gelibeh
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Muss mal meinen Frust loswerden.
Habe seit November 2008 das Merkzeichen G. Im SGBII gibt es ja für einen Alleinstehenden nichts dafür. Weiterhin war ich zu dem Zeitpunkt im Rentenverfahren(Klage Sozialgericht). Jetzt am 17.9.09 die Rente rückwirkend ab 1.5.09(Anspruchsvoraussetzungen ab 1.10.08) bewilligt worden. Da die DRV so lange gebraucht hat, konnte ich keine Leistungen nach dem SGB12 beantragen, die mir ab zugestanden hätten und damit auch keinen Mehrbedarf. Sind ja auch nur ein paar Euronen, die mir da fehlen. :icon_kotz:
Überprüfungsantrag konnte auch nicht erfolgreich sein, da Leistungen nach SGB2 bezogen wurden. VDK meinte auch, rechtlich okay. Könnte man nichts machen.
Am 1.10.09 Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt. Aufhebungsbescheid der ARGE kam ein paar Tage später und die Arge hat auch noch für den Oktober gezahlt. Natürlich wieder ohne den Mehrbedarf.
Sozialamt schreibt, sie wären für den Oktober nicht zuständig, sondern die ARGE . Also wieder keinen Mehrbedarf? Das sind monatlich 61€
Hat schon jemand wegen des Nichtgewährens des Mehrbedarfs im SGB2 geklagt?
Habe seit November 2008 das Merkzeichen G. Im SGBII gibt es ja für einen Alleinstehenden nichts dafür. Weiterhin war ich zu dem Zeitpunkt im Rentenverfahren(Klage Sozialgericht). Jetzt am 17.9.09 die Rente rückwirkend ab 1.5.09(Anspruchsvoraussetzungen ab 1.10.08) bewilligt worden. Da die DRV so lange gebraucht hat, konnte ich keine Leistungen nach dem SGB12 beantragen, die mir ab zugestanden hätten und damit auch keinen Mehrbedarf. Sind ja auch nur ein paar Euronen, die mir da fehlen. :icon_kotz:
Überprüfungsantrag konnte auch nicht erfolgreich sein, da Leistungen nach SGB2 bezogen wurden. VDK meinte auch, rechtlich okay. Könnte man nichts machen.
Am 1.10.09 Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt. Aufhebungsbescheid der ARGE kam ein paar Tage später und die Arge hat auch noch für den Oktober gezahlt. Natürlich wieder ohne den Mehrbedarf.
Sozialamt schreibt, sie wären für den Oktober nicht zuständig, sondern die ARGE . Also wieder keinen Mehrbedarf? Das sind monatlich 61€
Hat schon jemand wegen des Nichtgewährens des Mehrbedarfs im SGB2 geklagt?