vidar
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Keine Befristung des Mietvertrages ohne Nennung der Gründe
Jährlich werden in Deutschland rund zwei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Oft machen Mieter dabei aber Fehler, die sich im Laufe der Mietzeit schnell rächen können. Dabei geht es zum Beispiel um die Dauer des Mietvertrages… © Deutsches Anwaltsregister
Jährlich werden in Deutschland rund zwei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Oft machen Mieter dabei aber Fehler, die sich im Laufe der Mietzeit schnell rächen können. Dabei geht es zum Beispiel um die Dauer des Mietvertrages… © Deutsches Anwaltsregister
Quelle: Zeitmietvertrag nur mit Begründung des Vermieters wirksamDie Regel sind unbefristete Mietverträge, Mieter und Vermieter können aber auch von vornherein einen Zeitmietvertrag vereinbaren. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, nur Vertragsbeginn und -ende zu benennen. Zeitliche Befristung muss durch Vermieter begründet werden
Weitere Voraussetzung für einen wirksamen qualifizierten Zeitmietvertrag ist laut DMB, dass der Vermieter die zeitliche Befristung begründet, etwa mit Eigenbedarf oder Umbauplänen. Sind in einem Zeitmietvertrag keine Gründe für die Befristung angegeben, wird das Mietverhältnis wie ein unbefristetes behandelt… © Deutsches Anwaltsregister