gretl007
Standard Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 Okt 2009
- Beiträge
- 221
- Bewertungen
- 22
Hallo Ihr Lieben,
Hab zwar noch nicht allzu viel hier geschrieben,lese aber sehr oft mit hier.
Wollte Euch nun an meinem " Wissen" mit teilhaben..
Mein Rentenantrag auf Voll EU wurde abgelehnt.
War gestern beim RA. Werde natürlich Widerspruch einlegen.ABER..
Laut Aussage meines RA wird das sehr schwer, da dieser eine ,alles entscheidende, Satz im Reha-Abschlußbericht steht.." Für leichte Tätigkeiten voll schichtig einsetzbar"..
Meinen Beruf soll ich nicht mehr ausüben, da zu schwer..
Ra meinte, das es genau dieser EINE Satz wäre, der den meißten Antragstellern den Strick dreht..
Sogar das Sozialgericht orientiert sich an diesem einen Satz..
Ist das noch normal?
Ich bin schlicht und ergreifend "Stinke" sauer..und nun am überlegen..es kommt, laut Aussage meines RA, immer das Argument der Pförtnertätigkeit..ja klar, wenn ich zum AA gehe und sag denen gebt mir mal nen Job als Pförtner, haben die bestimmt hunderte zur Auswahl..
Das ganze ist doch schlicht und ergreifend ein schlechter Witz, oder?
Ich glaube, der jenige der diesen Satz kreiert hat, hat von der RV nen Oskar verliehen bekommen..
Ich bin nun am überlegen, wie komme ich gegen soetwas an?
Die Voraussetzungen für die Eu-Rente ( von den Beitragszeiten) hab ich erfüllt..Berufsunfähigkeit geht nicht da ich nach 61 geboren bin..
Hab noch Anspruch auf Krankengeld und auch Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld..
Was würdet ihr mir raten?
Bis zum Sozialgericht?..steh im MOment etwas im Wald, da mir alles ziemlich aussichtslos erscheint..:icon_eek:
Gruß gretl
Hab zwar noch nicht allzu viel hier geschrieben,lese aber sehr oft mit hier.
Wollte Euch nun an meinem " Wissen" mit teilhaben..
Mein Rentenantrag auf Voll EU wurde abgelehnt.
War gestern beim RA. Werde natürlich Widerspruch einlegen.ABER..
Laut Aussage meines RA wird das sehr schwer, da dieser eine ,alles entscheidende, Satz im Reha-Abschlußbericht steht.." Für leichte Tätigkeiten voll schichtig einsetzbar"..
Meinen Beruf soll ich nicht mehr ausüben, da zu schwer..
Ra meinte, das es genau dieser EINE Satz wäre, der den meißten Antragstellern den Strick dreht..

Sogar das Sozialgericht orientiert sich an diesem einen Satz..
Ist das noch normal?
Ich bin schlicht und ergreifend "Stinke" sauer..und nun am überlegen..es kommt, laut Aussage meines RA, immer das Argument der Pförtnertätigkeit..ja klar, wenn ich zum AA gehe und sag denen gebt mir mal nen Job als Pförtner, haben die bestimmt hunderte zur Auswahl..
Das ganze ist doch schlicht und ergreifend ein schlechter Witz, oder?
Ich glaube, der jenige der diesen Satz kreiert hat, hat von der RV nen Oskar verliehen bekommen..
Ich bin nun am überlegen, wie komme ich gegen soetwas an?
Die Voraussetzungen für die Eu-Rente ( von den Beitragszeiten) hab ich erfüllt..Berufsunfähigkeit geht nicht da ich nach 61 geboren bin..
Hab noch Anspruch auf Krankengeld und auch Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld..
Was würdet ihr mir raten?
Bis zum Sozialgericht?..steh im MOment etwas im Wald, da mir alles ziemlich aussichtslos erscheint..:icon_eek:
Gruß gretl