Freidom
Elo-User*in
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Wie kommst du darauf. Jeder hat unabhängig eines Verfahrens auf Antrag das Recht zur Akteneinsicht.Akteneinsicht nach § 25 SGB X kann nur für ein laufendes Verfahren in Anspruch genommen werden. Wenn es also um einen früheren Antrag geht, der bereits abschließend und rechtskräftig beschieden wurde, kannst du dich nicht auf § 25 SGB X berufen.
Weil ich den § 25 SGB X gelesen habe:Wie kommst du darauf.
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, ....
Aber egal wie: wie kommt man auf die Idee, man könnte dann einfach mal die Kontoauszüge, die zur Akte genommen wurden, ausheften und mitnehmen?!
Auf welcher Rechtsgrundlage denn?Wenn ein berechtigtes Interessse besteht, der Verdacht, dass mit den Unterlagen was nicht stimmt, kann man auch über einen Anwalt die Akten anfordern lassen.
Mit einem kreativen Geist. Was ist so schlimm daran?Aber egal wie: wie kommt man auf die Idee, man könnte dann einfach mal die Kontoauszüge, die zur Akte genommen wurden, ausheften und mitnehmen?!
Solche Daten müssen doch nach einiger Zeit vernichtet werden, oder nicht? Stichwort Aufbewahrungsfrist von Dokumenten.Zumal die Originalakten mittlerweile alle auch eingescannt werden oder schon sind. Daher bringt das "Vernichten" einer Papierversion einer digitalen Akte rein gar nichts.
Die Seiten in einer Verwaltungsakte sind durchnumeriert, damit genau so etwas verhindert wird, dass da jemand einfach was verschwinden lassen kann.Mit einem kreativen Geist. Was ist so schlimm daran?
So nach 10 Jahren.....Solche Daten müssen doch nach einiger Zeit vernichtet werden, oder nicht? Stichwort Aufbewahrungsfrist von Dokumenten.
Z.B. Ich hatte bis letztes Jahr die Situation, dass ständig bereits eingereichte Einkommensnachweise erneut vom JC angefordert wurden. Irgendwann bin ich damit zum Anwalt, der die Unterlagen vom JC forderte.Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Ich lese hier keine Rechtsgrundlage heraus. Oder soll @Freidom seinen Antrag auf Akteneinsicht jetzt damit begründen, dass der unbekannte Anwalt der Nutzerin @verona aus dem Elo-Forum die Unterlagen angefordert hat.Z.B. Ich hatte bis letztes Jahr die Situation, dass ständig bereits eingereichte Einkommensnachweise erneut vom JC angefordert wurden. Irgendwann bin ich damit zum Anwalt, der die Unterlagen vom JC forderte.
Jeder Bürger hat das Recht, auch ohne Anwalt übrigens, auf Informationsfreiheit.
Mir ist es nicht eher konkret eingefallen. Ich wusste irgendwas war da, aber ich kam nicht darauf.Das hättest du ja auch gleich schreiben können. Hätten wir uns die letzten paar Beiträge gespart und @Freidom hätte schon längst seine Rechtsgrundlage.![]()
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