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Liebes Forum,
folgende Situation:
Von März bis inklusive Juni 2017 hatte ich Leistungen auf ALG2 beantragt. Meine Frau war zu dieser Zeit Studentin und hatte einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Bafög kann sie keines mehr erhalten, da sie die Förderungshöchstdauer überschritten hat. Sie hat einen entsprechenden Negativbescheid der ebenfalls eingereicht wurde.
Dem Antrag meiner Frau auf Wohngeld wurde nicht entsprochen, mit dem Argument das sie Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, der sie im Zuge meines Antrags und Anspruches auf Leistungen aus ALG2 angehört (Ausschlusskriterium für Wohngeldbezug). Sie hat deshalb rückwirkend ebenfalls ALG2 für diesen Zeitraum beantragt.
Nun ist der endgültige Bescheid vom Jobcenter gekommen. Meine Frau hat "...keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese absolviert eine Ausbildung, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ... dem Grunde nach förderungsfähig ist."
Ich habe den ganzen Schriebs mal hier mit angehängt. Die erste Frage geht auch gleich damit einher.
1.) Ist es tatsächlich so das meine Frau gar keine Möglichkeit hat Gelder aus Wohngeld bzw. ALG2 zu erhalten? Es kann doch nicht sein das es solch eine Lücke gibt und sich niemand zuständig fühlt?
2.) Sehe ich das richtig das in der Berechnung ebenfalls der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung für unsere Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt wurde?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen da ich vermute in diesem Fall vor das Sozialgericht ziehen zu müssen (Widerspruch ist hier nicht möglich, oder?).
Beste Grüße an Alle und Danke im Vorfeld.
folgende Situation:
Von März bis inklusive Juni 2017 hatte ich Leistungen auf ALG2 beantragt. Meine Frau war zu dieser Zeit Studentin und hatte einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Bafög kann sie keines mehr erhalten, da sie die Förderungshöchstdauer überschritten hat. Sie hat einen entsprechenden Negativbescheid der ebenfalls eingereicht wurde.
Dem Antrag meiner Frau auf Wohngeld wurde nicht entsprochen, mit dem Argument das sie Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, der sie im Zuge meines Antrags und Anspruches auf Leistungen aus ALG2 angehört (Ausschlusskriterium für Wohngeldbezug). Sie hat deshalb rückwirkend ebenfalls ALG2 für diesen Zeitraum beantragt.
Nun ist der endgültige Bescheid vom Jobcenter gekommen. Meine Frau hat "...keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese absolviert eine Ausbildung, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ... dem Grunde nach förderungsfähig ist."
Ich habe den ganzen Schriebs mal hier mit angehängt. Die erste Frage geht auch gleich damit einher.
1.) Ist es tatsächlich so das meine Frau gar keine Möglichkeit hat Gelder aus Wohngeld bzw. ALG2 zu erhalten? Es kann doch nicht sein das es solch eine Lücke gibt und sich niemand zuständig fühlt?
2.) Sehe ich das richtig das in der Berechnung ebenfalls der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung für unsere Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt wurde?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen da ich vermute in diesem Fall vor das Sozialgericht ziehen zu müssen (Widerspruch ist hier nicht möglich, oder?).
Beste Grüße an Alle und Danke im Vorfeld.