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Beim SG Köln wurde am 09.06.2006 die Hauptsacheklage gegen die ARGE Köln eingereicht. Zunächst forderte man neue Vollmachten und eine neue PKH -Erklärung an (die von eA-Verfahren war ja schon 2 Monate alt)
Dann wurde die Klage der ARGE zugestellt, Frist zur Erwiderung wurde gesetzt bis 26.07.2006. Heute teilte man auf Nachfrage mit, man habe die ARGE daran erinnert und erneut Frist bis zum 23.08.2006 gesetzt. Ok, bis dahin bin ich dann fast 5 Monate ohne Geldleistungen und KV-Schutz.
Meine Frage: ist diese Art der Fristenverwaltung beim Sozialgericht üblich?? Wie sieht das hierbei aus mit dem Amtsermittlungsgrundsatz???
Bei Amtsgerichten wird ohne Klageerwiderung nach der Klageschrift entschieden oder eben bei nicht erfolgter Verteidigungsanzeige ein Versäumnisurteil erlassen. Warum geht das nicht auch beim Sozialgericht so???
Danke vorab
strümpfchen
Dann wurde die Klage der ARGE zugestellt, Frist zur Erwiderung wurde gesetzt bis 26.07.2006. Heute teilte man auf Nachfrage mit, man habe die ARGE daran erinnert und erneut Frist bis zum 23.08.2006 gesetzt. Ok, bis dahin bin ich dann fast 5 Monate ohne Geldleistungen und KV-Schutz.
Meine Frage: ist diese Art der Fristenverwaltung beim Sozialgericht üblich?? Wie sieht das hierbei aus mit dem Amtsermittlungsgrundsatz???
Bei Amtsgerichten wird ohne Klageerwiderung nach der Klageschrift entschieden oder eben bei nicht erfolgter Verteidigungsanzeige ein Versäumnisurteil erlassen. Warum geht das nicht auch beim Sozialgericht so???
Danke vorab
strümpfchen