Zur Fristwahrung habe ich Widerspruch gegen die Ablehnung eines Überprüfungsantrages gestellt. Die Ablehnung erfolgte, weil ich es versäumt habe, die Begründung einzureichen (wegen Umzug und Prüfungsstress).
Beim Widerspruch selbst habe ich um eine Frist von 3,5 Wochen für die Begründung erbeten (wiederum wegen Prüfungen). Nach nur 10 Tagen kam die Ablehnung mit der Begründung, dass die Begründung fehle ^^
War das rechtens? Darf die Behörde meine Frist ignorieren und mir damit die letztmalige Möglichkeit nehmen, die Begründung einzureichen?
Beim Widerspruch selbst habe ich um eine Frist von 3,5 Wochen für die Begründung erbeten (wiederum wegen Prüfungen). Nach nur 10 Tagen kam die Ablehnung mit der Begründung, dass die Begründung fehle ^^
War das rechtens? Darf die Behörde meine Frist ignorieren und mir damit die letztmalige Möglichkeit nehmen, die Begründung einzureichen?