Nabend zusammen,
nun eine Frage wo Google nicht helfen konnte und die Antworten sicherlich sehr unterschiedlich ausfallen könnten. Erfahrungsberichte und Gesetze wären klasse.
Sachverhalt: ELO nimmt EGV , Maßnahmeunterlagen oder was auch immer zur Prüfung mit Heim oder hat Schriftverkehr mit dem JC wo Fristen für Rückantworten innerhalb dieser Fristen einzuhalten sind.
Nun erkrankt der ELO aber in dieser Frist. Wird die Frist dann aufgeschoben, gibt es dafür ein Gesetzt?
Wenn der ELO beispielsweise eine Woche für die Prüfung von Unterlagen bekommen hat und an Tag 3 erkrankt, ggf. nicht weiter prüfen und zurückschicken kann, wird die Frist dann um den Krankheitszeitraum verschoben oder droht da ein Verwaltungsakt?!
Krank ist krank, da kann man doch nicht mit dem JC verkehren oder?
nun eine Frage wo Google nicht helfen konnte und die Antworten sicherlich sehr unterschiedlich ausfallen könnten. Erfahrungsberichte und Gesetze wären klasse.
Sachverhalt: ELO nimmt EGV , Maßnahmeunterlagen oder was auch immer zur Prüfung mit Heim oder hat Schriftverkehr mit dem JC wo Fristen für Rückantworten innerhalb dieser Fristen einzuhalten sind.
Nun erkrankt der ELO aber in dieser Frist. Wird die Frist dann aufgeschoben, gibt es dafür ein Gesetzt?
Wenn der ELO beispielsweise eine Woche für die Prüfung von Unterlagen bekommen hat und an Tag 3 erkrankt, ggf. nicht weiter prüfen und zurückschicken kann, wird die Frist dann um den Krankheitszeitraum verschoben oder droht da ein Verwaltungsakt?!
Krank ist krank, da kann man doch nicht mit dem JC verkehren oder?