Ich habe das so verstanden, dass man das dann rückwirkend machen kann, wenn man von dem Urteil erfährt.
Bei Dir wäre das der 12.2007 gewesen.
Da du die schon öfters beantragt hast, weiß dein Amt, dass du schon länger Kenntnis davon hast.
So sehe ich das.
Ich bin mal so frech, und stelle meine Fragen hier einfach mal als Anhang, bevor ich ein neues Thema dazu aufmache.
Ich hatte bis jetzt noch nie einen Fahrtkostenantrag (Gründe: bis 2007 behauptete man ja, dass Beträge unter 6€ nicht Erstattungsfähig sind, Ausserdem fahre ich immer mit dem PKW (kann ich leihweise von meiner Mutter bekommen) oder Motorrad, und dazu hies, es sowas könne nicht berechnet werden, liege aber bei 16 km sicher unter den 6€ Waren wohl reine Spritkosten gemeint) gestellt, aber als ich vor 2 Wochen das erste mal auf das Forum hier stiess, und einiges gelesen hatte, dachte ich mir, ja klar... die Fahrtkosten stehen dir ja zu, also beantragst du sie mal (formlos) rückwirkend und bekam das Schreiben im Anhang als Antwort.
Klar habe ich schon
Widerspruch eingelegt, und warte jetzt, was daraus wird (ziehe ich auch notfalls bis zur Klage durch!). Bei genauerer Durchsicht meiner Unterlagen (und nach Kenntniss, dass im Sozialrecht nicht nur 3 sondern 4 Jahre Verjährungsfrist gilt) hab ich natürlich nochmal ein paar Termine entdeckt, für die auch noch keine Fahrtkosten beantragt waren und Diese auch noch formlos beantragt, doch bei der Abgabe der Anträge meinte die 'Dame' am Empfang, dass ihre Kolleginnen Fahrtkostenanträge nur annehmen, wenn sie auf einem Vordruck eingereicht werden, und bot mir an, diese 'gleich' von
einem SB ausdrucken zu lassen, wenn ich mich setzen und etwas warten könnte (konnte ich natürlich nicht, da ich im Anschluss noch einen Termin bei
meiner PAP (nase) hatte). Doch nun zu meinen Fragen:
1. Was haltet ihr von dem Ablehnungsgrund ?¿? (ich musste erstmal herzlich lachen, als ich ihn las)
2. Kann die
ARGE eigentlich darauf bestehen, dass man ihren Vordruck verwendet, oder reicht es auch aus, wenn man solch einen Antrag formlos stellt ?¿? Einen formlosen Beispielantrag hab ich auch mal in den Anhang gepackt.