Blätterrauschen
Elo-User*in
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Hallo ihr Lieben, 
Ich weiß es gibt schlimmere Fäll ,wäre dennoch zumindest über einen Verweis zu einem passenden Beitrag froh.
Morgen ist mein erster Tag in einer 3-wöchigen Bewerbungsmaßnahme.
Um Schlimmeres abzuwehren, habe ich mir eine Weiterbildungsmaßnahme ausgesucht ( geht nur 2 Monate ) und die erforderliche "Einstellungsabsicht "dargebracht. Zeitgleich mit der Aushändigung des Bildungsgutscheines, wurde mir ein Bewerbungstraining aufgedrückt,das angeblich nur eine Woche dauern sollte.Und schwupps lag schon die neue EGV vor mir,welche ich mit " u.V." und meinem Namen unterschrieb. U.V. sollte die Abkürzung für" unter Vorbehalt" sein, hatte mal irgendwo gelesen,dass dies am besten ist.1. Frage : Hilft mir dieses U.V bei der Abwehr von Sanktionen ?
Also, ja, ich war so blöd zu unterschreiben,( weiß nicht, ob "u.V." da weiterhilft ) weil ich ja den Bildungsgutschein wollte und die SB mir sagte es sein nur eine Woche Bewerbungstraining. Ich hatte ihr geglaubt mußte dann aber feststellen, dass es 3 Wochen anstatt 1 Woche sind. Gleich morgen geht es los und ich soll mit fertigen Bewerbungsunterlagen zum 3-Wöchigen Bewerbungstraining in Vollzeit. Ich habe meine Bewerbungsunterlagen nun aktualisiert und schön hergerichtet und sehe keinen Anlass meine Lebenszeit bei so einer Maßnahme abzubummeln.
Laut SB soll ich morgen mit dem MT reden ob eine individuelle Behandlung möglich sei. Ich sehe nicht wie das bei einem Kurs mit 20 oder mehr Menschen möglich sein soll. Ist auch nicht nötig ; )
Ich habe bereits hier und bei "aufgewachter" gelesen, dass ich die Unterlagen dort nicht unterschreiben,sondern "zur Prüfung von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht" mitnehmen soll.Oder es zumindest ankündigen.
Das sollte eigentlich abschreckend genug wirken, aber ich fürchte das ich auch den Bildungsgutschein verliere, wenn ich bei diesem "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" "rumzicke". Also den Bildungsgutschein habe ich schon, muss ihn nur dem neuen Träger geben. Aber in der EGV stehen deutlich beide Maßnahmen.
Nun sehe ich gerade dass dort steht,dass ich die EGV kündigen kann, das wäre vielleicht angebracht, nachdem die SB mich mit der Länge der Maßnahme angelogen hat.
Der Plan ist: morgen pünktlich hin und nix unterschreiben und auf Herausgabe der Unterlagen zur Überprüfung durch einen Anwalt drängen. Was muss ich noch beachten ?
Danke falls sich jemand dessen annimmt. : )
Ich weiß es gibt schlimmere Fäll ,wäre dennoch zumindest über einen Verweis zu einem passenden Beitrag froh.
Morgen ist mein erster Tag in einer 3-wöchigen Bewerbungsmaßnahme.
Um Schlimmeres abzuwehren, habe ich mir eine Weiterbildungsmaßnahme ausgesucht ( geht nur 2 Monate ) und die erforderliche "Einstellungsabsicht "dargebracht. Zeitgleich mit der Aushändigung des Bildungsgutscheines, wurde mir ein Bewerbungstraining aufgedrückt,das angeblich nur eine Woche dauern sollte.Und schwupps lag schon die neue EGV vor mir,welche ich mit " u.V." und meinem Namen unterschrieb. U.V. sollte die Abkürzung für" unter Vorbehalt" sein, hatte mal irgendwo gelesen,dass dies am besten ist.1. Frage : Hilft mir dieses U.V bei der Abwehr von Sanktionen ?
Also, ja, ich war so blöd zu unterschreiben,( weiß nicht, ob "u.V." da weiterhilft ) weil ich ja den Bildungsgutschein wollte und die SB mir sagte es sein nur eine Woche Bewerbungstraining. Ich hatte ihr geglaubt mußte dann aber feststellen, dass es 3 Wochen anstatt 1 Woche sind. Gleich morgen geht es los und ich soll mit fertigen Bewerbungsunterlagen zum 3-Wöchigen Bewerbungstraining in Vollzeit. Ich habe meine Bewerbungsunterlagen nun aktualisiert und schön hergerichtet und sehe keinen Anlass meine Lebenszeit bei so einer Maßnahme abzubummeln.
Laut SB soll ich morgen mit dem MT reden ob eine individuelle Behandlung möglich sei. Ich sehe nicht wie das bei einem Kurs mit 20 oder mehr Menschen möglich sein soll. Ist auch nicht nötig ; )
Ich habe bereits hier und bei "aufgewachter" gelesen, dass ich die Unterlagen dort nicht unterschreiben,sondern "zur Prüfung von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht" mitnehmen soll.Oder es zumindest ankündigen.
Das sollte eigentlich abschreckend genug wirken, aber ich fürchte das ich auch den Bildungsgutschein verliere, wenn ich bei diesem "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" "rumzicke". Also den Bildungsgutschein habe ich schon, muss ihn nur dem neuen Träger geben. Aber in der EGV stehen deutlich beide Maßnahmen.
Nun sehe ich gerade dass dort steht,dass ich die EGV kündigen kann, das wäre vielleicht angebracht, nachdem die SB mich mit der Länge der Maßnahme angelogen hat.
Der Plan ist: morgen pünktlich hin und nix unterschreiben und auf Herausgabe der Unterlagen zur Überprüfung durch einen Anwalt drängen. Was muss ich noch beachten ?
Danke falls sich jemand dessen annimmt. : )