Larsson
Priv. Nutzer*in
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Liebe Alle,
es geht um eine Freundin. Diese bekam zuerst eine Teil-EMR, aber die volle EMR ausgezahlt auf Grundlage einer Arbeitsmarktrente.
Die Aufstockung bekam sie vom JC, was ja auch bei dieser Rente richtig ist.
Nun ist es so, dass sie seit 2014 die volle EMR unbefristet bekommt, dieses auch damals dem JC mitgeteilt hat. Das JC hat ihr weiterhin die Aufstockung gezahlt. Nun kam ein Vetmittlungsvorschlag vom JC, neuer Sachbearbeiter, was natürlich Quatsch ist bei voller EMR.
Ich befürchte, dass das JC, die Mitteilung über die volle EMR verschlampt hat. Meine Freundin war unwissend aufgrund von Überforderung. Denn eigentlich gehört sie seit 2014 in die Grundsicherung.
Kann das JC jetzt das „falsch“ gezahlte Geld zurückverlangen? Oder berechnen die einfach die letzten Jahre mit der Grundsicherung?
es geht um eine Freundin. Diese bekam zuerst eine Teil-EMR, aber die volle EMR ausgezahlt auf Grundlage einer Arbeitsmarktrente.
Die Aufstockung bekam sie vom JC, was ja auch bei dieser Rente richtig ist.
Nun ist es so, dass sie seit 2014 die volle EMR unbefristet bekommt, dieses auch damals dem JC mitgeteilt hat. Das JC hat ihr weiterhin die Aufstockung gezahlt. Nun kam ein Vetmittlungsvorschlag vom JC, neuer Sachbearbeiter, was natürlich Quatsch ist bei voller EMR.
Ich befürchte, dass das JC, die Mitteilung über die volle EMR verschlampt hat. Meine Freundin war unwissend aufgrund von Überforderung. Denn eigentlich gehört sie seit 2014 in die Grundsicherung.
Kann das JC jetzt das „falsch“ gezahlte Geld zurückverlangen? Oder berechnen die einfach die letzten Jahre mit der Grundsicherung?