „Die Unternehmerfabrik" über das bfz an. Das Projekt soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützen, dauerhaft die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Es werden Wege aufgezeigt, ihre Selbständigkeit zu optimieren bzw. ergänzende oder die Selbständigkeit ersetzende versicherungspflichtige Beschäftigungen zu finden.
Die Zuweisung erfolgt ab dem 24.04.2009 bei freiem Platzkontingent und dauert bis zu 9 Monate.
Ganzil II - Die Unternehmerfabrik
Teilnahme an der Maßnahme „Ganzheitliche Integrationsleistung nach § 16 I SGB II i.V.m. § 37 und § 48 SGB IM" - Modul „Die Unternehmerfabrik".
Die Teilnahme an der Maßnahme sowie an der vorhergehenden Informationsveranstaltung ist verbindlich und hat bei Pflichtverletzung jeweils eine Absenkung der maßgebenden Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II und § 31 Abs. 1c SGB II) zur Folge. Auf beiliegende Rechtsfolgenbelehrung wird verwiesen. Sie sind verpflichtet im Rahmen der Maßnahme aktiv mitzuarbeiten und alle Möglichkeiten zu nutzen, das Maßnahmeziel unabhängig von Arbeitslosengeld 2 zu leben und eine beruflich selbständige Existenz gründen zu können, zu erreichen. Hierzu gehören sowohl die regelmäßige und pünktliche Teilnahme als auch das Erfüllen gestellter Arbeitsaufträge und die termingerechte Vorlage geforderter Unterlagen. Eine Ortsabwesenheit während der Maßnahme ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit dem bfz Berater und dem zuständigen Arbeitsvermittler der Arge möglich.
Darüber hinaus ist noch die Verpflichtung zu 10 Bewerbungen monatlich enthalten.