Hallo an alle!
Tolles Forum hier.Weiter so.
Habe schon die Suche benutzt,aber leider nichts konkretes gefunden.
Ich bin selbständiger Handelsvertreter und da die Aufträge ausgeblieben sind und ich meine Wohnung nicht verlieren will, habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt.
Also: War gestern bei meiner Beraterin und sollte die EGV unterschreiben,habe die EGV aber problemlos mitnehmen können.
Gleichzeitig hat sie mich an einer Maßnahme: Eignungsfeststellung Trainingsmaßnahme Callcenter angemeldet und gemeint ich muss teilnehmen.
Das ganze geht schon am Montag,also den 23.3.09 los.
Fragen:
Kann mir die Arge so kurzfristig eine Maßnahme "aufbrummen"? Gibt es eine Frist?
Kann ich so etwas ablehnen?
Welche Sanktionen können folgen?
Ist die EGV Vorraussetzung für die Geldleistung?
EGV ist noch nicht unterschrieben.
Vielen Dank für eure Hilfe
Briegel
Tolles Forum hier.Weiter so.
Habe schon die Suche benutzt,aber leider nichts konkretes gefunden.
Ich bin selbständiger Handelsvertreter und da die Aufträge ausgeblieben sind und ich meine Wohnung nicht verlieren will, habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt.
Also: War gestern bei meiner Beraterin und sollte die EGV unterschreiben,habe die EGV aber problemlos mitnehmen können.
Gleichzeitig hat sie mich an einer Maßnahme: Eignungsfeststellung Trainingsmaßnahme Callcenter angemeldet und gemeint ich muss teilnehmen.
Das ganze geht schon am Montag,also den 23.3.09 los.
Fragen:
Kann mir die Arge so kurzfristig eine Maßnahme "aufbrummen"? Gibt es eine Frist?
Kann ich so etwas ablehnen?
Welche Sanktionen können folgen?
Ist die EGV Vorraussetzung für die Geldleistung?
EGV ist noch nicht unterschrieben.
Vielen Dank für eure Hilfe
Briegel