alfonsbacke
Elo-User*in
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Hallo
Nachdem ich Bewerbungskostenerstattung beantragt habe, hat die SB der AfA mir handschriftlich diese Vorgaben in ein Antragsformular geschrieben. Habe ich auch einen Anspruch auf Bewerbungskostenerstattung, wenn ich nur die übliche Tabelle mit den Bewerbungsbemühungen vorlege und auch schon für weniger als zehn Bewerbungen?
Danke für hilfreiche Hinweise.
Nachdem ich Bewerbungskostenerstattung beantragt habe, hat die SB der AfA mir handschriftlich diese Vorgaben in ein Antragsformular geschrieben. Habe ich auch einen Anspruch auf Bewerbungskostenerstattung, wenn ich nur die übliche Tabelle mit den Bewerbungsbemühungen vorlege und auch schon für weniger als zehn Bewerbungen?
Danke für hilfreiche Hinweise.